Drucksache - DS/0819/III  

 
 
Betreff: Durchführung des Bürgerentscheids "Spreeufer für alle!"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Wirtschaft, Bürgerdienste und OrdnungsamtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0819/III wird zu Kenntnis genommen

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2008 zur Durchführung des Bürgerentscheides „Spreeufer für alle!“ den Abstimmungstermin auf

 

Sonntag, den 13. Juli 2008

festgesetzt.

 

Nachdem das Bezirksamt am 01. April 2008 festgestellt hat, dass das Bürger/Innenbegehren „Spreeufer für alle!“ zustande gekommen ist und es zwischen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und den Vertrauenspersonen des Bürger/Innenbegehrens nicht zu einer Verständigung gekommen ist, wurde durch das Bezirksamt der o.g. Abstimmungstermin festgesetzt.

 

Für die Durchführung des Bürgerentscheides wurden gemäß § 46 Abs. 5 BezVG

87 Abstimmungsbezirke gebildet, die eine hinreichend gute Erreichbarkeit für die Stimmberechtigten gewährleisten.

 

Der Beginn der Briefwahl wird zum 16.06.2008 angestrebt. Die Entgegennahme von Anträgen zur Briefabstimmung erfolgt in den 3 Bürgerämtern innerhalb der Öffnungszeiten.

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 46 Abs. 5, 26 BezVG,

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Für die Durchführung des Bürgerentscheides werden die Sachkosten auf insgesamt 121.000 € geschätzt. Hierbei handelt es sich um neue Ausgaben, für die die Bezirke mit der Zuweisung keine Mittel erhalten haben. Der Ausgleich erfolgt über eine Basiskorrektur (Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses).

 

Die personelle Absicherung erfolgt über das vorhandene Personal sowie zusätzliches Personal aus dem Zentralen Stellenpool. Ein Ausgleich der Kosten für das vorhandene Personal sowie für die Infrastrukturkosten erfolgt bisher nicht. Dies hat Auswirkungen auf die Budgetierung der Folgejahre und somit auf die Finanzplanung, da diese Kosten bisher aus der Budgetierung herausgerechnet wurden, die Mitarbeiter/innen in der Zeit Ihres Einsatzes jedoch nicht auf andere Produkte gebucht werden können und in der Folge die Mittelzuweisung für das für den Bürgerentscheid eingesetzte Personal fehlt. Der Bezirk setzt sich für eine Änderung der Verfahrensweise gegenüber SenFin ein.

 

 

 

Dr. Franz Schulz                                                                              Dr. Peter Beckers

Bezirksbürgermeister                                                                                         Bezirksstadtrat

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zu Kenntnis genommen

 

 
 

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