Drucksache - DS/1351/III  

 
 
Betreff: Lärmvermeidung an der Admiralbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
Verfasser:Dahl, JohnBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vertagt   
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt folgende Maßnahmen an der Admiralbrücke schnellstmöglich umzusetzen:

 

1. Die Admiralbrücke ist für den motorisierten Individualverkehr voll zu sperren und stattdessen mit zwei Fahrradwegen auszustatten, um so eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu schaffen.

 

2. Um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, ist auf der dann entstandenen Platzanlage eine Platz- bzw. Parkordnung mit folgenden Inhalten zu erlassen:

a)      Es ist untersagt in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage von Sonntag bis Donnerstag zwischen 22.00 und 06.00 Uhr des Folgetages Alkohol zu verzehren. Ausgenommen hiervon ist der Alkoholverzehr innerhalb genehmigter Veranstaltungen.

b)      Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 bis 3 Grünanlagengesetz weitere Handlungen untersagt sind. Hierzu zählen beispielsweise das Entsorgen von Abfall, das Verrichten der Notdurft, sowie die unzumutbare Belästigung anderer Besucher der Anlage.

c)      Alkoholisierte Personen können der Grünanlage verwiesen werden.

d)      Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Parkordnung im Wege des Verwaltungszwanges, wie Platzverweis bzw. Auferlegung eines Zwangsgeldes, unterbunden werden können. Bei einem Verstoß gegen die Verbote nach Punkt 2. besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

3. Es ist für die Einrichtung einer öffentlichen Toilette Sorge zu tragen.

 

4. Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Inneres und dem Polizeipräsidenten von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Durchsetzung der unter 2. genannten Parkordnung gesorgt wird. Dies kann nur durch eine modellhafte Dauerpräsenz der Polizei vor Ort geschehen, indem die Beamten für einen Zeitraum von bspw. 1 Monat während der Nachtruhe dauerhaft vor Ort sind, um für eine Gewöhnung der Nutzer an die neue Regelung zu sorgen. 

 

5. Der BVV ist bis Juli 2009 zu berichten

 

 

Begründung:

 

Die gestrige Bürgerveranstaltung hat ergeben, dass eine bauliche Veränderung der Admiralbrücke mit dem Ziel diese wieder vollends für den Autoverkehr zu öffnen und gleichzeitig dadurch deren Aufenthaltsqualität zu vermindern weder zweckmäßig noch politisch gewollt ist. Zudem schafft mehr Autoverkehr lediglich neue Gefahren für die zahlreichen Fußgänger und Fahrradfahrer, die die Brücke intensiv nutzen.

 

Um einen gerechten Ausgleich zwischen der tagsüber vorgenommenen friedlichen Nutzung der Brücke durch zahllose Gäste und Anwohner einerseits und den berechtigten Interesse der Anwohner nach möglichst ungestörter Nachtruhe andererseits zu erreichen, soll dieser Antrag dienen. Die Anhörung der Bürger hat ergeben, dass das Kernproblem der nächtliche Jugendalkoholismus ist. Diesem kann wirksam nur mit einem entsprechenden Verbot des öffentlichen Alkoholverzehrs vor Ort  begegnet werden. Damit dieses aber auch effektiv wirken kann, ist auch für dessen Beachtung Sorge zu tragen. Dies kann in der Zeit der Nachtruhe schon aus Gründen der Zuständigkeit nur von der Berliner Polizei gewährleistet werden und zwar indem sie für einen bestimmten Zeitraum durch eine Dauerpräsenz vor Ort für die Umsetzung der Park- und Platzordnung und so gleichzeitig für eine Gewöhnung an diese sorgt.

 

Mit der Moderaten Beschränkung des Alkoholverzehrs wird so zugleich erreicht, dass der weltoffene und großzügige Charakter unseres Bezirks erhalten und die entspannte Nutzung der Admiralbrücke tagsüber und in den Abendstunden weiter möglich bleibt. Zugleich wird aber den in ihrer Nachtruhe gestörten Bürgern deutlich signalisiert, dass man sie mit ihren Problemen nicht alleine lässt.

 

Ferner beklagten sich die Anwohner zu Recht über die nicht hinnehmbare Nutzung ihrer Eingangsbereiche als Urinal durch Dritte. Diesem Problem kann nur durch die Errichtung wenigstens einer öffentlichen Toilette  begegnet werden.

 

 

 

 

BVV 24.06.09

 

Drucksache (Tischvorlage) nebst Änderungsantrag vertagt.

 

BVV 15.07.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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