Drucksache - DS/1813/II  

 
 
Betreff: Übertragung von Liegenschaften des Finanzvermögens in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds (LF) sowie in das bezirkliche Fachvermögen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Wirtschaft, Finanzen und BürgerdiensteVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.10.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Anhörung
06.12.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
Verwaltung, Fusion, IT Entscheidung
10.11.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Fusion, IT ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
Personal, Haushalt und Investitionen Anhörung
13.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Vorberatung
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.12.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Siehe Anlage zur DS 1813/II

 

Die Vorlage des Bezirksamtes 1813/II wird in die Ausschüsse für Verwaltung, Fusion, IT, Arbeit, Wirtschaft und Grundvermögen sowie Personal, Haushalt und Investitionen (Federführung) verwiesen.

 

Hallo Frau Bernadette Kern,

anbei wie am 8.11.2005 telefonisch besprochen nur die Redebeiträge von Herrn Postler!

 

Herr Postler:

Also, sie sollten hier mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, das eine wäre die Entwicklung im Bethanien. Da gab’s ja 20 Jahre lang, glaube ich Diskussionen. Dann gab’s da einen Beschluss des Bezirksamtes und der ist hier von der Bezirksverordnetenversammlung eindeutig zur Kenntnis genommen worden, so. Danach gab’s die Information im Kulturausschuss. An keiner Stelle hat sich irgendwie ein Widerspruch von ihnen, selbstverständlich hätten wir alternative Diskussionen aufgenommen, sie kamen definitiv von keinem. Jetzt will ich mich auch an der Stelle zurück ziehen, denn ich bin hier nicht für Kultur verantwortlich, ich habe diesen Beschluss durchzusetzen. Die Vorlage, die hier zur Debatte steht, hat eigentlich relativ wenig damit zu tun und deshalb meine ich Äpfel und Birnen. Wir haben hier einen Parlamentsbeschluss und wir haben im Vorfeld, das wissen sie und mit „wir“ meine ich die Bezirke gegen die Neukonzeption des Liegenschaftsfonds sind wir Sturm gelaufen. Jeder, ich hoffe auch sie, ihre Abgeordneten sozusagen bestürmt, sozusagen den Beschluss so nicht zu fassen. Er ist so gefasst worden. Es gibt per Gesetz nur noch Fach- und Finanzvermögen, d.h. es gibt gar keinen Weg dazwischen und jetzt machen sie doch uns bitte schön nicht den Vorwurf. Das ist im Abgeordnetenhaus und Senat beschlossen worden und ist Gesetz geworden. Auch wir haben große Nöte damit und jetzt mach ich es mal nicht am Bethanien fest. Wir haben auch im Bezirk darüber diskutiert und vielleicht gibt’s ja für den einen oder anderen Fall noch mal eine Aufweichung oder eine Sonderlösung. Will ihnen mal ein Beispiel nennen, was wir im Bezirksamt diskutiert haben. Das Nachbarschaftszentrum, mach mal noch die Klammer davor, wir haben ja die 1. und die 2. Tranche. Die 1. Tranche ist ganz klar beabsichtigt für den direkten Verkauf, es soll sozusagen unmittelbar verkauft werden auch die Objekte der 2. Tranche. Das glaube und hoffe ich nicht, denn die 2. Tranche heißt bewirtschaftetes Vermögen. So und jetzt haben wir an dem Beispiel „Nachbarschaftszentrum“ das Thema erörtert: Nachbarschaftszentrum ist ja nicht einem Ressours zu zuordnen Soziales, Gesundheit, Jugend. Eine multifunktionale Nutzung, mit der Besonderheit noch, dass dies vom Senat finanziert wird. Selbstverständlich gehört die Arbeit des Nachbarschaftszentrums, es gibt ja auch eine Konzeption Berlinweit über die Entwicklung der Nachbarschaftszentren zur sozialen Grundversorgung unseres Bezirkes. Völlig klar und es kann doch niemals sein, dass diese Nutzung über die Abgabe an den Liegenschaftsfonds zur Veräußerung irgendwann einmal zur Disposition steht, das Haus verkauft wird und auch die Nutzung nicht mehr im Bezirk angeboten werden. So, diese Sonderfälle, so nenne ich sie mal, wenn man in einen Diskussionszweig kommt, dann kann man eventuell das eine oder das andere Gebäude auch mit in diesem Pool nennen, aber die, denke ich kann man an einer hand abzählen, die von Trägern genutzt wird und wo wir als Bezirksamt , denke auch im Schulterschluss mit ihnen sagen auch, wenn der Bezirk nicht selber Betreiber ist dieser Einrichtung, selbstverständlich dauerhaft muss diese Nutzung gesichert werden für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und darum eine Sicherung einzuziehen und auch langfristig den Verkauf  auszuschließen. An diesem Punkt muss nachgebessert werden. Da bitte ich sie alle auch noch mal und wir haben uns auch im Bezirksamt noch mal verabredet, diesen Punkt noch mal zu artikulieren und für einzelne Sonderfälle hier auch die Sicherung einzuziehen und eine Lösung zu finden und wenn man später irgendwelche Entscheidungen anders treffen, auch des Bethaniens. Im Moment gibt es eine ganz klare Beschlusslage, die setze ich um, mit der Option, dass ein Verkauf während des Bürgbegehrens nicht realisiert wird. Der Punkt steht, der ist auch mit dem Liegenschaftsfonds verabredet, aber ansonsten haben wir keinen Spielraum. Es gibt nur Fach- und Finanzvermögen, Finanzvermögen, auch bewirtschaftetes Finanzvermögen geht ganz klar auf die Reise Richtung Liegenschaftsfonds. Wir waren jetzt ein bisschen über die Zeitschiene überrascht, weil sie erst, die 1. Tranche ja abgeschlossen ist. Es wird irgendwann mit nächsten Jahr erfolgen, aber auch hier muss man sagen, soweit ich informiert bin, kam die Debatte vom Parlament. Der Unterausschuss Vermögensausschuss hat Druck gemacht, auch die 2. Tranche jetzt sofort zu realisieren, zumindest erst mal die Nennung. Die körperliche Abgabe wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres erfolgen, aber die Nennung, d.h. es wird richtig mobilisiert und zwar vom Parlament und jetzt prügeln sie uns nicht hier, dass wir ihnen die Vorlage hier unterbreiten. Es ist Erfüllung der gegenwärtigen gesetzlichen Lage, die wir haben.

