Drucksache - DS/1118/III  

 
 
Betreff: Mittelvergabe aus Konjunkturpaket II (Anfrage 1)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Diener, ThomasDiener, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.02.2009 PDF-Dokument

Sehr geehrter Herr Diener,

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 28.01.09 beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie hoch beziffert das Bezirksamt insgesamt den Sanierungsbedarf für die Bereiche Bildung und kommunale Infrastruktur, der durch die im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen werden können?

 

Es wird von einem reinen Instandsetzungsbedarf einschließlich Beseitigung des Instandhaltungsrückstaus von rd. 115 Mio. € für alle z.Z. dem Vermögen des Bezirkes zugeordneten Liegenschaften ausgegangen. Hinzu kommen Bedarfe für die Instandsetzung von Grünanlagen (Außenanlagen an Liegenschaften, öffentliche Grünanlagen, Spielplätze) sowie öffentlicher Straßen.

 

Sollte das Konjunkturpaket in der vorliegenden Form vom Deutschen Bundesrat beschlossen werden, ist davon auszugehen, dass für den Bezirk Mittel in Höhe von bis zu ca. 20 Mio. € hieraus bereit gestellt werden könnten, die jedoch nach Vorgabe der SenBWF überwiegend in Maßnahmen der Schulstrukturreform gehen sollen. Der Abbau des vg. Instandsetzungsrückstaus kann somit nur anteilig erfolgen.

 

2. Auf welche Summe beläuft sich konkret der Sanierungsbedarf bei:

  1. Kindertagesstätten,
  2. bezirkliche und zentral verwaltete Schulen,
  3. städtebaulichen Projekte
  4. IT-Infrastruktur
  5. Krankenhäuser?

Antwort:

  1. Kindertagesstätten sind nicht mehr im Verantwortungsbereich des Bezirkes; Mittel aus dem Konjunkturpaket sollen nach aktueller Fassung des Konjunkturpaketes durch die KiTa-Eigenbetriebe bzw. freie Träger in Anspruch genommen werden

 

  1. der zuletzt gemeldete Sanierungsbedarf an den Schulen betrug 76 Mio Euro; über den Sanierungsbedarf an zentral verwalteten Schulen (OSZ’s) kann der Bezirk keine Aussage treffen

 

  1. Für die energetisch Sanierung im Programm Stadtumbau Ost wird eine Aufstockung von rd. 11 Mio. € im Zeitraum 2009 – 2011 geschätzt.

 

  1. Es liegt ein geschätzter Sanierungsbedarf/ Ausbaubedarf für IT i.H.v. ca. 1,5 Mio Euro für den Schulbereich, ca. 100.000 Euro für Jug und Bibliotheken, ca. 200.000 - 400.000 Euro für BDG vor (grob geschätzt). Ob Mittel aus dem Konjunkturpaket II für bezirkliche IT-Infrastruktur aufgewendet werden können, ist bisher ungeklärt.

 

  1. Der Bezirk verwaltet keine Krankenhäuser und kann hierzu keine Aussagen treffen.

 

3. Welche Prioritäten setzt das Bezirksamt bei den Projektwünschen an den Senat?

Antwort:

Die Prioritäten des Bezirkes liegen bei der energetischen Sanierung der Schulgebäude, um mittelfristig Energiekosten im Haushalt einzusparen.

 

4. Wie hoch soll dabei der Anteil der energetischen Sanierung sein?

 

Antwort:

Laut Gesetzgeber wird von einem 20% Anteil energiesparender Maßnahmen pro Baumaßnahme ausgegangen.

Da die energetische Sanierung sich nicht nur auf die Modernisierung der Gebäudetechnik bezieht, sondern die baulichen Sanierungsmaßnahmen eine gleichwertige Rolle bei der Energieeinsparung spielen, geht das Bezirksamt von einem sehr hohen Anteil der energetischen Sanierung aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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