Drucksache - DS/1715/II  

 
 
Betreff: Besetzung des Bethanienhauses (Yorckstr. 59 IV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Dieter DumminDummin, Dieter
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vertagt   
29.06.2005 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann (Tag/Stunde) ist das Bethanienhaus durch die ehemaligen Besetzer der Yorckstr. 59 besetzt?
  2. Um wie viele Besetzer handelt es sich?
  3. Was hat das Bezirksamt nach Bekannt- werden der Besetzung unternommen?
  4. Welches Bezirksamtsmitglied hat die Duldung, gfls. für wie lange, ausgesprochen?
  5. Zu welchem Ergebnis ist das Bezirksamt diesbezüglich am 14.06. (BA-Sitzung) gekommen?
  6. Aus welchem Grunde wurde die nach Zeitungsberichten für Mittwoch die 15.06. angesetzte Räumungsfrist verschoben und eine weitere Duldung ausgesprochen?
  7. Für welche Zeit ist die Duldung befristet?
  8. Wie gedenkt das Bezirksamt in dieser Sache weiter zu verfahren?
  9. Treffen Pressemeldungen (z. B. Berliner Zeitung vom 14.06.) des Inhaltes zu, dass der Bezirksbürgermeisterin ein Schreiben des Bethanien GmbH vorliegt, in der diese ausgeübten Vandalismus der Besetzer beklagt? Die dort tätigen Künstler sollen provoziert und bedroht, Frauen eingeschüchtert, Türen aufgebrochen, Einrichtungsgegenstände und Fensterscheiben beschädigt und ein Teil der Notbeleuchtung zerstört worden sein?
  10. Treffen Pressemeldungen des Inhaltes zu, dass zumindest eine Sozialhilfeakte aus dem Bethanien einem Presseorgan zugespielt wurde?
  11. Hat das Bezirksamt eine Übersicht über alle Sachen (z. B. Akten, Büromaterial wie Computer usw.) die im Eigentum des Bezirksamtes stehen und noch im Bethanienhaus lagern?
  12. Wie beurteilt das Bezirksamt den unerlaubten Zugriff auf der Geheimhaltung unterliegenden Akten, was hat es zur Vermeidung von Wiederholungen sofort unternommen bzw. was will das Bezirksamt künftig tun?
  13. Wie hoch (geschätzt) ist der bisher angerichtete Schaden?
  14. Ist das Bezirksamt auch der Auffassung, dass die genannten und mutwilligen Zerstörungen mit einer friedlichen Besetzung in keiner Weise etwas zu tun haben kann?
  15. Wie beurteilt das Bezirksamt Vandalismus an fremden und aus welchem Grunde nimmt es die massiven Beschädigungen von Landeseigentum tatenlos hin?
  16. Wer kommt für die massiven Schäden auf, die Besetzer oder das nichthandelnde Bezirksamt?
  17. Besteht die im Grundgesetz u. a. festgeschriebene „Verpflichtung des Eigentums“ nach Auffassung des Bezirksamtes auch darin, von öffentlichen Eigentum Schaden abzuwenden und wenn ja, wie erklärt sich das offenkundige Missverhältnis zwischen dieser selbstverständlichen Verpflichtung der politisch Handelnden und dem Verhalten des Bezirksamtes?
  18. Sieht das Bezirksamt in seinem jetzigen Handeln ein Widerspruch zur Drucksache 1417/II und seiner Antwort, dass bei dem dort in Rede stehendem Grundstücksgeschäft nicht nur die Belange Dritter, sondern auch die Interessen des Landes Berlin Berücksichtigung fanden und will das Bezirksamt jetzt davon aus welchem Grunde abweichen?
  19. Sieht das Bezirksamt die Verkaufsverhandlungen für das Bethanienhaus durch die Besetzung als gefährdet an und wenn nein, worauf stützt das Bezirksamt seine Auffassung?
  20. Ist abzusehen, dass der Senat das Bezirksamt für die angerichteten Schäden des Kulturdenkmals in Regreß nimmt?

Herr Dummin:

