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Drucksache - DS/0487/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1)
Wie
hoch ist die Anzahl der Wohnungen, welche die WBM (Wohnungsbaugesellschaft
Mitte) aus den Blöcken 77, 97, 100 nahe des Mariannenplatzes zu verkaufen
gedenkt? 2)
Wie
beurteilt das Bezirksamt den Sachverhalt, dass trotz des 8-Punkte-Plans
(Grundsätze zur Wohnraumprivatisierung des Senats von 2000) und des daraus
resultierenden Vorkaufsrecht der Mieter diesen nicht einmal ein Kaufangebot
unterbreitet wurde? 3)
Wie
beurteilt das Bezirksamt die Aussage von Petra Roland, Sprecherin der
Stadtentwicklungsverwaltung, besonderer Schutz der Mieter sei derzeit nicht
geplant? 4)
Hat
das Bezirksamt Kenntnis über bereits abgeschlossene Paketverkäufe, welche laut
Presseberichten schon in der letzten Woche ( 42. KW ) getätigt wurden? 1.
Nachfrage: Gibt es seitens des Bezirksamts Pläne zur
Unterstützung der betroffenen Mieter? Dr.
Schulz: Nach
Auskunft der WBM handelt es sich um eine Größenordnung von 1000-1100 WE in den
Blöcken 77, 97 und 100. Zu 2: Da gibt es
von meiner Seite ebenfalls Nachfrage bei der WBM schon vor längerer Zeit, als
bekannt wurde, auch über die Presse und über die Information des Mieterrats,
dass so ein Verkauf geplant wird. Die Auskunft der WBM ist, dass dieser
Packetverkauf rund um abgestimmt ist im Haus der WBM und mit dem Senat.
Dringlich dazu dient, dass die notwendige Sanierung der WBM voran zu bringen
und aus dem Grunde aus der zeitlichen Enge heraus den MietrerInnen ein
Kaufangebot unterbreitet wurde und auch nicht beabsichtigt ist, ein Kaufangebot zu unterbreiten. Zu 3: Dem BA
steht es natürlich nicht zu, Aussagen einer Pressesprecherin zu bewerten, sie
sollten ja immer richtig sein und ich will an dieser Stelle auch nicht die
zuständige Senatorin, für die Frau Roland spricht hier geißeln, gleichwohl
denke ich, dass es sehr problematisch ist, die vom Abgeordnetenhaus
verabredeten Regeln, also das sogenannte 8-Punkteprogramm nicht einzuhalten. Es
gibt aus meiner Sicht keinen wirklichen Grund, warum die nicht auch in diesem
falle Anwendung finden könnten und aus dem Grunde unterstützt das BA auch alle
Bestrebungen der MieterInnen in dieser Richtung. Zu 4: Wir haben keine
Kenntnisse von bereits abgeschlossenen Packetverkäufen. Möglicherweise bezogen
sich die zurückliegenden Pressebereichte auf den Packetverkauf an die
Genossenschaft am Ostseeplatz. Das bezieht sich auf den Sachverhalt, den wir
glaube ich 2 Jahre lang im Zusammenhang mit der Frage Stiftung oder
genossenschaftliche Bildung hier diskutiert haben. Darüber hinaus sind aktuell
Negativzeugnisse erteilt worden, ich glaube im Block 100 keine und im Block 97
1 Grundstück und für Block 77 sind 3 Grundstücke mit Negativzeugnissen. Zur
Nachfrage: Selbstverständlich hat in diesem Sachzusammenhang das BA in der
Vergangenheit den MieterInnen Unterstützung gegeben und das werden wir auch in
Zukunft tun, das werden wir auch in diesem falle tun und aus diesem Grunde hat
es ja eben auch ein Gespräch mit dem Gebietsbeauftragten der WBM für den
bereich Kreuzberg gegeben und ebenfalls eine Kontaktaufnahme mit dortigen
Mieterrat und der Zielsetzung, möglichst umgehend eine Veranstaltung dort zu
organisieren und leider hat der Geschäftsführer, der Gebietsbeauftragte der WBM
erst einen Termin frei, wenn mit aller Wahrscheinlichkeit notariell der Verkauf
beurkundet ist. Das bedaure ich außerordentlich, dass es offenkundig der WBM
nicht gelungen ist, in dieser wichtigen Frage vor Beurkundung den MieterInnen
Rede und Antwort zu stehen, sodass aber dennoch das BA mit dabei sein wird, bei
dieser Veranstaltung und dann wird man mit den MietrerInnen zu erörtern haben,
wie eine konkrete Unterstützung des BA aussehen kann. Frau
Gärtner: Haben sie
Kenntnis darüber, an wen bislang verkauft wurde. Dr.
Schulz: Es laufen
natürlich viele Gerüchte in Berlin herum und jeder hat schon mal etwas gehört.
Ich versuche auch etwas zu hören und habe selbstverständlich den
Gebietsbeauftragten der WBM direkt darauf angesprochen. Was sich abzeichnet,
ich ihnen aber nicht mit der Gewähr von Informationssicherheit hier geben kann,
ist dass verhandelt wird mit einer anderen städtischen Wohnungsbaugesellschaft
und wenn sich das bestätigen sollte, dann hätten wir nicht den schlimmsten
Fall, weil ich glaube, auch im Sinne der MieterInnen sprechen zu können, dass
ist auf jeden fall Mieter ist unter dem dach einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft,
weiter dort zu wohnen, als unter dem Dach eines privaten Investors, dem die
Rendite über alles geht. Herr
Römer: Wenn denn
tatsächlich ein Verkauf der Wohnungen an eine andere städtische Gesellschaft
stattfindet, würden sie mir dann zustimmen, dass es dann nicht um eine
Privatisierung der Wohnungen handelt. Dr.
Schulz: Wenn eine
städtische Wohnungsbaugesellschaft an eine andere städtische
Wohnungsbaugesellschaft verkauft, dann nennen wir das in Berlin eine „In sich Verkauf“. Der 2.
Punkt ist, dass aber dennoch, dass das Land Berlin seine städtischen
Wohnungsbaugesellschaften anhält, im wohnungswirtschaftlichen Sinne erfolgreich
zu wirtschaften und es deshalb zwar nicht zwingend im Rahmen einer echten
Privatisierung durchaus Gelegenheit wäre beispielsweise verschiedene Punkte,
die das 8-Punkteprogramm enthält mit Zusatzergänzung zu dem Mietvertrag, was
genutzte Gemeinschaftsflächen angeht, aber auch beispielsweise die Möglichkeit
von Einzelverkäufen, die dann gemacht werden könnten, auszuschließen, also ein
teil des 8-Punkteprgramms treffen hier nicht zu. Es gibt einige Punkte, worüber
man reden könnte, die da sicherlich im Detail von den einzelnen MieterInnen
dann vorgetragen werden müssen. |
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