Drucksache - DS/1029/III  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Suizidprävention in der Straße der Pariser Kommune
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Waldukat, RitaWaldukat, Rita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.12.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 03.12.2008 PDF-Dokument

Am 5

Am 5. Oktober geht von Mitarbeitern des Sicherheitsunternehmens im Kaufhof Ostbahnhof ein Notruf an die Berliner Feuerwehr mit der Meldung, dass eine Person auf der Brüstung des Austritts vom Treppenaufgang „Pariser Kommune 13“, 16. Etage (siehe Bild) sitzt. Es besteht Suizidgefahr. Der Hinweis des qualifizierten Mitarbeiters, ohne Blaulicht und in Zivil die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, wird missachtet. Der Suizid wird, als die Feuerwehr in voller Montur auf dem Austritt erscheinen, vollzogen.

 

Ich frage das Bezirksamt

 

  1. Welche Maßnahmen gedenkt das BA gegenüber den Eigentümern zu ergreifen, nachdem es in der Vergangenheit von den Balkonen der Hochhäuser in der Straße der Pariser Kommune aus immer wieder zu Suiziden gekommen ist, um die Treppenhäuser oder doch zumindest aber die von dort aus abgehenden Austritte künftig besser zu sichern?

 

 

  1. Welche Ausbildung haben die Vor-Ort-Kräfte der Berliner Feuerwehr, um derartige Todesfälle zu verhindern und die Einwohner des Bezirkes vor derartigen Situationen zu schützen?

 

  1. Wurden die wesentlichen Wahrnehmungen und Mitteilungen der Sicherheitskräfte des Kaufhofes an die Feuerwehr (hier: höchste Durchführungswahrscheinlichkeit des Suizids) den Einsatzkräften vor Ort und an die Notrufleitstelle der Berliner Polizei weitergegeben und wenn ja, warum wurden die taktischen Hinweise (hier: Annäherung ohne Sondersignal und nicht parkplatzseitig) der sachverständigen Zeugen nicht beachtet?

 

 

Zusatzfragen:

 

  1. Welche Möglichkeiten zur psychologischen Betreuung ziviler Zeugen eines derartigen Geschehens gibt es in Berlin?

 

  1. Warum erfolgten trotz Nachfrage über das Bürgertelefon diesbezüglich keine Rücksprache oder Angebote an die Zeugen?

 

Dr. Schulz: (Mündliche Beantwortung)

Es gibt öffentlich-rechtliche Anforderungen resultierend aus der Bauordnung Berlin hinsichtlich dem Fallschutz und bezogen auf Austritte und Balkone. Nach unserer 1. Einschätzung ist das dort angehalten. Möchte ihnen allerdings deutlich machen, und zwar in aller Deutlichkeit, dass zwar ein Fallschutz gewährleistet ist, aber der oder diejenige, die einen Suizid mache möchte natürlich diese Brüstungsgitter oder Austritte überwinden kann. Ich glaube, dass sie auch von der Bauordnung Berlin nicht abverlangen können, zur Verhinderung von Suizid enstpr. öffentlich-rechtliche Bauordnungsanforderungen zu formulieren. Dann würden wir ja irgendwie im ziemlich verknasteten Gebäuden leben müssen und das will auch keiner. Ich glaube, dass sie an dieser Stelle fehl gehen, wer Suizide verhindern will, darf nicht die Bauordnung Berlin zur Hilfe rufen, sondern muss die Hintergründe ausleuchten über diesen Menschen, zu dieser tragischen Situation führen, nämlich dass sie Suizid anstreben oder ihn direkt ausführen. Damit betreten wir ein völlig anderes Feld, das mit der Bauordnung Berlin nichts zu tun hat. Zu 2, 3, 4 und 5: Betr. Dienststellen des Landes Berlin, die nicht zur Bezirksverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg gehören. Die werden wir abfragen, was sie zu ihren Fragen beitragen können. Das war in der Kürze der zeit bis heute nicht leistbar. Das liefern wir schriftlich nach.

Frau Waldukat:

Warum war es bisher nicht möglich, wie z.b. im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, dort enstpr. Netzte zu spannen, einfache  Netze, weil direkt unter diesen Austritten ist der Hinterausgang der Wohnhäuser in der Pariser Kommune, d.h. eine fallende Person gefährdet Menschen, die dort rausgehen.

