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Drucksache - DS/1118/III
Sehr geehrter Herr Diener, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 28.01.09 beantworte ich wie
folgt: 1. Wie hoch beziffert das Bezirksamt insgesamt den
Sanierungsbedarf für die Bereiche Bildung und kommunale Infrastruktur, der
durch die im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verfügung stehenden Mittel
abgerufen werden können? Es wird von einem reinen Instandsetzungsbedarf einschließlich Beseitigung des Instandhaltungsrückstaus von rd. 115 Mio. € für alle z.Z. dem Vermögen des Bezirkes zugeordneten Liegenschaften ausgegangen. Hinzu kommen Bedarfe für die Instandsetzung von Grünanlagen (Außenanlagen an Liegenschaften, öffentliche Grünanlagen, Spielplätze) sowie öffentlicher Straßen. Sollte das Konjunkturpaket in der vorliegenden Form vom Deutschen Bundesrat beschlossen werden, ist davon auszugehen, dass für den Bezirk Mittel in Höhe von bis zu ca. 20 Mio. € hieraus bereit gestellt werden könnten, die jedoch nach Vorgabe der SenBWF überwiegend in Maßnahmen der Schulstrukturreform gehen sollen. Der Abbau des vg. Instandsetzungsrückstaus kann somit nur anteilig erfolgen. 2. Auf welche Summe beläuft sich konkret der
Sanierungsbedarf bei:
Antwort:
3. Welche Prioritäten setzt das Bezirksamt bei den
Projektwünschen an den Senat? Antwort: Die Prioritäten des Bezirkes liegen bei der energetischen
Sanierung der Schulgebäude, um mittelfristig Energiekosten im Haushalt
einzusparen. 4. Wie hoch soll dabei der Anteil der energetischen
Sanierung sein? Antwort: Laut Gesetzgeber wird von einem 20% Anteil energiesparender
Maßnahmen pro Baumaßnahme ausgegangen. Da die energetische Sanierung sich nicht nur auf die
Modernisierung der Gebäudetechnik bezieht, sondern die baulichen
Sanierungsmaßnahmen eine gleichwertige Rolle bei der Energieeinsparung spielen,
geht das Bezirksamt von einem sehr hohen Anteil der energetischen Sanierung
aus. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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