Drucksache - DS/0469/III  

 
 
Betreff: Zebrastreifen "Justus-von-Liebig-Grundschule"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Schule Vorberatung
14.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.06.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
06.05.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 23.04.2008 PDF-Dokument
0469 III Zebrastreifen Justus von Liebig GS  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Rigaer Straße, vor der Justus – von –Liebig -Grundschule ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann.

Der BVV ist bis zur Dezembersitzung 2007 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die "Justus – von – Liebig -Grundschule“ ist für einen Großteil der SchülerInnen nur über die Rigaer Straße zu erreichen.

Dies stellt insofern ein Problem dar, dass diese Straße gerade im Berufsverkehr stark befahren ist und gerade für die 1 - 4 Klassen schwer einzusehen ist.

Durch einen Zebrastreifen entstehen folgende Vorteile:

 

- Verringerung der Unfallgefahr für die SchülerInnen

 

- ermöglichen des selbstständigen Überquerens der Straße auch für die  

  jüngeren Klassen

 

- auch älteren und eingeschränkten Menschen wird ein sicheres Überqueren

  der Straße gewährleistet

 

- AutofahrerInnen die sich bisher kaum an die Geschwindigkeitsbegrenzungen

  halten, werden "gezwungen" ihr Tempo zu verringern

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Rigaer Straße, vor der Justus – von –Liebig -Grundschule ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann.

Der BVV ist bis zur Dezembersitzung 2007 zu berichten.

 

08.04.2008

 

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Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.07 mit der Drucksache

folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

´“Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Rigaer Straße, vor der Justus-von-Liebig-Grundschule ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann“.

Hierzu ist zu berichten:

Die Anordnung eines Zebrastreifens wurde von der zuständigen Senatsverwaltung unter Beteiligung der Polizeidirektion 5 und der Straßenverkehrsbehörde geprüft und wegen des geringen Verkehrsaufkommens abgelehnt.

Das Ergebnis der Untersuchung zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und für insbesondere der Schulkinder der Justus-von-Liebig-Grundschule liegt seit dem 14.2.08 der SenStadt vor. Darin ist vorgesehen, den Knotenpunkt Rigaer Straße/Liebigstraße mit zwei weiteren baulich ausgeführten Gehwegvorstreckungen zu versehen. Dadurch wird die Querungsmöglichkeit der Schulkinder, die aus Richtung Frankfurter Allee die Rigaer Straße i. H. Liebigstraße queren müssen, deutlich verbessert. Nach Prüfung der Unterlagen durch SenStadt wurde dem Tiefbauamt die Finanzierung aus den Mitteln des Senats für dieses Vorhaben schriftlich zugesagt. Zur Zt. werden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet, damit im 2. Quartal die Maßnahmen baulich umgesetzt werden. Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Rechtsgrundlagen:

Berliner Straßengesetz

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

 

  a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

Berlin, den 03.04.2008

Dr. Franz Schulz                                                                                     Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

23.04.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen (ff),

Ausschuss für Schule überwiesen

 

11.06.2006 Schule/UMV

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

25.06.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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