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Drucksache - DS/0205/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung, den Fraktionen
im Abgeordnetenhaus, den Gesundheits- und SozialstadträtInnen, dem Rat der
Bürgermeister und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Rates der
Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Hörberatungsstelle für das Land
Berlin in Friedrichshain-Kreuzberg ausgewiesen wird. Begründung: In
Vorbereitung der GesZuStVO wurde nach fachlicher Einschätzung empfohlen, die
Hörberatung in Friedrichshain-Kreuzberg anzusiedeln. Allein die auf fachlicher
Grundlage getroffene Empfehlung sollte im Interesse der Berliner Bevölkerung
Berücksichtigung finden. Siehe dazu auch die Anlage zu dieser Drucksache. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung, den Fraktionen
im Abgeordnetenhaus, den Gesundheits- und SozialstadträtInnen, dem Rat der
Bürgermeister und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Rates der
Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Hörberatungsstelle für das Land
Berlin in Friedrichshain-Kreuzberg ausgewiesen wird. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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