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Drucksache - DS/1750/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass §2 (1) der
Geschäftsordnung des Stiftungsbeirats
der Blindenanstalt derart ergänzt wird, dass die Person, die vom Blindenverband
in den Behindertenbeirat entsandt wird, Mitglied dieses Stiftungsbeirates ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass §2 (1) der Geschäftsordnung
des Stiftungsbeirats der Blindenanstalt
derart ergänzt wird, dass die Person, die vom Blindenverband in den
Behindertenbeirat entsandt wird, Mitglied dieses Stiftungsbeirates ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage ! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/ 1750/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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