Drucksache - DS/2095/II  

 
 
Betreff: Besetzung der Schulleiterstellen an der Nürtingen- und e.-o.-plauen-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Kern, Bernadette
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.             Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass gerade in einem sozialen Problemgebiet, wie es das Einzugsgebiet der Nürtingen- und e.-o.-plauen-Grundschule ist, die SchulleiterInnenstellen über längere Zeit nicht besetzt sind?

 

2.             Wie ist der gegenwärtige Stand der Besetzung an beiden o.g. Grundschulen?

 

3.             Wann werden die Schulleiterstellen an beiden Schulen definitiv besetzt sein (nicht nur kommissarische Besetzung)?

 

4.             Wenn Frage 3 nicht eindeutig beantwortet werden kann:

          Welche Probleme stehen einer schnellen Besetzung der SchulleiterInnenstellen

         entgegen?

 

 

Frau Klebba:

Zu 1: Längere Nichtbesetzung von Leitungsstellen ist immer ein Zustand der nicht zur Entwicklung der Schule beiträgt und deshalb beurteilt das Bezirksamt selbstverständlich die Tatsache, wenn es denn eine Tatsache ist, dass Schulleiterstellen über längere zeit nicht besetzt sind, als eine nicht glückliche und auch sozusagen daraufhin zu wirkende Tatsache, dass dieses abgestellt wird. Allerdings konkrete angesprochen auf die Nürtingen und e-o-plauen Grundschule kann das Bezirksamt die Tatsache, dass die Schulleiterstellen über längerer zeit nicht besetzt sind, nicht in Gänze teilen. Die Schulleiterstelle und da komme ich gleich zu den Fragen 2 bis 4 zusammengefasst die Schulleiterstelle an der Nürtingengrundschule ist seit Ende März 2006 nicht besetzt, also frei und z.z. erfolgt die gesetzlich notwendige Einholung der Stellungnahme der Schulkonferenz und anschließend sind gemäß Schulgesetz noch andere Beteiligungen, Frauenvertretung, Personalrat etc. einzuholen. All dieses erfordert einen bestimmten Zeitablauf und insofern sind 2 Monate einer Nichtbesetzung einer Schulleiterstelle keinesfalls in diesem Prozedere als ein längerer Zeitraum zu sehen. Bei der e-o-plauen Grundschule waren einzelne personalrechtliche Gründe, die nicht zu einer Besetzung der Stelle geführt haben. Dort ist die Stelle seit einer längeren Zeit vakant, nämlich glaube seit Beginn des Schuljahres. In Kürze allerdings wird nach Mitteilung der Schulaufsicht, denn was ich hier referiere sind letztlich alles die Mitteilungen aus der Verantwortung der Schulaufsicht, wird die Beauftragung an die Schulleiterin erfolgen und danach wird sozusagen die personelle Umsetzung dann noch einen Zeitraum von 14 Tagen bis 3 Wochen in Anspruch nehmen.

 

Frau Kern:

Wie sind die Aussichten bei der Nürtinggrundschule.

 

Frau Klebba:

Die Aussichten bei der Nürtinggrundschule sind so, dass wir uns jetzt in dem Verfahren befinden, dass die Schulkonferenz angehört wird und dann noch weitere Stellungnahmen eingeholt wird und das wird, das kann man nicht auf die Woche genau sagen, aber wahrscheinlich auch noch einen Zeitraum von 4 Wochen einnehmen. Zum neunen Schuljahr gehe ich davon aus, dass die Schulleiterstelle der Nürtinggrundschule besetzt ist.

 

   

 
 

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