Drucksache - DS/1803/II  

 
 
Betreff: Hartz IV: Die Umsetzung der Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften und die Stärkung der bezirklichen Verantwortung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.09.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.03.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Anhörung
01.11.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
Soziales und Gesundheit Anhörung
17.11.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
16.02.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
02.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
16.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
06.07.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.09.2005 PDF-Dokument
2. Version vom 29.09.2005 PDF-Dokument
3. Version vom 17.03.2006 PDF-Dokument

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die vor einigen Wochen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzen­verbänden abgeschlossene „Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II“ in Berlin möglichst schnell umgesetzt werden kann.

 

Analog der Rahmenvereinbarung soll im Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg der Geschäfts­führer der Arbeitsgemeinschaft die Entscheidungskompetenz im operativen Geschäft erhalten, d.h. unter anderem die Entscheidung über die Instrumente der Arbeitsförderung, über die Ablauf- und Arbeits­organisation und über die Einstellung von befristet Beschäftigten sowie die vollständige Weisungsbefugnis über alle MitarbeiterInnen der ArGe und die Verantwortung für die Verwendung der Mittel für Eingliederung und Verwaltung.

 

Die Schaffung der dezentralen Verantwortung und Stärkung der Geschäftsführung ist mit einer kontinuierlichen Controlling-Berichter­stattung der Arbeitsgemeinschaft, ein darauf aufbauendes Benchmarking und Mindest-Standards zur Leistungserbringung zu verbinden, deren Voraussetzungen und Inhalte mit der bezirklichen Seite abzustimmen sind.

 

Ferner wird das Bezirksamt beauftragt sicherzustellen, dass die Bundes­agentur für Arbeit die Arbeit des JobCenters vor Ort nach dessen für sinnvoll erachteten Vorschlägen unterstützt, vor allem durch IT-Dienste, die Veränderung und Verbesserung der Statistik (die bisher zu einem Informationsdefizit geführt hat) und die Arbeitsmarktberichterstattung unterstützt.

 

Der BVV ist zur Sitzung im Oktober 2005 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.

 

Begründung:

Die Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung in Berlin läuft nach wie vor unbefriedigend. Dies geht sowohl zu Lasten der Beschäftigten der Job-Center als auch zu Lasten der ALG II-EmpfängerInnen, die lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und bei denen vor allem das Fördern zu kurz kommt.

 

Um Hartz IV erfolgreich umzusetzen muss die Betreuung und Vermittlung von Arbeitsuchenden absoluten Vorrang haben. Damit dies gelingt, müssen in den Arbeitsgemeinschaften Reibungsverluste und Kompetenzgerangel ausgeschlossen werden, so dass sich alle Beteiligten ganz auf ihre Hauptaufgaben, d. h. auf die Betreuung und Vermittlung der ALG-II-Empfänger-Innen, konzentrieren können. Voraussetzung dafür sind klare Verhältnisse und vor allem klare Verantwortlichkeiten vor Ort. Denn dort müssen die Entscheidungen gefällt werden.

Die abgeschlossene Rahmenvereinbarung verankert die Verantwortung für die Arbeitsvermittlung deutlicher als bisher lokal und stattet die Geschäftsführungen der Arbeitsgemeinschaften mit entsprechenden Kompetenzen aus. Damit kann die Arbeit vor Ort voll auf die Integration der Arbeitssuchenden konzentriert werden.

Besonders in unserem Bezirk mit hoher Erwerbslosigkeit sollte das Bezirksamt so schnell wie möglich versuchen, eine der Bundesvereinbarung entsprechende Vereinbarung auf der Bezirksebene zwischen Bezirksamt und Arbeitsagentur Mitte/Ost zu erstellen. Dabei liegen folgende Problembereiche vor, die im Zuge der Stärkung des bezirklichen Einflusses in Angriff zu nehmen sind:

 

  • Die schnellst mögliche Ausstattung des Job-Centers mit dem benötigten Personal
  • Die Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets von circa 78 Mill. €
  • Die Entwicklung einer Statistik, welche dazu dient, das bezirkliche Arbeitsmarktprogramm und die Anwendung der Arbeitsförderungsinstrumente auf die speziellen Zielgruppen auszurichten
  • Die Umsetzung von BVV-Beschlüssen durch die Trägerversammlung.

 

 

 

 

 

Die DS 1803/II wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit (Federführung) sowie Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen verwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes – DS/1803/II -  wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit  überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes – DS/1803/II -  wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes – DS/1803/II -  wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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