Ich sehe so einige, die nicht da sind, aber ..., das dieser Ausspruch nicht von mir stammt, werden sie wissen und auch von wem er stammt , aber Ich finde ihn einfach schön und deswegen wollte Ich das mal zum Ausdruck bringen. Ja, Ich bin im privatem Kreis darauf hingewiesen worden oder gesagt, wie wir heute eine Bezirksverordnetenversammlung machen können, wo ja heute Fußball groß geschrieben wird. Nun gut, Ich verspreche ihnen eines, dass Ich mich möglichst kurz fassen werde, weil Ich glaube, dass die Thematik, um die es geht, die Fragen, die uns bewegen, ausführlich genug, in der ihnen allen vorliegenden schriftl. Anfrage niedergelegt sind. Ja, meine lieben KollegInnen, stellen sie mal folgendes Szenarium vor. Bei ihnen wird zu Hause eingebrochen, die Polizei wird von einem Nachbarn gerufen und sie schicken die Polizei weg und auf den Wunsch des Einbrechers ihm eine Duldung zu gewähren in der Gestalt, dass er da eine Weile wohnen kann, sagen sie, na schön, dann soll das eben so sein. Wenn sie sagen, das ist unmöglich, dass macht kein normaler, vernünftiger Mensch. Nun stellen sie sich das Szenarium etwas anders vor. Es ist nicht ihre Wohnung, in der sie selbst wohnen, sondern es ist eine Eigentumswohnung, die sie besitzen. Die Verwaltung dieser Wohnung haben sie einem Verwalter übertragen und eines Tages teilt er ihnen mit, dasselbe Szenario – Einbruch und er habe den Einbrechern gestattet eine Weile dort zu wohnen. Wie würden sie das als Eigentümer der Wohnung ansehen. Ich glaube kaum, dass sie sagen, na gut, wenn das so sein soll, dann nehmen wir das mal so hin. Im vorliegenden Fall gibt es eine Besonderheit, nämlich die, dass es sich nicht um Privateigentum handelt, sondern um öffentliches Eigentum, um ein Gebäude, was der öffentl. Hand gehört und für das die Verwaltung, also das Bezirksamt den Bürger Rechenschaft schuldig ist. Mit den Tatsachen, die hier geschaffen worden sind, hat die Verwaltung und insb. also die Bezirksbürgermeisterin der Öffentlichkeit allerlei zugemutet und Ich versuche mal zu überlegen, was das Motiv gewesen sein kann. Entweder hat das Bezirksamt gesagt, wir billigen solche Besetzungen, was ist da schon dabei. Es kann auch gesagt haben, na gut, was gibt’s denn für Schäden, wir nehmen die Schäden halt in Kauf, ist eben nun mal so. So dolle wird’s schon nicht werden und vielleicht kriegen wir ja den einen oder anderen Euro auch zurück. Wir sehen auch die Beeinträchtigung der anderen Nutzer des Gebäudes, aber das interessiert uns nicht weiter. Da zucken wir die Schultern und sagen, na ja das ist nun mal eben so. Wir sind darüber hinaus eine längerfristige Duldung auszusprechen, in der Kenntnis, dass einmal die Bedingungen für diese Duldung letztendlich gar nicht durchgesetzt werden können, dass diejenigen, die geduldet worden sind, sehr vermutlich diese Vorraussetzungen nicht erfüllen werden und außerdem sagt das Bezirksamt, wir wissen das eine Räumung des Gebäudes ziemlich schwierig ist und zwar aus rechtlichen und politischen Gründen, je länger diese Duldung andauert, aber das ist uns ja alles egal. Das ist die eine Variante, die andere Variante ist auch nicht viel besser. Das Bezirksamt sagt schlicht und ergreifend, wir sind völlig hilflos. Wir wissen nicht, was wir tun und gehen also den einfachsten und den bequemste Weg, zucken die Schultern und lassen alles seinen Lauf und das, obwohl eigentlich jeder von uns sich denken konnte, dass mit der Räumung der Yorckstraße 59 das Thema nicht beseitigt ist, sondern fortdauern wird und das diese Besetzer mangels Privatraum, der noch für Besetzung zur Verfügung steht, sehr wahrscheinlich sich im öffentlichen Raum umsehen werden. Und das alles will das Bezirksamt den von zahlreichen Abgaben gebeutelten Bürgern erklären und um Verständnis dafür werben, insb. auch weil die gebeutelte Mieterschaft, die vielleicht mit großer Mühe ihre Miete noch aufbringen können und den sagt man, na ja, das ist ja nett, dass ihr die Miete zahlt, aber wir haben nun mal ein öffentliches Gebäude ohne Miete weggegeben. Die Räume standen ohnehin leer und was soll es denn dann. Lieb Bürger, ihr müsst das verständnisvoll hinnehmen und das angesichts der Tatsache, dass Einsparungen in fast allen öffentlichen Bereichen an der Tagesordnung sind, dass das Geld für Schulen, Kitas und Straßenerneuerung fehlen und das es eine Menge sozialer Probleme durch die Hartzgesetzgebung gibt. Andererseits müssen wir sehen, dass die Duldung eines öffentlichen Gebäudes und hier besteht ja wohl auch Grund zu der Annahme, dass dem so ist, ein erheblicher Schaden für das Land Berlin entstehen wird und zwar nicht nur ein Schaden, wie anlässlich der Besetzung gemacht wurde, sondern ein weiter Schaden dadurch dass das Gebäude letztendlich kostenlos den Besetzern zur Verfügung gestellt wird und wie Ich gehört habe soll es inzwischen zu weitern Unzuträglichkeiten gekommen sein, z.b. ein Wasserschaden, in der dort befindlichen Kita. Aber das ist ja nach Auffassung des Bezirksamtes alles halb so wild, das muss man eben halt so hinnehmen. Ich finde, das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus und dazu wird die Bürgermeisterin nachher etwas sagen Herr Kollege, ja. Ein Stück aus dem Tollhaus und nach den Geflogenheiten der Bezirksverordnetenversammlung wird diese, wenn die Fakten denn geklärt sind und wir etwas schlauer geworden sind, möglicherweise über eine Missbilligung nachdenken müssen. Unser Anliegen mit der Großen Anfrage ist zunächst eine Bestandsaufnahme zu bekommen, weil wir letztendlich die Mitteilung nur aus der Presse entnehmen konnten, weil die Mitteilung des Bezirksamtes im Regelfall sehr dürftig waren und kein klares Bild gegeben haben. Unsere Frage ist also im Kernpunkt zunächst mal, wie ist die Besetzung abgelaufen, wann ist sie erfolgt, wie war die Situation, wer hat dieser ersten Duldung seine Zustimmung gegeben und wer trägt die Verantwortung dafür, dass eine sofortige Räumung nicht erfolgt ist. Herr Kollege, sie dürfen nachher das Wort ergreifen und können mich kritisieren, aber Ich werde jetzt auf ihren Zwischenruf nicht eingehen. Also, wer hat was gebilligt, wer hat was entscheiden, dann weiterhin, aus welchem Grunde wurde mal hüh und mal hott gesagt. An dem Dienstag hörte man noch aus der Presse, am morgigen Tag, am Mittwoch wird geräumt und dann war wiederum gar nichts und dann ganz kurzfristig hat das Bezirksamt umdisponiert. Wir wollen weiterhin wissen, welche Schäden sind bisher entstanden einschl. bis zum heutigen Tage und die möchte wir schon etwas aufgelistet sehen, also nicht pauschal so ca. 30, 40, 50000 Euro. Wir möchten schon wissen, welche Schäden dort eingetreten sind. Wir möchten auch wissen, wie das Verhältnis der Besetzer und der Bethanien GmbH ist, denn wie man gehört hat, sollen diese ihre Zahlungen entweder schon eingestellt oder aber damit gedroht haben. Außerdem wie ist das Verhältnis zwischen den Besetzern und den dort zahlenden, noch zahlenden Mietern. Welche Unzuträglichkeiten ergeben sich und dann weiterhin, wie steht das Bezirksamt  zu dem offenbar  schweren Diebstahl von Sozialhilfeakten, zumindest einer Akte und in dem Zusammenhang die Frage, weiß das Bezirksamt überhaupt, nach dem Umzug des Sozialamtes, welche Akten und welche sonstigen materiellen Güter überhaupt noch dort gelagert sind oder hat es auch in dieser Beziehung völlig den Überblick verloren. Dann würde mich interessieren, ob das Bezirksamt für eine friedliche hält und wenn ja, dann möchte Ich allerdings mal wissen, was geschehen muss, um eine derartige Besetzung als nicht mehr friedlich anzusehen. Eine weiter Frage, die mich bewegt ist, was hält eigentlich das Bezirksamt von Artikel 14 des Grundgesetzes. Im Artikel 14 Grundgesetz steht drin „ Eigentum verpflichtet“, allerdings heißt es dann weiter „ sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ und da habe Ich doch erhebliche Zweifel, dass die Besetzung dem Wohle der Allgemeinheit dient und Ich sehe hier ein grobes Fehlverhalten des Bezirksamtes, denn die Überlassung der Gebäude bedeutet ja nicht, dass man Räume, die einem selbst gehören überlassen hat, sondern hier wird über öffentliches Eigentum, Eigentum, was letztendlich uns allen gehört, wird von der Verwaltung leichtfertig behandelt. Ich finde, das ist etwas, was einfach nicht hinzunehmen ist. Ja und die letzte Frage ist dann, wie soll es eigentlich weiter gehen, wie sieht die Zukunft aus, hat das Bezirksamt überhaupt Perspektiven, wie meint es Verabredungen mit den Besetzern überhaupt durchsetzen zu können, worin bestehen die auch letztendlich, also hat das Bezirksamt ein Konzept oder wird es hier einfach ...politik betreiben.

