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Drucksache - DS/0024/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür
einzusetzen, dass die landeseigene BGM Beschlüsse der BVV, insbesondere
Drucksache DS/2188/II, sowie die Diskussionen am Runden Tisch berücksichtigt. Hierzu
zählen insbesondere:
Begründung: Bei diversen Sitzungen des Runden Tisches zur Marheinekehalle und der Sitzung zur Gestaltung der Südfassade am 13.11.2006 wurde deutlich, dass die landeseigene BGM sich nicht an den Beschlüssen der BVV orientiert, sondern in wesentlichen Punkten entgegen den vorhandenen BVV – Beschlüssen handelt. Die jetzige Vorgehensweise der BGM gefährdet massiv Händlerexistenzen und setzt sich über die Ergebnisse der Kundenbefragung hinweg. Begründung
der Dringlichkeit: Die BGM
plant, mit den Baumassnahmen im Januar 2007 zu beginnen. Eine erst im Dezember
erfolgende Stellungnahme der BVV wäre daher zu spät. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür
einzusetzen, dass die landeseigene BGM Beschlüsse der BVV, insbesondere
Drucksache DS/2188/II, sowie die Diskussionen am Runden Tisch berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere: 1. Einpassung der Südfassade in das
umgebende gründerzeitliche Stadtbild. 2. Keine, die gesamte Südfassade
aufreißende Giebelwand, die unter ökonomischen und ökologischen Aspekten
unsinnig ist. Die Gestaltung der Südseite muss gewährleisten, dass im Innenraum
eine für die Händler funktionsgerechte optimale Standnutzung möglich ist. Sowie
Gewinnung zusätzlicher Standfläche durch den Verzicht auf den 1,8 m schmalen,
dysfunktionalen Gang; durch das so gewonnenen Mehr an Standfläche an der
Südseite Reduzierung der Standmieten für die Händler. 3. Keine Sortierung der Stände nach dem
Handelsgut, sondern Erhalt der bunt durchmischten Marktstruktur. Keine
überwiegende Gastronomienutzung an der Südseite. 4. Eine Vertragslaufzeit, die eine
Amortisierung der von den Händlern getätigten
und zukünftig zu tätigenden
Investitionen zulässt. |
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