 

        

Herr Postler:

Sie haben gesagt, sie haben ihre Meinung nicht geändert. Ich glaub schon, denn im Interessenbekundungsverfahren mit dem inhaltlichen Konzept ist durch die Bezirksverordnetenversammlung einstimmig beschlossen. Wir haben jetzt die Unterlagen, ich habe ihnen jetzt auch zur Verfügung gestellt. Das Rechtsamt hat ja den Ordner der Initiative zur Verfügung gestellt, den habe ich jetzt, damit sie Informationsgleichklang auch haben, auch den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Schauen sie mal, selbstverständlich von der Bewerbung des Investors wird im Interessenbekundungsverfahren auch die inhaltlichen Bestimmungen des Interessenbekundungsverfahren 1:1 aufgenommen. Jetzt zur 2. Frage: das ist bisher bei allen Grundstücksverkäufen und ich gehe nicht davon aus, dass beispielsweise, dass das ganze Bethanien verkauft wird, dass bei der 1. Tranche sofort in die (?) gehen, das Bezirksamt immer im Vorfeld gefragt wird, ob es einverstanden ist und auch in der Steuerungsausschusssitzung selber da ein Votum abgibt und ich kann mich an keinen Fall erinnern, doch einen – SEZ -, wo nur, aber auch nur der Liegenschaftsfonds oder einzelne Personen versucht haben, das Votum des Bezirkes zu brechen. Ansonsten ist mir kein einzelner Fall bekannt, im Gegenteil wir haben auch, um die Infrastruktur zu erhalten Direktverkäufe miteinander verabredet. Auch das ist ja ist ja möglich im Einzelfall. Immer im Interesse des Bezirkes. Ich habe bisher keine Veranlassung an diesen auch für die Zukunft gerichtet an diesem Verfahren Änderungen beobachten zu können. Auch der Steuerungsausschuss wird erhalten bleiben und selbstverständlich passiert das im Einvernehmen. So jetzt mal direkt zum Bethanien. Wir befinden uns im Vollzug der eindeutigen Beschlusslage mit Ausnahme des Verkaufs. Das heißt natürlich, wir verhandeln noch weiter, auch die durchaus noch strittige Frage des Grundstücks der Investitionen, die wer es immer auch erwirbt, aber ich will noch mal ganz klar sagen, wir werden noch mal betrachten das Ergebnis des Bürgerbegehrens, klar, aber wir hätten auch so ohne natürlich immer und jeder Zeit an den Punkt kommen können, auch mit diesem Investor. Wir werden uns nicht einig und dieser Verkauf kommt mit diesem Investor nicht zustande. Kein Mensch hat jemals gesagt, wir hätten nun irgendwie schon beschlossen, wir würden den Verkauf mit dem Investor abschließen. Wir haben 6 Bewerber und jeder hätte sich bewerben können, auch sie hätten Leute aufrufen, ermuntern können sich zu bewerben. So, und der Liegenschaftsfonds hat gesagt, wir haben ja auch frühzeitig mit dem Liegenschaftsfonds vom Bezirksamt aus Kontakt aufgenommen. Selbstverständlich tritt er dann in die Meinungsbildung der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes ein. Er respektiert sie und wird sie auch in diesem Sinne in allen Punkten auch, wenn er die Zuständigkeit erhält, realisieren. D.h. mit dem Interessenbekundungsverfahren, mit der inhaltlichen Konzeption etc. Wir werden aber den Liegenschaftsfonds am kommenden Dienstag auch wegen verschiedener anderer Dinge noch mal im Bezirksamt haben und wie gesagt von der zeitlichen Ebene her, denke ich, bisher ist immer gesagt worden körperliche Übergabe Mitte nächsten Jahres. Das der Liegenschaftsfonds selbstverständlich auch abwarten wird bis das Bürgerbegehren auf dem Tisch ist, weil dann gibt’s ja sowieso noch mal eine Befassung hier in der Bezirksverordnetenversammlung. Die Zusage steht für mich oder für das Bezirksamt als auch für den Liegenschaftsfonds, dass bis zum Abschluss des Verfahrens dieses Bürgerbegehrens zu diesem Bethanien ein Verkauf nicht erfolgen wird.      

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes (DS/1813/II) wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen

 

Siehe  DS/1907/II.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1813/II - wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen

 

(Siehe  hierzu auch DS/1907/II).

 

 
 

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