 

Herr Hehmke:

Jetzt bin Ich beruhigt über ihre Intervention, denn mir war zu Anfang nicht klar, ob wir das zusammen behandeln, insofern gestatten sie mir unsere Große Anfrage zum gleichen Thema dementspr. Auch vorzutragen, bevor die Bezirksbürgermeisterin hier eine Beantwortung vornehmen wird. Wir haben uns ja bereits in der letzten Woche umfänglich über dieses Thema unterhalten und unsere Positionen ausgetauscht. Es lagen von 3 Fraktionen insg. 4 Anträge vor, wenn Ich mich richtig erinnere. Kein Antrag hat eine Mehrheit gefunden. Um es kurz zusammen zu fassen, die Grünen hatten ja hier die weitestgehende Position und haben gesagt, eine längerfristig Nutzungsperspektive wäre auch am Standort Bethanien durchaus möglich. Das ging allen hier zu weit. Die PDS Fraktion hatte dann sozusagen die mittlere Position, o.k. erst mal Duldung, Zwischennutzungsvereinbarung , keine schnelle Räumung, aber eine langfristige Perspektive für das ehemalige Hausprojekt Yorckstraße 59 am Standort Betahnien wird nicht gewollt. Unsere Fraktion hat die ganz klare Auffassung, das haben wir in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass wir eine Perspektive für das Hausprojekt, ehemaliges Hausprojekt Yorck 59 wollen. Wir waren ja auch sozusagen mit vielen Akteuren, Ich nenne da an erster Stelle unseren Abgeordneten Stefan Zackenfels an Verhandlungen beteiligt, allerdings kann diese Perspektive nur darin bestehen, dass es eine vertragliche Vereinbarung, einen Kaufvertrag oder Mietvertrag gibt für eine Liegenschaft, die zur Verfügung steht im Besitz des Liegenschaftsfonds und diese Perspektive befindet sich nach unserer klaren Haltung nicht im Bethanienkomplex. Um das ein bisschen deutlicher zu machen, weil in der Presse war die Berichterstattung dazu etwas verkürzt, wir hatten uns ja letzte Woche umfänglich geäußert, wollen wir dieses  untersetzen oder unsere Haltung untersetzen durch eine Große Anfrage, wo noch mal verschiedene Problemkomplexe herausgearbeitet werden, die hier im Zusammenhang mit der Besetzung des Seitenflügels im Bethanien sehen und diese Problemkomplexe werde Ich hier nicht mal kurz erörtern, ohne jetzt unsere 23 Fragen vorzulesen, aber Frau Bezirksbürgermeisterin bei der Beantwortung der Fragen , wäre Ich ihnen dankbar, wenn sie die Fragen vorlesen, dass die Öffentlichkeit das auch nachvollziehen kann, weil Ich glauben   , wenn wir das doppelt tun, würden sich hier alle langweilen. Insofern möchte Ich jetzt zu den Problemkomplexen kommen, die wir hier sehen im Zusammenhang mit dieser Besetzung. Da wäre zunächst der Problemkomplex der Kommunikation innerhalb des Bezirksamtes, insb. in bezug auf das Wochenende, auf den Samstag, an dem die Besetzung statt fand. Für uns war nicht nachvollziehbar, warum da eine Duldung ausgesprochen wurde vom Bezirksstadtrat Dr. Schulz, der heute leider nicht anwesend ist. Wir haben auch nicht gesehen oder uns gewundert, warum weitere Bezirksamtsmitglieder, die ja durchaus noch an dem Tag oder etwas später erreichbar waren, nichtinformiert wurden, insofern würde uns noch mal interessieren, welche Anstrengungen denn innerhalb des Bezirksamtes unternommen wurden und wer wann, zu welcher Zeit informiert wurde oder wer nicht informiert werden konnte oder auch interessieren, zu welchem Zeitpunkt die Bürgermeisterin über die Zusammenhänge informiert war, wenn sie darauf noch mal eingehen könnten, Frau Reinauer, das war jetzt nicht ganz so präzise in der Frage formuliert, aber die CDU Fraktion hatte ja danach auch entspr. gefragt, das würde uns noch mal interessieren. Der Problemkomplex 2 betrifft die Rechtsfolgen einer Duldung, entweder in einem vertragslosen Zustand oder da in Form einer Zwischennutzungsvereinbarung, die ja offensichtlich von einer Mehrheit des Bezirksamtes hier präveriert wird. Da ist unsere Frage ganz klar, inwieweit bestehen denn Handlungsmöglichkeiten für den Bezirk, wenn wir sozusagen aus  diesem vertragslosen Duldungszustand, den wir jetzt haben und der mittlerweile auch schon einen ganzen Zeitraum andauert, wenn wir dieses fortsetzen, oder gar mit einer schriftl. Vereinbarung, einer schriftl. Vertragssituation noch mal untersetzen, inwieweit sieht das Bezirksamt angesichts der Tatsache, dass wir dann in das Zivilrecht übergleiten, was ganz andere Möglichkeiten für die dortigen BesetzerInnen infiziert. Inwiefern der Bezirk dort überhaupt noch handlungsfähig ist, selbst wenn diese vertragliche Vereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt ausläuft, haben wir ja in der Vergangenheit gesehen, dass es ein langwieriges, rechtliches verfahren geben könnten und da würde mich schon mal interessieren, wie das Bezirksamt diese Situation einschätzt. Darüber hinaus würden uns natürlich auch die Vertragskonditionen interessieren, also wenn das Bezirksamt schon der Auffassung ist, hier mehrheitlich zu kommen, eine Zwischennutzungsvereinbarung abzuschließen, wäre ja die Frage zu welchen Konditionen. Wer wird darüber informiert, inwiefern ist die Bezirksverordnetenversammlung da noch Anteil an einer solchen Diskussion und wenn es da, wie es verschiedene Verlautbarungen auch über die Presse ersichtlich wurde dazu kommt, dass nur Betriebskosten gezahlt wurde, wäre schon die Frage, inwiefern das mit dem Berliner Haushaltrecht dann kompatibel ist. Ganz klar die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt, also der Kultursenator des Landes Berlin hat sich ja hier ganz klar geäußert, dass nunmehr schnelles handeln des Bezirksamtes notwendig ist und das dort die Beeinträchtigung der Künstlerhaus Bethanien GmbH so nicht hinnehmbar sind und das er erwartet, dass das Bezirksamt natürlich den entstandenen Schaden ersetzt und die Frage ist, was wird das Bezirksamt nun tun, also offensichtlich sind ja bis dato keine Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw. gestellt worden. Insofern ist eindeutig die Frage, wer trägt die Kosten für die Schäden, die dort entstanden sind. Die sind ja mittlerweile amtlich schon beziffert und belaufen sich nach meinem letzten Kenntnisstand auf 29100 und noch was Euro, also knapp 30000 Euro, auch dieses war ja bereits der Presse zu entnehmen. Dann kommen wir zum Problemkomplex 3 und das sind die haushaltsmäßigen Auswirkungen und da stehen sich am im Grunde 2 Modelle gegenüber und das eine Modell, was hier im Bezirksamt und in de Bezirksverordnetenversammlung mehrheitlich getragen wurde und verabredet war, dass man in einer zeitlichen Perspektive, die wir allerdings noch nicht näher bestimmt haben, zu einer Übertragung der Liegenschaft an den Liegenschaftsfonds kommt und gleichzeitig ein Interessenbekundungsverfahren weiter führt, was ja schon geraume Zeit läuft, auch mit der Perspektive hier ein Investor zu finden, der den Bethanienkomplex als kulturelle Einrichtung profiliert, was denn dazu führt, hoffentlich in einem zeitnahen, in einer zeitnahen Strecke das dort die Kulturnutzung profiliert wird, dass der Leestand beseitigt wird und das der Bezirk natürlich mit seinen kulturellen Einrichtungen dort Ankermieter auftritt. Das ist sozusagen das Modell, was wir bisher hier im Bezirksamt gefahren haben. Das andere Modell heißt der Komplex bleibt im bezirklichen Eigentum incl. der Kostenbelastung, die wir daraus haben, budgetwirksame und budgetunwirksame Kosten. Dürfte ja ein ganzer Batzen sein. Da haben wir ja explizit nachgefragt, wenn man beide Modelle gegenüber stellt, wie man dann sozusagen die haushaltsmäßigen Belastungen, die auf den Bezirk zukommen, einschätzt und Ich darf an der Stelle daran erinnern, dass wir in Kürze Haushaltsberatungen haben, wo wir mit Sicherheit an der einen oder anderen Stelle, ja eine schwierige Situation haben einzuschätzen, inwieweit man dort bestimmte Einsparmaßnahmen vornehmen kann oder nicht. Da wird es eine große Diskussion geben und in der Gegenüberstellung beider Modelle dürfte das noch mal deutlich werden, wie die Kosten Differenz aussieht. Dann gibt’s den Problemkomplex 4 – das ist etwas, was sozusagen hinter der aktuellen Auseinandersetzung über Besetzung oder nicht zurück stehen darf, weil das Bethanien ist ein Künstlerhaus, ein Haus, in dem Kunst und Kultur seinen Ort hat und dort profiliert ist und weiter entwickelt werden soll und da stellt sich die Frage einerseits nach der Perspektive des Künstlerhaus Bethanien GmbH. Da gibt’s ja auch deutliche Wortmeldungen von der Seite, wie man sich dort eine weitere Entwicklung vorstellt und die 2. frage ist, wenn man sich jetzt auf eine Zwischenumzugsvereinbarung wie ach immer vereinbart, mit einer längerfristigen Perspektive für die BesetzerInnen, wenn dieses  in einen dann legalisierten Zustand übergeht, welche Auswirkungen hat das überhaupt auf diese Vereinbarung, die wir bisher hatten. Kann es dann noch zu weiteren Verhandlungen mit einem Investor überhaupt kommen und Problemkomplex 5  die Vertragsinhalte, also bisher ist nicht bekannt, welchen Nutzungszweck das Bezirksamt da anstrebt. Es soll eine Zwischennutzungsvereinbarung erfolgen, ja, für Wohnzwecke, für Veranstaltungszwecke, wofür überhaupt eine Zwischenputzungsvereinbarung. Das müsste noch mal konkrete untersetzt werden, wenn man vor hat, dort eine vertragliche Vereinbarung zu schließen, müsste man sich darüber im klaren sein, worüber man diese Vereinbarung schließt und was denn dort schriftlich fixiert werden soll. Dann interessiert uns natürlich der Zeitraum, die Vertragskonditionen, da bin Ich vorhin schon eingegangen und dann wäre noch der letzte Punkt, wenn dort eine Wohnnutzung vereinbart werden soll und das läuft ja alles darauf hinaus, das dieses auch beabsichtigt ist von denjenigen, die sich da momentan aufhalten. Da sollte es nicht nur Veranstaltungen geben, sondern zu einer Wohnnutzung kommen für einen bestimmten Zeitraum stellt sich die Frage, ist diese überhaupt zulässig oder gibt’s nicht rechtliche Bestimmungen, die dem entgegen stehen. Die Frage ist, wie sich die Bau- und Wohnungsaufsicht dort verhält, wenn bestimmte Vorschriften, die es bezüglich ja gewisser Ansprüche an Wohnraum gibt, nicht eingehalten werden und nicht zuletzt auch, gibt es aus Sicht des Gesundheitsamtes da Bedenken oder Vorbehalte. Da hier eine Reihe von Stadträten nicht anwesend sind und ich glaube, dass das nicht abschleißend beantwortet werden kann, kann Ich an dieser Stelle für unsere Fraktion schon sagen, dass wir dieses dann nach der Sommerpause weiterhin geklärt haben wollen und eventuell dazu kommen, schriftlich nachzufragen während der Sommerpause. Da gibt es ja auch entspr. Beantwortungsfristen. Ja, dabei will Ich es erst mal belassen und dann hören, wie das Bezirksamt unsere Fragen beantwortet.

