Drucksache - DS/0205/III  

 
 
Betreff: Hörberatungsstelle Friedrichshain-Kreuzberg für die gesamte Stadt Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung, den Fraktionen im Abgeordnetenhaus, den Gesundheits- und SozialstadträtInnen, dem Rat der Bürgermeister und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Rates der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Hörberatungsstelle für das Land Berlin in Friedrichshain-Kreuzberg ausgewiesen wird.

 

Begründung:

 

In Vorbereitung der GesZuStVO wurde nach fachlicher Einschätzung empfohlen, die Hörberatung in Friedrichshain-Kreuzberg anzusiedeln. Allein die auf fachlicher Grundlage getroffene Empfehlung sollte im Interesse der Berliner Bevölkerung Berücksichtigung finden. Siehe dazu auch die Anlage zu dieser Drucksache.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung, den Fraktionen im Abgeordnetenhaus, den Gesundheits- und SozialstadträtInnen, dem Rat der Bürgermeister und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Rates der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Hörberatungsstelle für das Land Berlin in Friedrichshain-Kreuzberg ausgewiesen wird.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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