 

Dr. Schulz:

Ich sag’s nun mal gleich in etwas abgewandelter Form. Derjenige, der ein Suizid machen will, wird immer dazu eine Gelegenheit finden und den oder diejenige, wird dann auch irgendein Netz nicht hindern, eine andere Stelle zu suchen. Also, entweder es gibt dort diesen Fallschutz und damit vertreten wir einen ganz andere Situation, nämlich gewöhnlicher Weise eintretbaren Unfallgefahren zu verhindern. Das regelt die Bauordnung Berlin. Das ist nach  Prüfung dort erfüllt und alles andere glaube ich, ich erwähnte es schon, ist ein anderes Thema, dass glaube ich auch eine andere Behandlung, als solche mündliche Anfrage in der BVV erfordert.

 

Herr Lüdecke:

Das man sicher auch auf andere Weise dagegen tätig werden muss, würde ich ihnen zubilligen, aber ist dem BA bekannt, dass es schon seit vielen, vielen Jahren auch wissenschaftliche Untersuchungen sogar zu der Frage gibt, ab welch einer Höhe von Brüstungen, solche Suizidschwerpunkte deutlich abgemildert werden können und wenn nicht, wollen sie, dass ich sie ihnen zustelle?

 

Dr. Schulz:

Die Bauordnung Berlin ist von ausgewiesenen Sicherheitsexperten hinsichtlich diesen technischen Daten erstellt worden. Dabei wurden betrachtet Risikogruppen, Kleinkinder, Menschen mit Behinderungen und sonstigen Gruppen, die gefährdet sein könnten bei einem Austritt oder bei einem Balkon beispielsweise das Gleichgewicht verlieren und dann hinunter stürzen. Darüber wurden bestimmet Mindesthöhen formuliert, die dort eingehalten werden müssen und das scheint dort realisiert worden zu sein. Alles was darüber hinaus geht, werden sie nicht verhindern können. Da können sie jetzt auch noch mehrere Nachfragen oder bohren, alles darüber hinaus werden sie nicht mit weiteren Sicherheitshöhen o.ä. verhindern können. Auf dem Eifelturm im übrigen , lassen sie mich das im Nachgang sagen, dass meine ich jetzt nicht zünig, hatte man dieses Problem gehabt. Auch dort hat man Netze gespannt usw. und nicht wirklich substanziell ist dort die rate von Selbstmorden gesunken, weil die Leute immer noch die Lücke oder eine Ecke gefunden haben, wo sie dann Barrieren überwunden haben, weil sie an diesen Orten und keinem anderen ihren Selbstmord durchführen wollten.

 

 

Sehr geehrte Frau Waldukat,

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1 wurde mündlich beantwortet.

 

  1. Welche Ausbildung haben die Vor-Ort-Kräfte der Berliner Feuerwehr, um derartige Todesfälle zu verhindern und die Einwohner des Bezirkes vor derartigen Situationen zu schützen?

 

  1. Wurden die wesentlichen Wahrnehmungen und Mitteilungen der Sicherheitskräfte des Kaufhofes an die Feuerwehr (hier: höchste Durchführungswahrscheinlichkeit des Suizids) den Einsatzkräften vor Ort und an die Notrufleitstelle der Berliner Polizei weitergegeben und wenn ja, warum wurden die taktischen Hinweise (hier: Annäherung ohne Sondersignal und nicht parkplatzseitig) der sachverständigen Zeugen nicht beachtet?

 

Zusatzfragen:

 

  1. Welche Möglichkeiten zur psychologischen Betreuung ziviler Zeugen eines derartigen Geschehens gibt es in Berlin?

 

4.      Warum erfolgten trotz Nachfrage über das Bürgertelefon diesbezüglich keine Rücksprache oder Angebote an die Zeugen?

 

zu den Fragen 2. – 5.:

 

Eine angemessene Beantwortung der Fragen ist seitens der Berliner Feuerwehr auf Grund der Kurzfristigkeit nicht möglich.

 

Darüber hinaus ist die Beantwortung in grundsätzlichen und politisch/administrativen Angelegenheiten über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung III, zu führen.

 

Ob und in welchem Umfang die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dann die Beantwortung von Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen – ggf. unter Einbindung der Berliner Feuerwehr – wahrnimmt, liegt dann in deren eigenem Ermessen. Grundsätzlich besteht dafür – nach Kenntnisstand des Persönlichen Referenten des Landesbranddirektors der Berliner Feuerwehr – jedoch keine Verpflichtung bzw. Zuständigkeit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 

 

 
 

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