Drucksache - DS/1961/II  

 
 
Betreff: Vermeidung von Umzügen der "Hartz - IV - Empfänger"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.02.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
01.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
13.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert mit den im Bezirk tätigen Wohnungsbaugesellschaften mit der Zielsetzung zu verhandeln, dass für jene Mieterhaushalte, die nach der „AV Unterkunft“ umziehen müssten, ein „Mietrabatt“ in der Höhe eingeräumt wird, dass kein Umzug erforderlich wird.

 

Begründung:

Die Jobcenter überprüfen gegenwärtig die Arbeitslosengeld -II-Empfänger auf Angemessenheit der Miete. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu erwarten, dass einzelne Mieter aufgefordert werden, eine kostengünstigere Wohnung zu beziehen.

Für diese „kritischen Fälle“ können Wohnungsbaugesellschaften ihren Verhandlungsspielraum nutzen, um für diese Mieter in Einzelfällen die Miethöhe zu senken. Die Wohnungsbaugesellschaften - als städtische Unternehmen- können damit ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber den Mietern nachkommen.

 

 

 

Änderungsantrag der Linkspartei.PDS:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert mit den im Bezirk tätigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Wohnungsgenossenschaften sowie den großen privaten Wohnungsunternehmen mit der Zielsetzung zu verhandeln, dass für jene Mieterhaushalte, die nach der „AV Unterkunft“ umziehen müssten, ein „Mietrabatt“ in der Höhe eingeräumt wird, dass kein Umzug erforderlich wird.

 

Begründung:

Die Jobcenter überprüfen gegenwärtig die Arbeitslosengeld -II-Empfänger auf Angemessenheit der Miete. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu erwarten, dass einzelne Mieter aufgefordert werden, eine kostengünstigere Wohnung zu beziehen.

Für diese „kritischen Fälle“ können Wohnungsbaugesellschaften ihren Verhandlungsspielraum nutzen, um für diese Mieter in Einzelfällen die Miethöhe zu senken. Die Wohnungsbaugesellschaften - als städtische Unternehmen- können damit ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber den Mietern nachkommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Vorlage wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und für Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1961/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1961/II - wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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