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Drucksache - DS/0005/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ältestenrat besteht aus 11 Bezirksverordneten. Begründung: Gemäß § 9
Absatz 1 BezVG ist der Ältestenrat zu bilden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Ältestenrat besteht aus 11
Bezirksverordneten. |
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