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Drucksache - DS/1351/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt
folgende Maßnahmen an der Admiralbrücke schnellstmöglich umzusetzen: 1. Die Admiralbrücke ist für den
motorisierten Individualverkehr voll zu sperren und stattdessen mit zwei
Fahrradwegen auszustatten, um so eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu
schaffen. 2. Um die Nachtruhe der Anwohner zu
gewährleisten, ist auf der dann entstandenen Platzanlage eine Platz- bzw.
Parkordnung mit folgenden Inhalten zu erlassen: a)
Es ist
untersagt in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage von Sonntag bis
Donnerstag zwischen 22.00 und 06.00 Uhr des Folgetages Alkohol zu verzehren.
Ausgenommen hiervon ist der Alkoholverzehr innerhalb genehmigter
Veranstaltungen. b)
Es
wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 bis 3 Grünanlagengesetz weitere
Handlungen untersagt sind. Hierzu zählen beispielsweise das Entsorgen von
Abfall, das Verrichten der Notdurft, sowie die unzumutbare Belästigung anderer
Besucher der Anlage. c)
Alkoholisierte
Personen können der Grünanlage verwiesen werden. d)
Es
wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Parkordnung im Wege des
Verwaltungszwanges, wie Platzverweis bzw. Auferlegung eines Zwangsgeldes,
unterbunden werden können. Bei einem Verstoß gegen die Verbote nach Punkt 2.
besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten. 3. Es ist für die Einrichtung einer
öffentlichen Toilette Sorge zu tragen. 4. Das Bezirksamt hat sich bei der
Senatsverwaltung für Inneres und dem Polizeipräsidenten von Berlin dafür
einzusetzen, dass für die Durchsetzung der unter 2. genannten Parkordnung
gesorgt wird. Dies kann nur durch eine modellhafte Dauerpräsenz der Polizei vor
Ort geschehen, indem die Beamten für einen Zeitraum von bspw. 1 Monat während
der Nachtruhe dauerhaft vor Ort sind, um für eine Gewöhnung der Nutzer an die
neue Regelung zu sorgen. 5. Der BVV ist bis Juli 2009 zu
berichten Begründung: Die gestrige Bürgerveranstaltung hat
ergeben, dass eine bauliche Veränderung der Admiralbrücke mit dem Ziel diese
wieder vollends für den Autoverkehr zu öffnen und gleichzeitig dadurch deren
Aufenthaltsqualität zu vermindern weder zweckmäßig noch politisch gewollt ist.
Zudem schafft mehr Autoverkehr lediglich neue Gefahren für die zahlreichen
Fußgänger und Fahrradfahrer, die die Brücke intensiv nutzen. Um einen gerechten Ausgleich
zwischen der tagsüber vorgenommenen friedlichen Nutzung der Brücke durch
zahllose Gäste und Anwohner einerseits und den berechtigten Interesse der
Anwohner nach möglichst ungestörter Nachtruhe andererseits zu erreichen, soll
dieser Antrag dienen. Die Anhörung der Bürger hat ergeben, dass das Kernproblem
der nächtliche Jugendalkoholismus ist. Diesem kann wirksam nur mit einem
entsprechenden Verbot des öffentlichen Alkoholverzehrs vor Ort begegnet werden. Damit dieses aber auch
effektiv wirken kann, ist auch für dessen Beachtung Sorge zu tragen. Dies kann
in der Zeit der Nachtruhe schon aus Gründen der Zuständigkeit nur von der
Berliner Polizei gewährleistet werden und zwar indem sie für einen bestimmten
Zeitraum durch eine Dauerpräsenz vor Ort für die Umsetzung der Park- und
Platzordnung und so gleichzeitig für eine Gewöhnung an diese sorgt. Mit der Moderaten Beschränkung des
Alkoholverzehrs wird so zugleich erreicht, dass der weltoffene und großzügige
Charakter unseres Bezirks erhalten und die entspannte Nutzung der Admiralbrücke
tagsüber und in den Abendstunden weiter möglich bleibt. Zugleich wird aber den
in ihrer Nachtruhe gestörten Bürgern deutlich signalisiert, dass man sie mit
ihren Problemen nicht alleine lässt. Ferner beklagten sich die Anwohner
zu Recht über die nicht hinnehmbare Nutzung ihrer Eingangsbereiche als Urinal
durch Dritte. Diesem Problem kann nur durch die Errichtung wenigstens einer
öffentlichen Toilette begegnet
werden. BVV
24.06.09 Drucksache
(Tischvorlage) nebst Änderungsantrag vertagt. BVV
15.07.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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