 

 

Frau Reinauer:

Ich beginne mit der Großen Anfrage der CDU Fraktion Fraktion 1715/II.

 

  1. Seit wann (Tag/Stunde) ist das Bethanienhaus durch die ehemaligen Besetzer der Yorckstr. 59 besetzt?

 

Die Besetzung erfolgte am 11.06.2005 um 16.00 Uhr.

 

  1. Um wie viele Besetzer handelt es sich?

 

Eine genaue Zahl kann nicht genannt werden, da sich immer wieder verschiedene Sympathisanten mit in den Räumen aufgehalten haben. Zu den Bewohnern der Yorckstr. 59 zählten ca. 60 Personen sowie verschiedene Initiativen.

 

  1. Was hat das Bezirksamt nach Bekanntwerden der Besetzung unternommen?

 

Es hat durchaus im Vorfeld im Bezirksamt darüber eine Absprache gegeben, dass an dem Wochenende der zuständige Stadtrat das Haus besonders ansichern sollte, weil wir wussten, dass das am Wochenende Veranstaltungen gibt und die Polizei war auch informiert. Also, das wir durchaus die Sorge hatten, dass eine Besetzung vorgenommen werden könnte. Durch die Pförtner wurde die Polizei informiert sowie versucht,  den Dezernenten Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste, Herrn Postler, und den Amtsleiter des Grundstücksamt  zu erreichen, was jedoch nicht gelang. Die Polizeidirektion erreichte mich per Handy während meines Urlaubs. Trotz mehrerer Versuche, meinen Stellvertreter zu erreichen, gelang es mir nicht. Ich habe dann aber Kontakt bekommen. Um 17.00 Uhr rief mich dann der dienstälteste Stadtrat an, Herrn Dr. Schulz und bestätigte mir, dass er jetzt Vorort ist und mit der Polizei jetzt auch die Situation einschätzt und er jetzt für das Bezirksamt handeln wird.

 

  1. Welches Bezirksamtsmitglied hat die Duldung, ggf. für wie lange, ausgesprochen?

 

Herr Dr. Schulz hat am 11.06.2005 die Duldung bis zum 14.06.2005 12.00 Uhr ausgesprochen.

