Drucksache - DS/0682/III  

 
 
Betreff: Hausbesuche bei Familien mit Neugeborenen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.03.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.04.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. In wie vielen Fällen wird der Erstbesuch bei Neugeborenen durch MitarbeiterInnen des Bezirksamtes für alle Neugeborenen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt, wie viele Familien werden angerufen, wie viele werden ausschließlich angerufen und nach welchen Kriterien werden die Familien jeweils ausgewählt?

 

2. In welcher Form werden die vor Ort, also in der Wohnumgebung des Neugeborenen erhobenen Eindrücke und Befunde aufgenommen, verarbeitet und ggf. weitergeleitet?

 

3. Was geschieht, wenn der Zugang zur Wohnung durch die Betreuungspersonen des Neugeborenen verweigert wird?

 

Herr Mildner-Spindler:

Ich bin ihnen natürlich sehr dankbar, dass sie im Verfahren ihre Fragen wechseln, aber ich werde versuchen, darauf einzugehen. Zu 1: Wir wissen alle dass aufgrund der Ausstattung der Kinder- Jugendgesundheitsdienste, sie haben bene Haushaltberatungen erwähnt, sie haben das in der Fachdiskussion um Kinderschutz erwähnt, dass wir derzeit nicht in der Situation sind, jedes neugeborene Kind im Bezirk zu besuchen, so wie es notwendig wäre oder wie es auch der Auftrag ist. In der Regel werden derzeit Hausbesuche nach Geburt eines ersten Kindes in der Familie durch Sozialarbeiterinnen des Kinder-Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt, also Besuche bei Erstgeborenen Kindern in jungen Familien. Darüber hinaus bei Meldungen von Dritten, also von Krankenhäusern, Wohlfahrtsverbänden, von Familien, vom Jugendamt, vom Sozialmedizinischen Dienst etc. D.h. also wenn ein , im rahmen der Entwicklung der jungen Familie beteiligte Institution der Meinung ist, dass ein Hinweis an die Kinder- und Jugendgesundheitsdienst geht, mit der Bitte, dort einen Besuch durchzuführen, so wird das durchgeführt.  Also, z.b. ich führe dieses Beispiel gerne an, weil ich in meiner beruflichen Praxis erlebt habe, wenn in einer jungen Familie geistig behindert ein Kind geboren wird, dann erfolgt selbstverständlich ein solcher Besuch. Wenn zeitlich möglich, werden Hausbesuche auch in Familien mit mehreren Kindern durchgeführt. 2007, wenn sie nach konkrete Zahlen fragen, wurden 1676 Hausbesuche als Erstkontakt durchgeführt. Sie fragen nach telefonischen Kontakten. In der Regel ist dem Kinder-Jugendgesundheitsdienst eine Tel.nr. nicht bekannt, sodass Familien nicht spontan angerufen werden können. Im Kinder-und Jugendgesundheitsdienst selbst melden sich aber immer wieder Familien aufgrund des Erstbriefes und auch, wenn die Familien keinen Hausbesuch wünschen. Der Erstbrief ist ein Brief, der jeder Wöchnerin, jeder jungen Familie mitgegeben wird, wo der Kontakt zum Kinder-und Jugendgesundheitsdienst als eine Möglichkeit signalisiert wird und wir erleben dann, dass der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst eingeladen wird, wir erleben es aber auch, dass ein Besuch als nicht erwünscht uns mitgeteilt wird. Dann kommt es, wenn Tel.nr. bekannt zu einer telefonischen Beratung. 2007 wurden 555 Erstkontakte als fachspezifisch qualifizierte Telefonkontakte im Sinne einer Beratung Sozialarbeit zu einer Familie mit Neugeborenen durchgeführt. Es werden auf jeden Fall Hausbesuche durchgeführt bei Familien mit Risikofaktoren. Als Risikofaktoren sind genannt Mehrlingsgeburten, junge Mütter, junge Eltern, Krankheit, Behinderung, psychische Behinderung der Eltern etc. Diese sind eventuell in der Geburtenmeldung erkennbar oder aus vorherigen Kontakten mit dem Jugendamt bekannt. Zu 2: Es findet eine Dokumentation in standatisierter Form durch ausfüllen des Erstkontaktbogens statt, bei Bedarf von weiteren Beratungen werden Vermerke angefertigt. In Kinderschutzfällen werden die vorgegebenen Kinderschutzbögen verwendet. Diese werden ggf. an das Jugendamt weitergeleitet. Zu 3: Bei den erwähnten Hausbesuchen handelt es sich um jeden Fall um ein freiwilliges Angebot auf freiwilligerer Basis von Seiten der Eltern. Etwas anderes lässt die Rechtslage nicht zu. Nur wenn das BA durch Meldung Dritter in Kenntnis gesetzt wurde , dass eine mögliche Kindesgefährdung bzw. Vernachlässigung vorliegt werden die zuständigen Jugendämter verständigt. Diese leiten dann enstpr. Maßnahmen ein. Bei Gefahr in Verzug wird die Unterstützung durch die Polizei in Anspruch genommen.   

 

Frau Burkert-Eulitz:

Sie sagten bei der Beantwortung der 1. Frage, dass in der Regel die Familien besucht werden, wenn’s zeitlich möglich wäre. Was heißt denn „in der Regel“, wenn sie sonst vom Gefährdungspotential oder Risikofaktoren sprechen? 2007 sind  1676 – wie viele Prozente der Neugeborenen werden denn tatsächlich besucht?

