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Drucksache - DS/0219/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt möge dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen (insbesondere
Straßenfeste) auf der Internetseite des Bezirkes mindestens 4 Monate vor dem
Veranstaltungstermin angezeigt werden, so dass sich die entsprechenden Gruppen
wie Bürger (Anwohner), Geschäfte und Handwerksbetriebe auf die Veranstaltung
einstellen können. Die Veranstaltung sollte mit Namen, Datum und Zeitangabe im
Internet angezeigt werden und sollte auch den Umfang der Straßensperren mit
Datum, Uhrzeit und Umfang enthalten. Des weiteren sollte ein Link über
entsprechende Ansprechpartner oder Senatsdienststellen informieren, die für den
Straßenverkehr zuständig sind. Begründung:
Es kommt
immer wieder vor, dass die Straßen zu den entsprechenden Festen erheblich vor
dem Termin abgesperrt werden. Das mobile Handwerk (Installateure, Dachdecker,
Wartungsunternehmen usw.) muss oftmals Termine bei Mietern und Anwohnern
wahrnehmen, deren Wohnorte durch Sperrungen betroffen sind, die im Zusammenhang
mit Straßenfesten erfolgen. Bei der
Anfahrt zum Auftragsort der Arbeit können sie dann die entsprechenden Häuser
mit ihren Firmenfahrzeugen nicht erreichen, so dass oftmals der Termin abgesagt
werden muss. Den Firmen entstehen dadurch Kosten, die ihnen nicht erstattet
werden bzw. viele Aufträge verursachen dann sogar Kosten, die keine
wirtschaftliche Abrechnung mehr möglich machen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung
überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt möge dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen (insbesondere
Straßenfeste) auf der Internetseite des Bezirkes mindestens 4 Monate vor dem
Veranstaltungstermin angezeigt werden, so dass sich die entsprechenden Gruppen
wie Bürger (Anwohner), Geschäfte und Handwerksbetriebe auf die Veranstaltung
einstellen können. Die Veranstaltung sollte mit Namen, Datum und Zeitangabe im
Internet angezeigt werden und sollte auch den Umfang der Straßensperren mit
Datum, Uhrzeit und Umfang enthalten. Des weiteren sollte ein Link über
entsprechende Ansprechpartner oder Senatsdienststellen informieren, die für den
Straßenverkehr zuständig sind. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt möge dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen (insbesondere
Straßenfeste) auf der Internetseite des Bezirkes mindestens 4 Monate vor dem
Veranstaltungstermin angezeigt werden, so dass sich die entsprechenden Gruppen
wie Bürger (Anwohner), Geschäfte und Handwerksbetriebe auf die Veranstaltung
einstellen können. Die Veranstaltung sollte mit Namen, Datum und Zeitangabe im
Internet angezeigt werden und sollte auch den Umfang der Straßensperren mit
Datum, Uhrzeit und Umfang enthalten. Des weiteren sollte ein Link über
entsprechende Ansprechpartner oder Senatsdienststellen informieren, die für den
Straßenverkehr zuständig sind. |
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