 

  1. Zu welchem Ergebnis ist das Bezirksamt diesbezüglich am 14.06. (BA-Sitzung) gekommen?

 

Herr Dr. Schulz schilderte im Bezirksamt  am 14.6. die Situation vor Ort am 11.6.2005.  Auf Anraten der Polizei wurde zumindest auf nachmittags auf die Räumung verzichtet, weil sich sehr viele Menschen Vorort dort befanden und deswegen hat dann Dr. Schulz die Duldung bis 14.6. 12.00 ausgesprochen. Die Besetzer/innen wurden allerdings explizit darauf hingewiesen, sich nur in den – bereits geöffneten – Räumen zu bewegen.

Für den selbigen Tag wurde ein moderiertes Gespräch im BA-Sitzungssaal vereinbart, also nach der Bezirksamtssitzung mit den BesetzerInnen.Das BA verständigte sich Positionen, die den Besetzer/innen in dem Gespräch mitgeteilt wurden:

 

Ø      Das Bezirksamt erwartet eine freiwillige besenreine Räumung bis zum 15.06.05, 12.00 Uhr. Es gibt keine weitere Duldung im Bethanien.

Ø      Nutzung und Kauf des Objektes Bethanien durch die Yorckstraße 59 kommt nicht in Frage.

 

Ø      Das Bezirksamt sagt Unterstützung zu, bei der Suche nach Tagungsmöglichkeiten für ARI und bei der Unterbringung in Einzelwohnungen.

 

Ø      Die Bewohner der Yorckstrasse 59 sollen sich umgehend mit dem Liegenschaftsfonds wegen den Ersatzobjekten, die ihnen ja schon mal angeboten wurden zum Kauf in Verbindung setzen.

 

Ø      Sollte keine freiwillige Räumung erfolgen, wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet, dies zieht dann die Räumung durch die Polizei nach sich.

 

Ø      Die entstandene Schadenssumme, damals wurde derzeit ermittelt und den Verursachern in Rechnung gestellt.

 

 

  1. Aus welchem Grunde wurde die nach Zeitungsberichten für Mittwoch den 15.06. angesetzte Räumungsfrist verschoben und eine weitere Duldung ausgesprochen?

 

Wir hatten ein sehr langes Gespräch mit den BesetzerInnen, in dem sie uns noch mal baten, doch noch mal darüber nachzudenken, ob wir ihnen nicht in der schiereigen Situation eine befristete Duldung aussprechen könnten. Das BA einigte sich nach dem Gespräch mit den Besetzer/innen, dass die jeweiligen Dezernenten sich mit ihren Fraktionen verständigen, ob das BA auf die Bitte der Besetzer/innen nach einer befristeten Duldungsvereinbarung - entgegen unserer geltenden Beschlussfassung – eingeht. Deswegen wurde die Duldung bis zur BA-Sitzung am 21.6.2006 verlängert.

 

  1. Für welche Zeit ist die Duldung befristet?

 

Wir sind derzeit in Verhandlungen bezüglich einer Duldungsvereinbarung . Darin wird es eine Fristsetzung geben.

 

Wie gedenkt das Bezirksamt in dieser Sache weiter zu verfahren?

 

Das Bezirksamt hat in der BA-Sitzung am 21.6.2005 folgende Punkte mehrheitlich beschlossen:

 

Ø      Abschluss einer befristeten Duldungsvereinbarung unter folgenden Bedingungen:

 

Ø      sofortige, nachweisliche Aufnahme der Verhandlungen mit dem Lifo zur Prüfung der angebotenen Ersatzobjekte, die gekauft werden können.

 

Ø      nachbarschaftliche Rücksichtnahme gegenüber den anderen Nutzern

 

Ø      Übernahme der Betriebskosten in Vorkasse und Schadensregulierung der bisher entstandenen Schäden

 

  1. Treffen Pressemeldungen (z. B. Berliner Zeitung vom 14.06.) des Inhaltes zu, dass der Bezirksbürgermeisterin ein Schreiben des Bethanien GmbH vorliegt, in der diese ausgeübten Vandalismus der Besetzer beklagt? Die dort tätigen Künstler sollen provoziert und bedroht, Frauen eingeschüchtert, Türen aufgebrochen, Einrichtungsgegenstände und Fensterscheiben beschädigt und ein Teil der Notbeleuchtung zerstört worden sein?

 

Ja, die Pressemeldung zumindest was die Schadensmeldung der Künstlerhaus Bethanien GmbH anbelangt liegen wir dem Bezirksamt schriftlich vor, von Herrn Tannert.

 

  1. Treffen Pressemeldungen des Inhaltes zu, dass zumindest eine Sozialhilfeakte aus dem Bethanien einem Presseorgan zugespielt wurde?

 

Das Bezirksamt ist darüber informiert, dass der BILD - Zeitung eine Bestattungsakte von einer namentlich nicht bekannten Person vorgelegt wurde. Nach Auskunft dieser Person stamme diese Akte aus dem Bethanien. Das BA hat einen Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. Inzwischen ist die Akte wieder beim Sozialamt abgegeben worden oder wir haben sie abgeholt. Kann Ich ihnen jetzt die Auskunft nicht geben. Die muß ja nicht bekannt gegeben werden, glauben doch nicht, dass die BILD Zeitung ihre Informanten gibt. Ich weiß nur, dass die Akte inzwischen wider im Bezirksamt ist.

 

  1. Hat das Bezirksamt eine Übersicht über alle Sachen (z. B. Akten, Büromaterial wie Computer usw.) die im Eigentum des Bezirksamtes stehen und noch im Bethanienhaus lagern?

 

Im Seitenflügel befinden sich noch diverse Büromöbel des Sozialamtes. Eine genaue Auflistung ist vom  Bereich Soziales in den letzten Tagen wohl erstellt worden. Die PC’s befinden sich nicht mehr dort. Die sind auch gleich abgeholt worden.

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt den unerlaubten Zugriff auf der Geheimhaltung unterliegenden Akten, was hat es zur Vermeidung von Wiederholungen sofort unternommen bzw. was will das Bezirksamt künftig tun?

 

Das BA verurteilt den unerlaubten Zugriff auf die Akten und hat deshalb Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. Es wurde ein zusätzlicher Wachschutz beauftragt.

Die Besetzer/innen wurden explizit darauf hingewiesen, sich nur in den – bereits geöffneten – Räumen zu bewegen. Dies wurde von den Besetzer/innen zugesichert.

Das BA hat alle Akten umgehend abgeholt und sichergestellt.

 

  1. Wie hoch (geschätzt) ist der bisher angerichtete Schaden?

 

Ganz Grob – wir sind jetzt in die richtige Ermittlung incl. der Kosten für den zusätzlichen Wachschutz – beläuft sich auf ungefähr 32.000 € .

 

  1. Ist das Bezirksamt auch der Auffassung, dass die genannten und mutwilligen Zerstörungen mit einer friedlichen Besetzung in keiner Weise etwas zu tun haben kann?

 

Ja.

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt Vandalismus an fremden und aus welchem Grunde nimmt es die massiven Beschädigungen von Landeseigentum tatenlos hin?

 

Das BA nimmt die Beschädigungen keineswegs tatenlos hin.

 

  1. Wer kommt für die massiven Schäden auf, die Besetzer oder das nichthandelnde Bezirksamt?

 

Wir  gegenüber den Besetzern Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Sie werden Bestandteil der Duldungsvereinbarung sein.

