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Drucksache - DS/0186/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich rechtzeitig vor Beginn des Umbaus des S-Bahnhofs Warschauer Straße bei der „Berliner S-Bahn GmbH“ und den zuständigen Senatsverwaltungen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der Denkmalschutz für das Stellwerk B7 gewahrt bleibt und das Stellwerk B7 nicht wie das mechanische Stellwerk auf dem Areal des ehemaligen Wriezener Bahnhofs im September 2005 (Liste Nr. 199) durch die Deutsche Bahn geschliffen wird. Begründung: Das Stellwerk B 7 (s. Liste Nr. 155) an der Modersohnstraße neben der Modersohnbrücke entstand 1912, zwei Jahre vor der Straßenüberführung. Es vermittelt im Vergleich mit anderen Beispielen dieses Bautyps die schnelle technische und architektonische Entwicklung von Schaltanlagen. Vorentwürfe zeigen noch starke Jugendstileinflüsse, die in der vereinfacht ausgeführten Fassung sichtlich reduziert wurden. Es blieb ein malerisches flaches Satteldach mit seitlichen Zwerchgiebeln, das einen nüchternen zweistöckigen Stahlfachwerkbau mit offenliegender Konstruktion bedeckt. Unter Verzicht auf "Baukunst" trat der technische Charakter des Zweckbaus mehr in den Vordergrund Von diesem Stellwerk aus wurde einst der gesamte Gleisverkehr in Richtung Hauptbahnhof geschaltet. Für seine bauliche Ausführung zeichnete das Eisenwerk „Belter & Schneevogl“ verantwortlich. Im September 2005 wurde das unter Denkmalschutz stehende
Stellwerk auf dem Gelände des ehemaligen Wriezener Bahnhofs von Baggern
geschliffen. Es stand auf einer Teilfläche, die nach Abschluss des
Planungsverfahrens als Gewerbegebiet ausgewiesen und genutzt werden soll. Dabei
hatte das Bezirksamt am 27. April 2005 auf mündliche Anfrage erklärt, dass der
Denkmalschutz des nun geschleiften Stellwerks ebenso unstrittig sei, wie beim
Stellwerk B9 (1925, von Richard Brademann erbaut). Es bestätigte, dass beide
Stellwerke in der Denkmalliste Berlin, Bezirk Friedrichshain unter den Punkten
199 und 200 aufführt sind. Dies führte dazu, dass im laufenden
Bebauungs-Planverfahren 2 – 11 das Stellwerk auf dem Gelände des einstigen
Wriezener Bahnhofs nachträglich aufgenommen wurde. Stadtrat Dr. Schulz bedankte
sich damals ausdrücklich für diesen „konstruktive Hinweis“. In der Auswertung
der Planungswerkstatt, die im April 2005 durch
die „AG Wriezener Bahnhof plus“ zur Gestaltung Öffentlicher Grünflächen durchgeführt worden war, wurde ebenfalls
auf besagtes Stellwerk hingewiesen: „Für das unter Denkmalschutz stehende
ehemalige Stellwerk an der Spitze der Fläche, die mittelfristig auch zum Park
gehören wird, werden ebenfalls Nutzungsinteressenten gesucht, die mit einer
öffentlichen Nutzung harmonieren.“ - Dieses Papier war dem Bezirksamt als auch
den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG bekannt. Dass das namenlose
Stellwerk nun trotzdem abgerissen wurde, zeigt, dass die
Oberste Denkmalschutzbehörde offensichtlich nicht involviert oder ausgehebelt
worden war. Im Übrigen ist es ein Anachronismus, dass das
Eisenbahnbundesamt zum selben Vorgang als planende und genehmigende Behörde
agieren kann. Das schreit nach bundesrechtlichen Änderungen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich rechtzeitig vor Beginn des Umbaus des S-Bahnhofs Warschauer Straße bei der „Berliner S-Bahn GmbH“ und den zuständigen Senatsverwaltungen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der Denkmalschutz für das Stellwerk B7 gewahrt bleibt und das Stellwerk B7 nicht wie das mechanische Stellwerk auf dem Areal des ehemaligen Wriezener Bahnhofs im September 2005 (Liste Nr. 199) durch die Deutsche Bahn geschliffen wird. |
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