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Drucksache - DS/2094/II
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt die Einigung der
Innenministerkonferenz (Mai 2006) auf bundeseinheitliche Eckpunkte bei der
Einbürgerungspraxis; insbesondere von Einbürgerungskursen an dessen Ende ein schriftlicher und
mündlicher Sprachtest steht? 2. Ist die Verhängung von Sanktionen gegen Menschen
sinnvoll, die sich weigern, einen Einbürgerungskurs zu besuchen; etwa durch
Kürzungen bei staatlichen Leistungen? 3. Befürchtet das BA, dass beim Aufstellen immer neuen
Hürden die Zahlen für die Einbürgerungen weiter zurückgehen? 4. Wie bewertet das BA die Forderung der Innenminister, dass
die Kurse von den Einbürgerungswilligen selber zu finanzieren sind? Herr
Postler: Zu 1: Das
Bezirksamt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bewertung vornehmen.
Sachkundige Juristen gehen davon aus, dass es zu verschiedenen
Gesetzesänderungen kommen wird . Diese liegen aber selbst im Entwurf noch nicht
vor und wir haben den Eindruck, dass der Meinungsbildungsprozeß innerhalb der
Regierungskoalition noch nicht abgeschlossen ist. Zu 2: Im Rahmen der
gegenwärtigen gültigen Gesetze ist eine Zwangseinbürgerung nicht vorgesehen.
Bisher auch nicht abzusehen aus den Diskussionen, folglich ist die Stellen
eines Einbürgerungsantrages feiwillig und der Gesetzgeber hat keine
Möglichkeiten Sanktionen zu verhängen. Zu 3:Das Bezirksamt vermutet, dass diese
These zutreffen könnte, allerdings ist auch festzustellen, dass aufgrund der im
Raum stehenden Großwetterlage Einbürgerungen auch zugenommen haben, vermutlich
auch vor dem Hintergrund der bösen Erwartungen, dass alles noch viel viel
schlimmer kommen könnte. Stichwort auch Wissenstest aus Hessen oder
Badenwürtenberg und von daher wird auch Gelegenheit genommen worden ist, nach
bisherigen Regeln die Einbürgerung vorzunehmen. Zu 4: Hier können wir ebenfalls
noch keine Bewertung vornehmen. In der Beschussniederschrift der
Ministerkonferenz heißt es, dass es in Bezug auf die Finanzierung noch keine
eindeutige Beschlusslage gibt, denn es heißt dort, die Kurse sind in der Regel
von Einbürgerungswilligen zu finanzieren. Sollte sich allerdings der
Gesetzgeber für diesen Weg entscheiden, dann gehen wir sehr wohl davon aus,
dass dies eine erhebliche Hürde sein wird, gerade auch in unserem Bezirk, was
wir natürlich nicht wollen, weil uns ja daran gelegen ist, dass auch die
MitbürgerInnen in unserem Bezirk, die noch keinen deutschen Pass haben, ihn
erlangen und damit auch die demokratischen rechte, wie Wahlen oder auch
Bürgerbegehren in Anspruch nehmen zu können, aber wie gesagt, es gibt noch
keine schlussendliche Regelung, auch zu dieser Frage. |
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