 

Herr Mildner-Spindler:

Ich möchte noch mal sagen was ich vortragen, hatte. Bei Familien mit Risikofaktoren werden auf alle Fälle auch Besuche durchgeführt. In der Regel werden Hausbesuche nach der Geburt eines ersten Kindes durchgeführt, so hatte ich ausgeführt, d.h. also es werden alle Familien besucht, die für den Kinder-und Jugendgesundheitsdienst nach Informationen, die er selbst besitzt bzw. die er durch Dritte erhält, Familien mit Risikofaktoren besucht und darüber hinaus alle jungen Familien in der Regel, in der eine Erstgeburt stattfindet, weil es dort noch nicht über Erfahrungswerte verfügt, wie die Familie konstituiert ist. Damit zur 2. Frage: Natürlich gibt es einen ....zwischen der Anzahl der geborenen in FK und der Anzahl der sozusagen Besuchten. Wenn wir 2007 knapp 1700 Hausbesuche durchgeführt haben und wir davon ausgehen, dass wir hier ein Jahrgangs....bei den Einschulungen derzeit haben von knapp 2500 Kindern, dann heißt das, dass ein Jahrgang also 700 ,800 Kinder mehr hat. Wir haben im letzten Jahr noch eine Geburtensteigerung gehabt, wobei ich mir jetzt über die konkrete Zahl nicht sicher bin. Sie können also die Differenz nehmen, dh. 700-800 Kinder sind dann nicht besucht worden, was ich jetzt hier nicht kann ist ihnen die Prozentzahl zu benennen, aber vielleicht ist es ihnen ja möglich, das auszurechnen.

 

Herr Panhoff:

Wie viel MitarbeiterInnen des BA für alle Neugeborenen in FK besitzen über ein interkulturelles Kompetenztraining bzw. haben selbst ein vornehmlich türkisch sprachigen Migrationshintergrund.

 

Herr Mildner-Spindler:

Konkret will ich ihnen das benennen, wenn ich mal in unseren Stellenplan geguckt habe, weil den habe ich wirklich nicht präsent. Was sie ansprechen ist natürlich eine Frage und Problematik, Herausforderung für unseren Bezirk, der wir uns bei der Organisation des Kinder-Jugendgesundheitsdienstes durchaus als Herausforderung stellen. Ich kann es ihnen für die SozialarbeitereInnen des KJGD jetzt nicht benennen. Was ich ihnen sagen kann, das ist ein anderer Bereich im Kinder-und Jugendpsychiatrischen Dienst. Da haben wir seit vielen Jahren einen türkischsprachigen Sozialarbeiter und es ist uns im letzten Jahr gelungen, eine türkischsprachige Psychologin einzustellen, sodass wir also dort sozusagen den näheren auf Sprache beruhenden Zugang haben, der ja durchaus notwenig ist. Was die interkulturelle Kompetenz betrifft, läuft in unserer Bezirksverwaltung seit einiger zeit der Prozess der interkulturellen Kompetenzerweiterung für unsere MitarbeiterInnen. Für viele, ich denke für die SozialarbeiterInnen Vorort ist das die alltägliche Praxis mit der dann auch berufliche Erfahrung und interkulturelle Kompetenz wächst. Ansonsten haben wir den ganzen Komplex von Schulungsmaßnahmen, wo angefangen von den Verwaltungsspitzen bis in die Gruppenleitungen alle über die Verwaltungsakademie enstpr. Kurse besuchen und darüber sozusagen den Blick über die Praxis ein bisschen erweitern können.

 

Frau Burkert-Eulitz:

Wie erklären sie sich denn die Wahrnehmung, dass viele junge Eltern mit Neugeborenen, die hier vielleicht auch bekannt sind, nie etwas vom Gesundheitsdiesnt hören, auch keinen Brief bekommen oder irgendwie anders. Gut der Brief st dann angekommen, aber dass sie tatsächlich nichst von ihrem Amt und ansonsten hören und ihre Amtsleiterin selbst von lediglich 60% Besuchskontakten spricht.

 

Herr Mildner-Spindler:

Frau Burkert-Eulitz, das ist die Situation in der wir uns momentan, so wie wir mit der Bezirksverwaltung aufgestellt sind, befinden. Darum macht da auch keiner einen Bogen, diese Probleme zu benennen sondern im Gegensatz mit dem Netzwerk Kinderschutz und den enstpr. Konzeptionen und auch die enstpr. Schritte diesen Bereich wieder anders aufzustellen und besser auszubauen, beschäftigt sich Landespolitik seit geraumer zeit, verwenden sich alle Bezirke unabhängig parteilicher Herkunft, weil wir genau wissen, dass dort eine große Verantwortung der öffentlichen Verwaltung liegt und sie mögen uns als klein erscheinen, aber eine bessere Ausstattung der Jugendämter, wie der Kinder-Jugendgesundheitsdienste mit SozialarbeieterInnen ist gerade dafür gedacht, dieses was als Problem erkannt und benannt ist, zu heilen, wobei wir wissen, dass mit 2 SozialarbeiterInnen , ob im Jugendamt oder Gesundheitsdienst noch lange nicht die Bäume in den Himmel wachsen, aber es ist ein Anfang dafür gegeben dort, wo in der Vergangenheit und da will ich auch keine politische Verantwortung irgend jemand anderem gegenüber formulieren, es sozusagen auch einen personellen Abbau gegeben hat im Zusammenhang mit den Schultern bezirklicher Haushalte, wo der Schulbereich abzudecken war usw. - da jetzt wieder zu korrigieren. Anders kann man das nicht benennen.

 

 

 

   

 

 
 

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