Drucksache - DS/0486/III  

 
 
Betreff: Anstrahlen von öffentlichen Gebäuden und Denkmälern im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
  Diener, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.10.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welche Gebäude und Denkmäler im Bezirk werden nach Eintritt der Dunkelheit angestrahlt?

2. Zu welchen Zeiten werden diese jeweils angestrahlt?

3. Welche Kosten entstehen dem Bezirk dadurch?

 

 

 

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs.Nr.: DS/0486/III

Anstrahlen von öffentlichen Gebäuden und Denkmälern im Bezirk vom 17.10.07

 

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Gebäude und Denkmäler im Bezirk werden nach Eintritt der Dunkelheit angestrahlt?

 

Antwort:

1. Denkmal und Wasserfall auf dem Viktoriapark.

2. Der Portikus am Anhalter Bahnhof.

3. Das polnische Denkmal im Volkspark Friedrichshain.

4. Der nördliche Zugang zur Sporthalle Baerwaldstraße/Gneisenaustraße.

 

  1. Zu welchen Zeiten werden diese jeweils angestrahlt?

 

Antwort:

Nach Eintritt der Dunkelheit bis ca. 22:00 Uhr.

 

  1. Welche Kosten entstehen dem Bezirk dadurch?

 

Antwort:

1)      Hier entstehen dem Bezirk keine Kosten, da die Beleuchtung durch Dritte finanziert wird (Schultheissbrauerei, Fa. Wall und Pächter der Gastronomie auf dem Park).

2)      Der Portikus wird täglich für ca. 6 Stunden angestrahlt. Hier entstehen dem Bezirk jährliche Kosten in Höhe von 886,95 €.

3)      Ca. 150,00 € im Jahr.

4)      Der Zugang zur Sporthalle wird ca. 6 Stunden am Tag angestrahlt. Im Jahr entstehen hier Kosten in Höhe von 584,00 €.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

J. Kalepky

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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