Drucksache - DS/1319/III  

 
 
Betreff: Barrierefreie Zugänglichkeit der Internetseite des Bezirkes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Leese, AnitaBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen inwiefern die Internetseite www.friedrichshain-Kreuzberg.de das Kriterium der Barrierefreiheit erfüllt und somit auch für blinde und sehbehinderte Personen nutzbar ist. Dazu sind insbesondere Kontakte zum Landesbehindertenbeauftragten und zu den Behindertenverbänden zu suchen, um deren fachlichen Rat einzubeziehen. Zudem soll geprüft werden, die Webseite dem BITV-Test der BIK-Beratungsstelle Berlin, c/o  Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Rungestraße 19, 10179 Berlin, zu unterziehen bzw. einem anderen geeigneten Testverfahren, um zu objektivierbaren Aussagen in Bezug auf vorhandene Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit der Webseite zu kommen.

Der BVV sind das Ergebnis der Prüfung sowie ggf. ein Zeit-Maßnahme-Plan für Verbesserungen des Internetauftritts bis zur BVV im Oktober 2009 zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Nach den Rechercheergebnissen der antragstellenden Fraktion besteht hinsichtlich der Barrierefreiheit  der bezirklichen Webseite Verbesserungsbedarf. Es sollte ein wichtiges Anliegen des Bezirks sein, alle Dienstleistungen und Informationsangebote für die Bevölkerung so barrierefrei wie möglich zu erbringen, um eine Teilhabe aller zu ermöglichen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen inwiefern die Internetseite www.friedrichshain-Kreuzberg.de das Kriterium der Barrierefreiheit erfüllt und somit auch für blinde und sehbehinderte Personen nutzbar ist. Dazu sind insbesondere Kontakte zum Landesbehindertenbeauftragten und zu den Behindertenverbänden zu suchen, um deren fachlichen Rat einzubeziehen. Zudem soll geprüft werden, die Webseite dem BITV-Test der BIK-Beratungsstelle Berlin, c/o  Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Rungestraße 19, 10179 Berlin, zu unterziehen bzw. einem anderen geeigneten Testverfahren, um zu objektivierbaren Aussagen in Bezug auf vorhandene Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit der Webseite zu kommen.

 

Der BVV sind das Ergebnis der Prüfung sowie ggf. ein Zeit-Maßnahme-Plan für Verbesserungen des Internetauftritts bis zur BVV im Oktober 2009 zur Kenntnis zu geben.

 

 
 

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