Drucksache - DS/0219/III  

 
 
Betreff: Informationen auf der Internetseite / Straßenfeste
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung
16.05.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

  Das Dokument wurde eben bearbeitet. Sie können die aktuelle Version in Kürze ansehen - bitte aktualisieren Sie dazu die Browseransicht mit 'Neu laden' (F5).  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen (insbesondere Straßenfeste) auf der Internetseite des Bezirkes mindestens 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin angezeigt werden, so dass sich die entsprechenden Gruppen wie Bürger (Anwohner), Geschäfte und Handwerksbetriebe auf die Veranstaltung einstellen können. Die Veranstaltung sollte mit Namen, Datum und Zeitangabe im Internet angezeigt werden und sollte auch den Umfang der Straßensperren mit Datum, Uhrzeit und Umfang enthalten. Des weiteren sollte ein Link über entsprechende Ansprechpartner oder Senatsdienststellen informieren, die für den Straßenverkehr zuständig sind.

 

Begründung:

 

Es kommt immer wieder vor, dass die Straßen zu den entsprechenden Festen erheblich vor dem Termin abgesperrt werden. Das mobile Handwerk (Installateure, Dachdecker, Wartungsunternehmen usw.) muss oftmals Termine bei Mietern und Anwohnern wahrnehmen, deren Wohnorte durch Sperrungen betroffen sind, die im Zusammenhang mit Straßenfesten erfolgen.

 

Bei der Anfahrt zum Auftragsort der Arbeit können sie dann die entsprechenden Häuser mit ihren Firmenfahrzeugen nicht erreichen, so dass oftmals der Termin abgesagt werden muss. Den Firmen entstehen dadurch Kosten, die ihnen nicht erstattet werden bzw. viele Aufträge verursachen dann sogar Kosten, die keine wirtschaftliche Abrechnung mehr möglich machen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen (insbesondere Straßenfeste) auf der Internetseite des Bezirkes mindestens 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin angezeigt werden, so dass sich die entsprechenden Gruppen wie Bürger (Anwohner), Geschäfte und Handwerksbetriebe auf die Veranstaltung einstellen können. Die Veranstaltung sollte mit Namen, Datum und Zeitangabe im Internet angezeigt werden und sollte auch den Umfang der Straßensperren mit Datum, Uhrzeit und Umfang enthalten. Des weiteren sollte ein Link über entsprechende Ansprechpartner oder Senatsdienststellen informieren, die für den Straßenverkehr zuständig sind.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt möge dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen (insbesondere Straßenfeste) auf der Internetseite des Bezirkes mindestens 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin angezeigt werden, so dass sich die entsprechenden Gruppen wie Bürger (Anwohner), Geschäfte und Handwerksbetriebe auf die Veranstaltung einstellen können. Die Veranstaltung sollte mit Namen, Datum und Zeitangabe im Internet angezeigt werden und sollte auch den Umfang der Straßensperren mit Datum, Uhrzeit und Umfang enthalten. Des weiteren sollte ein Link über entsprechende Ansprechpartner oder Senatsdienststellen informieren, die für den Straßenverkehr zuständig sind.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: