Drucksache - DS/2143/II  

 
 
Betreff: Kontrollen seitens des BA in einigen Kneipen und Restaurants
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Glatzel, Edgar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt, wie einige Zeitungen z.B. Tagesspiegel berichteten, unangemeldete Kontrollen in Gastwirtschaften im Mia und Juni 2006 durchgeführt?
  2. Wer hat die verdeckten Kontrollen angeordnet und warum?
  3. Wie viele Angestellte und Beamte sind unterwegs gewesen?
  4. Wurden die Besuche zu jeder Tageszeit durchgeführt?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Ergebnisse wurden erzielt und nach welchen Kriterien ausgewertet?

 

 

Herr Postler:

Ganz neu dürfte ihnen der Sachverhalt eigentlich nicht sein, weil es ja in der vorigen Bezirksverordnetenversammlung schon eine Anfrage der FDP dazu gab und ich habe auch Stellung dazu genommen. Zu 1: Herr Glatzel, ja, im Monat Mai. Zu 2: ich muss da allerdings immer voraus schicken, ob sie den Kneipenscheck meinen, ich hatte vergessen zu fragen, aber ich gehe mal davon aus, meine Beantwortung erzieht sich dann darauf, nein – diese Kontrollen sind durch mich amtsintern in Auftrag gegeben worden. Einer Anordnung bedurfte es an dieser Stelle nicht, weil die Mitarbeiter sich auch nicht geweigert haben, an diesen Kontrollen teilzunehmen. Zu 3: es haben 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Wirtschaftsamtes an diesen Kontrollen teilgenommen. Darüber hinaus auch unsere Kooperationspartner, das Baymahaus und das Netzwerk für MigrantInnen. Zu 4: Die Besuche wurden in den Abendstunden durchgeführt. Zur Nachfrage. Die Auswertung hat unter Teilnahme der Testanten stattgefunden, auch unter Teilnahme des Antidiskriminierungsnetzwerkes Berlin und natürlich der entspr. MitarbeiterInnen und zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zu keinem Zeitpunkt der Kontrollen der Eindruck entstand, dass aufgrund der ausländische aussehenden Personen in einem der Betriebe eine andere Bedienung erfolgte wie gegenüber den anderen anwesenden Gästen. Sodass das Ergebnis der Auswertung durchweg positiv war. Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass die Testanten im vornherein nicht wussten, welche Gaststätten es betrifft. Wir haben also den Kreis etwas weiter gefasst, haben auch Zufallsbetriebe dazu genommen, um hier sozusagen im Vorfeld schon eine Art Vorurteil aufzubauen und künstliche Situationen zu schaffen. Andererseits aber auch den Ruf der jeweiligen Gaststätte, wenn das Ergebnis positiv ist nicht zu  gefährden, also ein durchweg positives Ergebnis. Wir können uns darüber freuen.

 

Herr Glatzel:

Ist das Bezirksamt meiner Meinung, dass es durch solche Handlungen, also das macht man ja manchmal oder man versucht man auch bei Straftaten, irgendwelche Handlungen, die man erwartet Vorschub leistet. Solche Sachen zählen z.b. vor Gericht usw. nicht. Ist es dem Bezirksamt bekannt.

 

Herr Postler:

Nein, herr Glatzel sieht das Bezirksamt dies und ich habe ja auch schon darauf Bezug genommen. Zum einen gab es ja konkrete Hinweise auf die 3 gaststätten, die auch einem einzelenen Betreieber zuzuordnen war, so zum 2. habe ich ja erwähnt, dass wir bewusst den Tetanten die Gaststätten nicht genannt haben, als nicht davon auszugehen war und aucvh ausgeschlossen war, dass geziehlt eine Provokation erfolgt. Das war ja die Anfrage schon des Kollegen aus der FDP aus der vorigen Sitzung und ich hatte dazu auch schon ausführlich Stellung genommen. Das Verfahren ist übrigens auch in anderen europäischen Ländern inzwischen gang und Gebe und ich darf vielleicht auch ihnen , wenn der Vorsitzende  erlaubt zitieren aus einer Beantwortung aktuell, die vor diesem Hintergrund auch von der FDP im Abgeordnetenhaus gestellt worden ist und da hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, ich zitiere „eine willkürliche Zutrittsverweigerung von Gästen zu einer Gaststätte, die lediglich wegen ihrer Hautfarbe, Rasse, Herkunft oder Nationalität ist nicht zulässig. In den Fällen, wo eine GastsstättenbetreiberIn Personen wegen dieser Merkmale von dem Besuch ihrer/seiner Gaststätte ausschließt, hat das Ordnungsamt (in dem Sinne ist das Ordnungsamt das Wirtschaftsamt) zu prüfen, inwieweit davon die persönliche Zuverlässigkeit des Gasstättenbetreibers berührt ist. Nachhaltige Verstöße gegen das Diskriminierungsgebot können zur Annahme der Unzuverlässigkeit der GasstättenbetreiberInnen führen mit der Folge, das die Gaststätten Erlaubnis zu widerrufen ist“ und genau diesem sind wir als Verwaltung nachgegangen, denn wir lassen uns als Verwaltung auch nicht nachsagen, dass wir bei konkreten Hinweisen nicht tätig werden. 

 

Herr Glatzel:

Wird das Bezirksamt dieses Vorgehen auch auf andere Gewerbebetriebe ausweiten.

 

Herr Postler:

Habe ich noch nicht drüber nachgedacht, nein ich sage mal, wenn das ein konkreter Handlungsauftrag war, ich sag mal im Bereich der Gaststätten gibt es einfach eine besonderen Versorgungsauftrag und der muss sichergestellt werden und der gilt auch selbstverständlich allen Menschen und die Antidiskriminierungsrichtlinie, ich glaub das 34 der europäischen Union, sieht ganz klar vor, dass ein Diskriminierungsverbot nicht nur für öffentliche Einrichtungen, sondern auch für das Privatrecht gilt und dann in der Tat auch für Sportstudios.

 

 
 

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