Drucksache - DS/2077/II  

 
 
Betreff: Verstärkte Kontrollen von Hundehaltern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Dienstorganisation des Ordnungsamtes dafür Sorge zu tragen, dass tageweise an besonders frequentierten Orten im Streifendienst vorrangig das Verhalten von Hundehaltern kontrolliert wird.

 

Begründung:

 

Obwohl sich insbesondere auch durch bürgerschaftliches Engagement die Zahl der “Tütenspender” im Bezirk erhöht hat und viele Hundehalter sich ordnungsgemäß verhalten, ist das Problem des Hundekots auf den Straßen nach wie vor groß. Einige Straßen, wie z.B. die Libauer Straße, werden wie „inoffizielle Hundeauslaufgebiete“ benutzt. Eine Verhaltensänderung wird nur zu erreichen sein, wenn ein Hundehalter bei Fehlverhalten auch mit Sanktionen rechnen muss. Den BürgerInnen ist nicht zu vermitteln, dass Falschparker mit schöner Regelmäßigkeit, sich fehlverhaltende Hundehalter aber offenbar nur selten mit Sanktionen zu rechnen haben. Auch trotz der geringen Personalausstattung des Ordnungsamtes sollte eine tage- oder auch stundenweise Schwerpunktsetzung möglich sein.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Dienstorganisation des Ordnungsamtes dafür Sorge zu tragen, dass tageweise an besonders frequentierten Orten im Streifendienst vorrangig das Verhalten von Hundehaltern kontrolliert wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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