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Drucksache - DS/0255/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert sich künftig dafür einzusetzen, dass im Zuge der
Planung und Umsetzung des Programms Stadtumbau-West für den Bereich Spreeufer/Köpenicker
Straße * eine
Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer auf der Trasse der früheren
Brommybrücke errichtet wird * soweit
die Finanzierung gesichert werden kann, des weiteren eine Brücke
nur für Fußgänger und Radfahrer in Verlängerung der Manteuffelstraße errichtet
wird * eine
Brücke für den motorisierten Individualverkehr zwischen Oberbaumbrücke
und Schillingbrücke nicht mehr verfolgt wird und künftig nicht
mehr Gegenstand von durch das Bezirksamt beauftragten und finanzierten Gutachten
und Planungsaufträgen ist. Begründung: Durch
eine Brücke für den MIV würden die in Kreuzberg liegenden Wohngebiete stark
belastet und die dort aufgewendeten Mittel für eine Beruhigung ad absurdum geführt.
Der über die Brommy Brücke kommende Verkehr, würde sich an den jetzt schon
vorhandenen „Staupunkten“ einreihen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache – DS/0255/III – wird in den Ausschuss für Umwelt,
Verkehr und Wohnen überwiesen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert sich künftig dafür einzusetzen, dass im Zuge der
Planung und Umsetzung des Programms Stadtumbau-West für den Bereich Spreeufer/Köpenicker
Straße * eine
Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer auf der Trasse der früheren
Brommybrücke errichtet wird * soweit
die Finanzierung gesichert werden kann, des weiteren eine Brücke
nur für Fußgänger und Radfahrer in Verlängerung der Manteuffelstraße errichtet
wird *Das
Bezirksamt wird ferner beauftragt, mit den zuständigen Senatsverwaltungen
abzuklären, ob
innerhalb des zeitlichen Horizonts des StEP Verkehr eine Straßenbahnverbindung
(Busverbindung) über den so genannten „Manteuffel-Steg“ möglich
ist. Die BVV,
insbesondere den Ausschüssen für UmVeWo und StadtPl, sind laufend über den
Fortgang der Planungsschritte zu unterrichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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