Drucksache - DS/0493/III  

 
 
Betreff: Sicherstellung des I. und II. Beschäftigungssektors in der Rigaer Straße 71 bis 73 A durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0493 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt in den Verhandlungen mit Investoren und Architekten, welche eine Neubebauung des Grundstücks Rigaer Straße 71 bis 73 A beabsichtigen und/oder planen, ist durch das Bezirksamt dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit des dort seit 16 Jahren wirkenden und vom Bezirksamt, der Arbeitsagentur und dem JobCenter hoch geschätzten Bildungseinrichtung für Berufliche Umschulung und Fortbildung seine Arbeit mit Benachteiligten, Behinderten und Verarmten auch nach Veräußerung und Neubebauung des Grundstücks uneingeschränkt weitergeführt werden kann.

 

Eine Änderung des Sanierungszieles von der Gewerbenutzung in eine andere oder teilweise andere Nutzung, welches nach Aussage des zuständigen Bezirksamtsmitglieds im Stadtplanungsausschuss derzeit geprüft wird,  ist erst und nur dann durch das Bezirksamt zuzustimmen, wenn 100%ig sichergestellt werden kann, dass eine Umwidmung kurz-, mittel- und langfristig zu keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung, Bildung und Intergrationsbetreuung für Behinderte, Benachteiligte und Verarmte führt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist vor jeglichen mit dem Grundstück Rigaer Straße 71 bis 73 A im Zusammenhang stehenden Entscheidungen durch das Bezirksamt und/oder deren Ämtern durch eine Vorlage mitzuteilen, wie dieses Anliegen (Keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung von Benachteiligten, Behinderten und Verarmten bei einer Neubebauung des Grundstücks.)  - einvernehmlich mit dem Beschäftigungsträger – nachhaltig gesichert werden kann.

 

 

Begründung:

Der Ausbildungs-, Umschulungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger der dort seit 1991 ansässig ist, beschäftigt jährlich rd.600 geförderte und ungeförderte Mitarbeiter/innen. Außerhalb des großen Gewerbehauses auf dem Hinterhof – für welches der Investor im Stadtplanungsausschuss am 16. 10. 2007 Bestandssicherung mündlich zugesichert hat – nutzt der Träger rd. 800 m² weitere Gewerbe- und Lagerfläche auf dem Gelände. U. a. ist eine  Beschäftigungswerkstatt für behinderte und gesundheitlich eingeschränkte Menschen außerhalb des großen Solitärs auf dem Hinterhof – wo entgegen den Äußerungen des Investors in der o.g. Ausschusssitzung keine freien Flächen vorhanden sind - in anderen Gebäudeteilen des Grundstücks untergebracht. Auch für diese Nutzungen muss bei einer Neugestaltung des Grundstücks eine Lösung gefunden werden. Unseres Erachtens schließen sich die Nutzungsvorstellungen des Investors, direkt neben dem vom Träger genutzten Bestandsgebäude drei Einfamilienhäuser zu errichten, mit dem Alltagsbetrieb des Trägers, bei welchem täglich ca. 150 Benachteiligte, Behinderte und Verarmte den Gewerbehof nutzen und frequentieren aus. Eine Änderung des bisherigen Sanierungszieles Gewerbe in Wohnnutzung gefährdet u. E. nach den Weiterbetrieb des Betriebes in erheblichem Maße.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt in den Verhandlungen mit Investoren und Architekten, welche eine Neubebauung des Grundstücks Rigaer Straße 71 bis 73 A beabsichtigen und/oder planen,  dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit des dort seit 16 Jahren wirkenden und vom Bezirksamt, der Arbeitsagentur und dem JobCenter hoch geschätzten Bildungseinrichtung für Berufliche Umschulung und Fortbildung seine Arbeit mit Benachteiligten, Behinderten und Verarmten auch nach Veräußerung und Neubebauung des Grundstücks uneingeschränkt weitergeführt werden kann.

 

Eine Änderung des Sanierungszieles von der Gewerbenutzung in eine andere oder teilweise andere Nutzung, welches nach Aussage des zuständigen Bezirksamtsmitglieds im Stadtplanungsausschuss derzeit geprüft wird,  ist erst und nur dann durch das Bezirksamt zuzustimmen, wenn 100%ig sichergestellt werden kann, dass eine Umwidmung kurz-, mittel- und langfristig zu keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung, Bildung und Intergrationsbetreuung für Behinderte, Benachteiligte und Verarmte führt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist vor jeglichen mit dem Grundstück Rigaer Straße 71 bis 73 A im Zusammenhang stehenden Entscheidungen durch das Bezirksamt und/oder deren Ämtern durch eine Vorlage mitzuteilen, wie dieses Anliegen (Keinerlei Einschränkungen der dort angebotenen Beschäftigung von Benachteiligten, Behinderten und Verarmten bei einer Neubebauung des Grundstücks.)  - einvernehmlich mit dem Beschäftigungsträger – nachhaltig gesichert werden kann.

 

Darüber hinaus ist auch das andere dort ansässige Kleingewerbe am Standort zu sichern.

 
 

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