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Drucksache - DS/0493/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt in den Verhandlungen mit
Investoren und Architekten, welche eine Neubebauung des Grundstücks Rigaer
Straße 71 bis 73 A beabsichtigen und/oder planen, ist durch das Bezirksamt
dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit des dort seit 16 Jahren wirkenden und
vom Bezirksamt, der Arbeitsagentur und dem JobCenter hoch geschätzten
Bildungseinrichtung für Berufliche Umschulung und Fortbildung seine Arbeit mit
Benachteiligten, Behinderten und Verarmten auch nach Veräußerung und Neubebauung
des Grundstücks uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Eine Änderung des Sanierungszieles von der Gewerbenutzung in eine andere oder teilweise andere Nutzung, welches nach Aussage des zuständigen Bezirksamtsmitglieds im Stadtplanungsausschuss derzeit geprüft wird, ist erst und nur dann durch das Bezirksamt zuzustimmen, wenn 100%ig sichergestellt werden kann, dass eine Umwidmung kurz-, mittel- und langfristig zu keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung, Bildung und Intergrationsbetreuung für Behinderte, Benachteiligte und Verarmte führt. Der
Bezirksverordnetenversammlung ist vor jeglichen mit dem Grundstück Rigaer
Straße 71 bis 73 A im Zusammenhang stehenden Entscheidungen durch das
Bezirksamt und/oder deren Ämtern durch eine Vorlage mitzuteilen, wie dieses
Anliegen (Keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung von
Benachteiligten, Behinderten und Verarmten bei einer Neubebauung des
Grundstücks.) - einvernehmlich mit dem
Beschäftigungsträger – nachhaltig gesichert werden kann. Begründung: Der
Ausbildungs-, Umschulungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger der dort
seit 1991 ansässig ist, beschäftigt jährlich rd.600 geförderte und ungeförderte
Mitarbeiter/innen. Außerhalb des großen Gewerbehauses auf dem Hinterhof –
für welches der Investor im Stadtplanungsausschuss am 16. 10. 2007
Bestandssicherung mündlich zugesichert hat – nutzt der Träger rd. 800 m²
weitere Gewerbe- und Lagerfläche auf dem Gelände. U. a. ist eine Beschäftigungswerkstatt für behinderte und
gesundheitlich eingeschränkte Menschen außerhalb des großen Solitärs auf dem
Hinterhof – wo entgegen den Äußerungen des Investors in der o.g. Ausschusssitzung
keine freien Flächen vorhanden sind - in anderen Gebäudeteilen des Grundstücks
untergebracht. Auch für diese Nutzungen muss bei einer Neugestaltung des
Grundstücks eine Lösung gefunden werden. Unseres Erachtens schließen sich die
Nutzungsvorstellungen des Investors, direkt neben dem vom Träger genutzten
Bestandsgebäude drei Einfamilienhäuser zu errichten, mit dem Alltagsbetrieb des
Trägers, bei welchem täglich ca. 150 Benachteiligte, Behinderte und Verarmte
den Gewerbehof nutzen und frequentieren aus. Eine Änderung des bisherigen
Sanierungszieles Gewerbe in Wohnnutzung gefährdet u. E. nach den Weiterbetrieb
des Betriebes in erheblichem Maße. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt in den Verhandlungen mit
Investoren und Architekten, welche eine Neubebauung des Grundstücks Rigaer
Straße 71 bis 73 A beabsichtigen und/oder planen, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit des
dort seit 16 Jahren wirkenden und vom Bezirksamt, der Arbeitsagentur und dem
JobCenter hoch geschätzten Bildungseinrichtung für Berufliche Umschulung und
Fortbildung seine Arbeit mit Benachteiligten, Behinderten und Verarmten auch
nach Veräußerung und Neubebauung des Grundstücks uneingeschränkt weitergeführt
werden kann. Eine Änderung des Sanierungszieles von der Gewerbenutzung in eine andere oder teilweise andere Nutzung, welches nach Aussage des zuständigen Bezirksamtsmitglieds im Stadtplanungsausschuss derzeit geprüft wird, ist erst und nur dann durch das Bezirksamt zuzustimmen, wenn 100%ig sichergestellt werden kann, dass eine Umwidmung kurz-, mittel- und langfristig zu keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung, Bildung und Intergrationsbetreuung für Behinderte, Benachteiligte und Verarmte führt. Der
Bezirksverordnetenversammlung ist vor jeglichen mit dem Grundstück Rigaer
Straße 71 bis 73 A im Zusammenhang stehenden Entscheidungen durch das
Bezirksamt und/oder deren Ämtern durch eine Vorlage mitzuteilen, wie dieses
Anliegen (Keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung von
Benachteiligten, Behinderten und Verarmten bei einer Neubebauung des
Grundstücks.) - einvernehmlich mit dem
Beschäftigungsträger – nachhaltig gesichert werden kann. Darüber
hinaus ist auch das andere dort ansässige Kleingewerbe am Standort zu sichern. |
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