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Drucksache - DS/2143/II
Ich
frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Herr
Postler: Ganz neu
dürfte ihnen der Sachverhalt eigentlich nicht sein, weil es ja in der vorigen
Bezirksverordnetenversammlung schon eine Anfrage der FDP dazu gab und ich habe
auch Stellung dazu genommen. Zu 1: Herr Glatzel, ja, im Monat Mai. Zu 2: ich
muss da allerdings immer voraus schicken, ob sie den Kneipenscheck meinen, ich
hatte vergessen zu fragen, aber ich gehe mal davon aus, meine Beantwortung
erzieht sich dann darauf, nein – diese Kontrollen sind durch mich
amtsintern in Auftrag gegeben worden. Einer Anordnung bedurfte es an dieser
Stelle nicht, weil die Mitarbeiter sich auch nicht geweigert haben, an diesen
Kontrollen teilzunehmen. Zu 3: es haben 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des
Wirtschaftsamtes an diesen Kontrollen teilgenommen. Darüber hinaus auch unsere
Kooperationspartner, das Baymahaus und das Netzwerk für MigrantInnen. Zu 4: Die
Besuche wurden in den Abendstunden durchgeführt. Zur Nachfrage. Die Auswertung
hat unter Teilnahme der Testanten stattgefunden, auch unter Teilnahme des
Antidiskriminierungsnetzwerkes Berlin und natürlich der entspr. MitarbeiterInnen
und zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zu keinem Zeitpunkt der
Kontrollen der Eindruck entstand, dass aufgrund der ausländische aussehenden
Personen in einem der Betriebe eine andere Bedienung erfolgte wie gegenüber den
anderen anwesenden Gästen. Sodass das Ergebnis der Auswertung durchweg positiv
war. Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass die Testanten im vornherein
nicht wussten, welche Gaststätten es betrifft. Wir haben also den Kreis etwas
weiter gefasst, haben auch Zufallsbetriebe dazu genommen, um hier sozusagen im
Vorfeld schon eine Art Vorurteil aufzubauen und künstliche Situationen zu
schaffen. Andererseits aber auch den Ruf der jeweiligen Gaststätte, wenn das
Ergebnis positiv ist nicht zu gefährden,
also ein durchweg positives Ergebnis. Wir können uns darüber freuen. Herr
Glatzel: Ist das
Bezirksamt meiner Meinung, dass es durch solche Handlungen, also das macht man
ja manchmal oder man versucht man auch bei Straftaten, irgendwelche Handlungen,
die man erwartet Vorschub leistet. Solche Sachen zählen z.b. vor Gericht usw.
nicht. Ist es dem Bezirksamt bekannt. Herr
Postler: Nein,
herr Glatzel sieht das Bezirksamt dies und ich habe ja auch schon darauf Bezug
genommen. Zum einen gab es ja konkrete Hinweise auf die 3 gaststätten, die auch
einem einzelenen Betreieber zuzuordnen war, so zum 2. habe ich ja erwähnt, dass
wir bewusst den Tetanten die Gaststätten nicht genannt haben, als nicht davon
auszugehen war und aucvh ausgeschlossen war, dass geziehlt eine Provokation
erfolgt. Das war ja die Anfrage schon des Kollegen aus der FDP aus der vorigen
Sitzung und ich hatte dazu auch schon ausführlich Stellung genommen. Das
Verfahren ist übrigens auch in anderen europäischen Ländern inzwischen gang und
Gebe und ich darf vielleicht auch ihnen , wenn der Vorsitzende erlaubt zitieren aus einer Beantwortung
aktuell, die vor diesem Hintergrund auch von der FDP im Abgeordnetenhaus
gestellt worden ist und da hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, ich zitiere
„eine willkürliche Zutrittsverweigerung von Gästen zu einer Gaststätte,
die lediglich wegen ihrer Hautfarbe, Rasse, Herkunft oder Nationalität ist
nicht zulässig. In den Fällen, wo eine GastsstättenbetreiberIn Personen wegen
dieser Merkmale von dem Besuch ihrer/seiner Gaststätte ausschließt, hat das
Ordnungsamt (in dem Sinne ist das Ordnungsamt das Wirtschaftsamt) zu prüfen,
inwieweit davon die persönliche Zuverlässigkeit des Gasstättenbetreibers
berührt ist. Nachhaltige Verstöße gegen das Diskriminierungsgebot können zur
Annahme der Unzuverlässigkeit der GasstättenbetreiberInnen führen mit der
Folge, das die Gaststätten Erlaubnis zu widerrufen ist“ und genau diesem
sind wir als Verwaltung nachgegangen, denn wir lassen uns als Verwaltung auch
nicht nachsagen, dass wir bei konkreten Hinweisen nicht tätig werden. Herr
Glatzel: Wird das
Bezirksamt dieses Vorgehen auch auf andere Gewerbebetriebe ausweiten. Herr
Postler: Habe ich
noch nicht drüber nachgedacht, nein ich sage mal, wenn das ein konkreter
Handlungsauftrag war, ich sag mal im Bereich der Gaststätten gibt es einfach
eine besonderen Versorgungsauftrag und der muss sichergestellt werden und der
gilt auch selbstverständlich allen Menschen und die
Antidiskriminierungsrichtlinie, ich glaub das 34 der europäischen Union, sieht
ganz klar vor, dass ein Diskriminierungsverbot nicht nur für öffentliche
Einrichtungen, sondern auch für das Privatrecht gilt und dann in der Tat auch
für Sportstudios. |
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