Drucksache - DS/1361/III  

 
 
Betreff: Wegweiser für Eltern mit Kindern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/SPD/B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Leese, Anita
2. Seid, Barbara
Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE/SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
05.10.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 07.07.2009 PDF-Dokument
DS_1361_III-VzK Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erstellen.

 

Der Wegweiser ist zur orientierenden Hilfe für diese Eltern Die Eltern sollen darin einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, über Hilfen sowie bezirkliche Angebote, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können, finden. Dabei sollen die entsprechenden Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten sowie Erreichbarkeiten übersichtlich dargestellt werden. Es soll aufgezeigt werden, welche (Verfahrens-)Schritte von den Eltern unternommen werden müssen, um bestimmte Angebote beanspruchen zu können.

 

Der Wegweiser soll unter anderem folgende Aspekte beinhalten:

-          Gesetzliche Grundlagen

-          Leistungsträger und sonstige Dienste

o       Sozialhilfe

o       Öffentliche Jugendhilfe

o       Gesundheitsdienste

o       Bezirkliche Behindertenbeauftragte

o       Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

o       Zuständigkeiten auf Landesebene

-    Sonderpädagogische Hilfen

o       Frühförderung

o       Vorschulische Förderung (z.B. Integrationskindertagesstätten)

o       Schulen mit sonderpädagogischer Förderung (Förderzentren und integrative Angebote)

-    Sonstige Hilfen für Familien mit behinderten Kindern

o       Bezirkliche Selbsthilfegruppen/ Gesprächskreise

o       Weitere Angebote/ Dienstleistungen

o       Internetadressen

 

Der Wegweiser ist zielgruppenorientiert zu verteilen sowie auf der bezirklichen Internetseite zu veröffentlichen.

 

Die erforderlichen Kosten sind vom Bezirksamt zu ermitteln und der BVV ist darüber bis zur Sitzung im November 2009 zu berichten.

 

Vor einer Vorlage an die BVV ist der Behindertenbeirat einzubeziehen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.

 

Begründung:

 

Es ergeben sich durch die körperliche, geistige oder seelische Entwicklungsstörung eines Kindes für die Eltern vielfältige Besorgnisse und teilweise auch erhebliche Belastungen. Die Eltern benötigen frühzeitig eine fachlich angemessene Hilfe für ihr Kind, allerdings auch Orientierung und Beratung zur Unterstützung in ihrer eigenen Lebenslage. Oftmals ist im ersten Moment nicht klar, welche Förderungen oder Angebote überhaupt existieren und wer dafür finanziell aufkommt. Der Wegweiser soll diesbezüglich eine Orientierungshilfe geben.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erstellen.

 

Der Wegweiser ist zur orientierenden Hilfe für diese Eltern Die Eltern sollen darin einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, über Hilfen sowie bezirkliche Angebote, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können, finden. Dabei sollen die entsprechenden Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten sowie Erreichbarkeiten übersichtlich dargestellt werden. Es soll aufgezeigt werden, welche (Verfahrens-)Schritte von den Eltern unternommen werden müssen, um bestimmte Angebote beanspruchen zu können.

 

Der Wegweiser soll unter anderem folgende Aspekte beinhalten:

-          Gesetzliche Grundlagen

-          Leistungsträger und sonstige Dienste

o       Sozialhilfe

o       Öffentliche Jugendhilfe

o       Gesundheitsdienste

o       Bezirkliche Behindertenbeauftragte

o       Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

o       Zuständigkeiten auf Landesebene

-    Sonderpädagogische Hilfen

o       Frühförderung

o       Vorschulische Förderung (z.B. Integrationskindertagesstätten)

o       Schulen mit sonderpädagogischer Förderung (Förderzentren und integrative Angebote)

-    Sonstige Hilfen für Familien mit behinderten Kindern

o       Bezirkliche Selbsthilfegruppen/ Gesprächskreise

o       Weitere Angebote/ Dienstleistungen

o       Internetadressen

 

Der Wegweiser ist zielgruppenorientiert zu verteilen sowie auf der bezirklichen Internetseite zu veröffentlichen.

 

Die erforderlichen Kosten sind vom Bezirksamt zu ermitteln und der BVV ist darüber bis zur Sitzung im November 2009 zu berichten.

 

Vor einer Vorlage an die BVV ist der Behindertenbeirat einzubeziehen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird in den JHA überwiesen.

 

 

05.10.2010 JHA

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, den Flyer auf Seite 2 unter „Aufgaben des Fallmanagement“ wie folgt zu ergänzen:

 

Punkt 3

Gewährung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen sowie Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII…..

Punkt 5

Hilfen beim Stellen von Anträgen auf u.a. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Pflegegeld…

 

 

 

BVV 27.10.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, den Flyer auf Seite 2 unter „Aufgaben des Fallmanagement“ wie folgt zu ergänzen:

 

Punkt 3

Gewährung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen sowie Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII…..

Punkt 5

Hilfen beim Stellen von Anträgen auf u.a. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Pflegegeld…

 

 

 
 

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