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Drucksache - DS/1385/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Liegen
dem BA Informationen über die Verwendung von nicht deklarierten
Lebensmittel-Imitaten in Betrieben in unserem Bezirk vor? 2. Gab
es bereits Anfragen oder Beschwerden von Bürgern zu diesem Thema? 3. Verfolgt
das BA eine Informationsstrategie zur Aufklärung der Verbraucher? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, worin besteht diese? 1. Nachfrage Wie geht das BA mit Verwertern und
Anbietern nicht deklarierter Lebensmittel-Imitate im Falle einer Aufdeckung
dieser Missstände vor? Herr
Mildner-Spindler: Zu 1: Die
Problematik der Käseimitate ist der Lebensmittelüberwachung schon seit Ende
2007 bekannt. Zur amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören das Landeslabor
Berlin-Brandenburg, die Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz und als Dienststelle des BA das Veterenär und Lebensmittelaufsichtsamt. Weil es schon
seit Ende 2007 bekannt ist, erfolgen seit Anfang 2008 in Verdachtsfällen. Die
liegen vor z.b. bei fehlender Deklaration kontinuierlich Probenahmen von Käse.
Dadurch wurden bis jetzt bei 9 Proben durch das LLB, das ist das Landeslabor
Berlin-Brandenburg 5 Proben als Käseimitate beanstandet, da sie nicht als
solche deklariert waren. Zu 2: Anfragen
oder Beschwerden zu diesem Thema gab es gegenüber dem Veterenär- und
Lebensmittelaufsichtsamt noch nicht. Es liegt jedoch ein Antrag der Verbraucherzentrale Berlin vor, mit
der Bitte um Information gemäß des Verbraucherinformationsgesetzes, inwieweit
sogenannte Analogkäse im Handel oder Gastronomieeinrichtungen Verwendung findet.
Dem Antrag wurde entsprochen und er wird bearbeitet. ZU 3: Die
Verbrauer wurden unserem Dafürhaltens durch Presse, Funk, Fernsehen und
Internet informiert, sodass dem BA eine eigene Strategie nicht notwendig
erscheint. Wenn hier doch Anfragen von Bürgern eingehen würden, würden sie
umgehend und umfassend beantwortet werden. Zur 1.
Nachfrage: Wird im
Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch das Landeslabor
Berlin-Brandenburg festgestellt, dass es sich bei Verdachtsproben nicht um
einen Käse, sondern einen aus pflanzlichen Fett hergestellten Zubereitung
handelt, sogenannter Analogkäse, liegt eine Irreführung des Verbrauchers im
Sinne von § 11 Abs. 1 des Lebensmittel- und ...Gesetzbuches vor. Da aufgrund
des vorliegenden Gutachtens der Verdacht einer Straftat nicht auszuschließen
ist, erfolgt in solchen Fällen die Abgabe an die Abgabe an die
Amtsanwaltschaft. Dort erfolgen dann die weiteren Ermittlungen. |
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