 

  1. Besteht die im Grundgesetz u. a. festgeschriebene „Verpflichtung des Eigentums“ nach Auffassung des Bezirksamtes auch darin, von öffentlichen Eigentum Schaden abzuwenden und wenn ja, wie erklärt sich das offenkundige Missverhältnis zwischen dieser selbstverständlichen Verpflichtung der politisch Handelnden und dem Verhalten des Bezirksamtes?

 

Ja. In unserem bisherigen politische Handeln hat  sich das BA vom Deeskalationsgedanken leiten lassen.

 

  1. Sieht das Bezirksamt in seinem jetzigen Handeln ein Widerspruch zur Drucksache 1417/II und seiner Antwort, dass bei dem dort in Rede stehendem Grundstücksgeschäft nicht nur die Belange Dritter, sondern auch die Interessen des Landes Berlin Berücksichtigung fanden und will das Bezirksamt jetzt davon aus welchem Grunde abweichen?

 

Nein., wir wollen da überhaupt nicht von abweichen.

 

  1. Sieht das Bezirksamt die Verkaufsverhandlungen für das Bethanienhaus durch die Besetzung als gefährdet an und wenn nein, worauf stützt das Bezirksamt seine Auffassung?

 

Nein, wir sehen sie nicht als gefährdet an. Wir haben den Investor inzwischen auch benachrichtigt. Natürlich ist er nicht erfreut. Er hat natürlich ganz klar gesagt, falls es zu einem postiven Abschluss der Verhandlungen mit ihm kommen, erwartet er natürlich, dass er sofort Zugriff auf die Räumlichkeiten hat.

 

  1. Ist abzusehen, dass der Senat das Bezirksamt für die angerichteten Schäden des Kulturdenkmals in Regress nimmt?

 

Diese Frage kann ich zur Zeit nicht beantwortet, weil Ich habe vom Senat diesbezüglich noch keine Anforderungen bekommen.

 

 

 

Beantwortung der Großen Anfrage 1718/II

 

             Frau Reinauer:

 

  1. Welche Haltung vertritt das Bezirksamt bezüglich der Besetzung der ehemaligen Räume des Sozialamtes im Bethanien-Komplex?

 

Das BA hat beschlossen, eine befristete Duldungsvereinbarung abzuschließen.

 

  1. Wer hat zu welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Beschlüsse des Bezirksamtes eine Duldung bezüglich des weiteren Verbleibs der BesetzerInnen ausgesprochen?

 

Das habe Ich ja schon bereits beantwortet.

 

  1. Welche weiteren Schritte wird das Bezirksamt in den nächsten Tagen/Wochen unternehmen?

 

Das hatte Ich auch schon beantwortet, was wir am 21.6.2005 beschlossen haben.

 

  1. Ist daran gedacht, die Besetzung so schnell wie möglich zu beenden?

 

Zur Zeit wird mit den Besetzern über eine befristete Duldungsvereinbarung verhandelt.

 

  1. Wenn nein, aus welchem Grund und wie wird das Bezirksamt in diesem Falle weiter verfahren?

           Das muss Ich jetzt – das hat sich jetzt erübrigt.

 

  1. Hat das Bezirksamt bislang Strafantrag wegen Hausfriedensbruch bzw. Sachbeschädigung gestellt?

 

Nein.

 

  1. Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür?

 

Bisher wurde kein Strafantrag gestellt. Sofern eine Duldungsvereinbarung abgeschlossen wird, entfällt der Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Bei den Sachbeschädigungen haben wir ja schon gesagt, dass wir über Schadensregulierungen verhandeln.

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt mit den BesetzerInnen eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen?

 

Das BA hat beschlossen, eine befristete Duldungsvereinbarung abzuschließen.

 

  1. Wenn ja, über welchen Zeitraum und für welchen Nutzungszweck und mit welchen Rechtsfolgen bezüglich der schnellen Räumungsmöglichkeit nach Auslaufen des Vertrags/der Vereinbarung?

 

Zur Zeit wird unter Federführung des Rechtsamtes eine Duldungsvereinbarung erarbeitet. Wir sind bemüht, in dieser Duldungsvereinbarung möglichst klar unsere o.g. Voraussetzungen zu regeln.

 

  1. Wenn nein, welches sind die Rechtsfolgen im Falle einer vertragslosen Beibehaltung des jetzigen Zustands über die Dauer von wenigen Wochen hinaus?

       

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  1. In welcher Höhe belaufen sich die im Rahmen der Besetzung entstandenen Schäden und um welche Schäden genau handelt es sich?

 

Der Gesamtschaden wird auf ca. 32.000 € geschätzt.
Einzelaufzählung der Schäden:

 

1.      In beiden Treppenhäusern sowie im Flur und einigen Räumen im 2. OG sind 

die Wände stark beschmiert

2.      Im 1. OG wurde eine Tür eingetreten sowie eine weitere beschädigt. Die

Rückseite eines Schrankes sowie die Toilettentür sind mit Kreide o.ä. be-

schrieben.

3.      Die Metalltüren wurden aufgehebelt, schließen aber noch.

4.      Das Schloss der Hauseingangstür ist kaputt.

5.      Im 2. OG wurden 3 Türen eingetreten sowie im Treppenhaus die Tür zum 3. OG in Richtung Dachboden.

6.      Das Glas in der Tür im Erdgeschoss des hinteren Treppenhauses wurde zerstört.

7.      Im 2. OG im Bereich der Künstlerhaus Bethanien GmbH wurde die Glasscheibe einer Tür zerstört.

8.      Im Studio 2 der Künstlerhaus Bethanien GmbH wurde eine Fensterscheibe zerstört.

9.      Die Fluchtwegbeleuchtung im 2. OG im Bereich der Künstlerhaus Bethanien GmbH wurde heruntergerissen, konnte aber durch die Künstlerhaus GmbH wieder repariert werden.

10.  Die Außenfassade ist im Bereich der Lüftungsanlage beschmiert.

 

Aufgrund der für das Haus und die Nutzer/Besucher im Zusammenhang mit der Besetzung entstandenen unsicheren Situation wurde zur Verstärkung unseres eigenen Personals ein Wachschutz beauftragt.

 

  1. Wer kommt für diese Schäden auf?

 

Die Verursacher, soweit die Schäden klar zuzuordnen sind. Die BesetzerInnen haben hetzt die Auflistung bekommen und es wird dann, und wir werden dann natürlich sehr konkret für die einzelnen Beschädigungen mit ihnen dann auch verhandeln und dann auch sicherlich die genauen Kosten ermitteln müssen.

 

  1. Liegen die Beschwerden seitens anderer NutzerInnen des Bethanien-Komplexes vor?

 

Es liegen Beschwerden der Künstlerhaus Bethanien GmbH vor, vorgestern hatte Ich noch aus der Musikschule bekommen, vom Freilichtkino und 2 Anwohnern.

 

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt die Verhandlungen mit einem Investor über die zukünftige Nutzung des Bethanienkomplexes fortzusetzen?

 

Ja. Die Verhandlungen mit dem Investor werden fortgeführt. Anfang August findet der nächste Verhandlungstermin – unter Beteiligung des Liegenschaftsfonds – statt. Ziel ist, spätestens ab Januar 2006 die Immobilie veräußert oder per Erbbau vergeben zu haben und zwar natürlich nach unserem Konzept, dass wir hier gemeinsam beschlossen haben.

 

  1. Wird nach der Einschätzung des Bezirksamtes die erfolgte Besetzung negative Auswirkungen auf die Verhandlungen mit einem Investor haben?

 

Der Investor hat signalisiert, dass er an dem Gebäude kein Interesse mehr hat sofern die Besetzer im Gebäude verbleiben.

 

  1. Sollten diese Verhandlungen scheitern, weil die BesetzerInnen langfristig in den ehemaligen Sozialamtsräumen bleiben, beabsichtigt das Bezirksamt trotzdem eine zeitnahe Übertragung an den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin?

 

Ja. Die Abgabe des Finanzvermögens an den Liegenschaftsfonds erfolgt Anfang 2006.

 

  1. Wenn nein, in welches Fachvermögen des Bezirksamtes könnte die Liegenschaft übertragen werden?

Wir haben nicht vor, die Liegenschaft in irgendein Fachvermögen zu übertragen, sondern sie dann tatsächlich an den Liegenschaftsfonds abzugeben.

 

  1. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten (budgetwirksam + budgetunwirksam) des Bezirks für den gesamten Bethanienkomplex?

Wir haben jetzt nicht den gesamten Bethanienkomplex rausgenommen, sondern tatsächlich das Haus Mariannenplatz 2, also das Haupthaus.

. budgetwirksamen Kosten:       552.444 €

. budgetunwirksamen Kosten:    681.642 €

budgetwirksame und budgetunwirksame Kosten gesamt:          1.234.086,00 €

 

  1. Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten für den Bezirk, wenn er nur noch für seine eigenen Einrichtungen Mietzahlungen entrichten würde und nicht mehr Eigentümer wäre?

 

Der Bezirk müsste für die Einrichtungen im Hauptgebäude ca. 255.000 € Miete inklusive Betriebs- und Heizkosten pro Jahr zahlen.

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen 2006/07 und der politischen Verantwortung für die Aufrechterhaltung sozialer Dienstleistungen für die Bevölkerung die Differenz zwischen beiden Beträgen?

 

Das BA verfolgt nach wie vor sein Ziel bis 2006 das Gebäude Mariannenplatz 2 einem Investor zu veräußern unter der Bedingung, dass das von der BVV und dem Bezirksamt beschlossenen Konzept: Profilierung des Hauses zu einem  Kunst- und Kulturstandort mit gesamtstädtischer Ausstrahlung entwickelt wird, um sich von den hohen Kosten zu entlastet.

Die Mieten für unsere bezirklichen Nutzungen werden in den Haushalt eingestellt.

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Haltung der Künstlerhaus Bethanien GmbH bezüglich der jetzt eingetretenen Situation?

 

Das Bezirksamt hat sich auch jetzt gegenüber Herrn Tannert klar und deutlich geäußert, dass wir für die Beibehaltung des Künstlerhauses Bethanien, als Kunst- und Kulturstandort sind und an unsere derzeitige Beschlussfassung auch gebunden fühlen.

 

  1. Wird das Bezirksamt weiterhin mit den BesetzerInnen und den verantwortlichen Institutionen auf der Landesebene über den Kauf bzw. die Anmietung einer Liegenschaft durch die BesetzerInnen verhandeln?

 

Also, wir werden nicht verhandeln. Ja, wir haben den Kontakt zum Liegenschaftsfonds hergestellt und soweit Ich informiert bin, haben die BesetzerInnen auch schon Kontakt mit dem Liegenschaftsfonds aufgenommen, weil wir auch noch mal eine Anfrage vom Liegenschaftsfonds bekommen haben hinsichtlich des Gebäudes in der Scharnweberstraße.

 

Herr Michael Schill:

Frau Bezirksbürgermeisterin, zunächst muss man sich bei ihnen bedanken für den Arbeitseifer, den sie seit dem 11.6. an den tag gelegt haben, seit der Duldung des Bezirksamt, kann man eigentlich nach ihren Ausführungen feststellen, dieser Statusquo ist seitdem unverändert, d.h. man muss sich zwischenzeitlich fragen, wer hier eigentlich wen duldet – das Bezirksamt die Besetzer, Ich habe zwischenzeitlich den Eindruck, eher die Besetzer dulden sie Frau Reinauer und das Bezirksamt und sind hier eigentlich dankbar, wie ihr Arbeitseifer hier im einzelnen sich gestaltet. Ich hab nochmal nachgelesen und Herr Lewitz hat ja beim letzten mal die mdl. Anfrage zu dem Thema gestellt, Ich habe noch mal nachgelesen das Wortprotokoll, dass gefertigt wurde vom Bezirksverordnetenversammlung Büro hinsichtlich der Verantwortung und da wird ja an verschieden Stellen deutlich, wie der Entscheidungsprozess im Bezirksamt abgelaufen ist, mindestens so, dass man sich ständig abgesprochen hat, wie beispielsweise hier, sondern das Bezirksamt hat für sich gemeinsam, ihre Ausführungen Frau Reinauer, sondern das Bezirksamt hat für sich gemeinsam, nicht Ich, sondern das Bezirksamt hat gemeinsam sich verabredet, die Duldung weiter aufrecht zu halten usw. Ich frage mich eigentlich zwischenzeitlich ganz ehrlich, warum eigentlich die zuständigen Gremien der Bezirksverordnetenversammlung überhaupt noch gar nicht dazu befragt worden sind. Also, Ich bin beispielsweise nicht nur Mitglied im Planungsausschuss, sondern auch im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und GV und das ist ja eigentlich ein Ausschuss, wo das Grundvermögen des Bezirkes diskutiert werden sollte und nach wie vor steht das Bethanien im Eigentum des Bezirkes und deshalb ist es doch eigentlich ganz logisch, dass eine solche Thematik, wenn’s um eine Investition geht, diskutieren wir immer an der Stelle, wenn’s um andere Nutzungsverträge geht, diskutieren wir auch im Wirtschaftsausschuss, aber wenn es um eine Duldung eines bezirkseigenen Gebäudes geht, dann ist offenbar der Diskussionswille, Frau Reinauer bei ihnen nicht unbedingt gegeben und man fragt sich an der Stelle schon, ist das nur eine Taktik, die sie an den Tag legen, oder ist es auch ein stückweit politische Motivation, seit dem wir feststellen mussten, dass sie ja auch für den deutschen Bundestag kandidieren und die Frage stellt sich natürlich schon, ob sie ein bestimmten Wählerklientel meinen, herum fischen zu müssen, das eigentlich längst von anderen besetzt ist und Ich will das noch mal im einzelnen fortführen, weil die Nachfrage, die Ich beim letzten mal mir erlaubt habe zu stellen, bei ihnen Herr Lewitz, war schon sehr interessant in den Ausführungen, als es darum ging, wie man denn jetzt mit den anderen Mietern des Objektes umgehen möchte. Also, die Künstlerhaus Bethanien GmbH  hat ja zwischenzeitlich angekündigt, die Mietzahlungen einzustellen – ist ja wunderbar und zwar ab dem 1. August 2005 und man muss dann sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was Frau Reinauer da antwortet. „Das habe Ich dem zuständigen Dezernenten dann gegeben, da gab es wohl ein schreiben und wir werden dann im Bezirksamt gemeinsam darüber beraten müssen, wie wir damit umgehen.. und jetzt kommt es... Ich bin nicht zuständig für die Mietzahlungen im Betahnien“. Na Donnerwetter, für alles andere waren sie bisher zuständig, aber für die Mietzahlung, die ja eigentlich wichtig sind für den Haushalt, sind sie nicht zuständig. Wir kennen zwischenzeitlich das Haushaltsloch im Bezirk, dass sich nach erster Schätzung um eine Größenordnung von 15 Mio Euro bemisst. Wir kennen die Defizite des Landesaushaltes und sie als Bezirksbürgermeisterin sind plötzlich nicht zuständig für Mietzahlungen, d.h. für Einnahmen, die der Bezirk tätigt. Ich hoffe, diese Argumentationslinie halten sie auch in den Haushaltsberatungen durch. Mich würde noch mal interessieren, Frau Bezirksbürgermeisterin, wäre schön, wenn sie noch mal darauf eingehen könnten – die Diskussion um die Yorckstraße 59 war ja auch immer eine Frage, was ist denn das eigentlich für ein Mietvertrag oder für ein Pachtvertrag oder sie bezeichnen das zwischenzeitlich als Duldungsvertrag und die Diskussion ging ja immer in die Richtung, ist das jetzt in der Yorckstraße 59 eher Gewerbemietvertrag oder ist das eher ein Wohnungsmietvertrag und da kam man wohl in der Diskussion drauf, dass das eher eine Wohnungsmietvertrag ist. Jetzt müsste man doch schon davon ausgehen, weil es ja Büroräume sind, die besetzt worden sind. Das steht ja wohl außer Rede, dass wird ja auch keiner davon reden, dass die Räume, die besetzt sind zwischenzeitlich Wohnungen sind, also das wäre mir zumindest neu, wenn Ich das Bethanien richtig in Erinnerung habe, also eigentlich müsste man doch hier über einen Gewerbemietverhältnis, Gewerbepachtverhältnis oder Gewerbeduldungsverhältnis, wie man auch immer bezeichnen will, mit den dann auch verkehrsüblichen Konditionen, also geht’s dann nicht nur darum, Frau Reinauer, dass Betriebskosten in Vorkasse gezahlt werden, dass haben sie ja gerade hier ausgeführt, Betriebskosten sollen in Vorkasse ausgezahlt werden .mindestens. Ich frage mich dann natürlich auch, ist das zwischenzeitlich passiert, denn seit dem 11.6., das ist dreieinhalb Wochen her, ist ja die Duldung schon im Gange, also wo sind die Betriebskosten, sind die schon gezahlt worden. Vielleicht können sie darauf noch mal eingehen und vor allem, wie sehen die Konditionen aus, wenn es um einen gewerbeüblichen und verkehrsüblichen Mietvertrag oder Vertrag – Ich will das jetzt nicht im einzelnen titulieren, wenn es sich um einen solchen Vertrag handelt, also hier wäre schön, wenn man sich noch mal ganz klar von seiten des Bezirksamtes positionieren kann und deutlich macht, dass dieses Bezirksamt und dieser Bezirk insgesamt kein Versorgungsbetrieb für ganz bestimmte Gruppen in diesem Bezirk, sondern man sicherlich auch das Wohl der Menschen in diesem Bezirk im Auge hat und auch den Haushalt auf der anderen Seite im Auge hat und wir wären dankbar, wenn die Fragen noch mal beantwortet werden könnten.

 

Herr Hehmke:

Also, zum Teil ist ja eine Erhellung eingetreten und insofern bestimmte Fragenbeantwortet worden, aber Ich kann an dieser Stelle nur darauf hinweisen für unsere Fraktion, dass die entscheidenden Fragen nach unserer Auffassung nicht beantwortet worden sind. Wir haben in der Frage 9 eindeutig formuliert, welcher Nutzungszweck z.b. vereinbart werden sollte für eine geduldete Zwischennutzung, wie auch immer, also eine Duldungsvereinbarung. Über den Nutzungszweck haben sie uns nicht aufgeklärt, also Ich wurde ja beim letzten mal arg kritisiert, dass wir wollen, dass eine Veranstaltung durchgeführt wird. Da stand immerhin der Betreff drin und die Ausstellung steht ja jetzt da vorne und die sieht jeder. Da bin Ich ja arg kritisiert und angegriffen worden, die SPD Fraktion will eine Veranstaltung organisieren. Ich hab’s aber zumindest gesagt, zu welchem Zweck. Wie der Nutzungszweck ist, ist für mich hier nicht ersichtlich geworden. Vielleicht könnte die Fraktion, die beim letzten mal so beschwert hat, dann auch die semantischen Feinheiten dann auch mal eine Stellungnahme abgeben. Da ist ja bisher nicht viel zu hören. So, dann habe Ich zum zweiten wahrgenommen und die Frage ist auch nicht beantwortet worden, wer für den enstandenen Schaden aufkommt. Da ist geantwortet worden, „ die Verursacher, soweit die Schäden klar zuzuordnen sind und darüber finden Verhandlungen statt...“. Ich gehe nicht davon aus, dass irgendjemand dabei war, der die entstandenen Schäden klar zuordnen kann, also wenn da nicht Personen zugange waren, wird’s relativ schwer, da müsste man ja vielleicht mal von den Schmierereien Schriftproben nehmen und dann gucken, wer das dann enstpr. gemacht haben könnte. Also, das finde Ich sehr unzureichend und Ich kann nur feststellen, nach wie vor, dass sie mit einem solchen Vorgehen, was offensichtlich im Bezirksamt dort mehrheitlich präveriert wird, die kulturelle Profilierung... Der Investor hat ganz klar augenscheinlich signalisiert, mit BesetzerInnen gibt es dort keine Perspektive mit ihm. Da ist die Frage ja, wenn wir im Bereich des Zivilerechts sind, wie ist denn die Perspektive Januar 2006. Selbst wenn die Duldungsvereinbarung ausläuft, wie ist denn die Perspektive beim langen Klageweg über alle Instanzen. Kennen wir doch, also drauf müssten sie schon eine klare Antwort geben. Das kann Ich an der Stelle so nicht nachvollziehen, wie das beantwortet worden ist, kurzum, Ich finde die Fragen sind unzureichend beantwortet. Sie haben sich hier vor einer eindeutigen Haltung gedrückt, die Kosten trägt offensichtlich der Bezirk, nicht die Verursacher und der Nutzungszweck ist nicht klar und damit denke Ich, habe Ich es dann geschlossen, der Vorhang zu und alle Fragen offen.             

 

Frau Reinauer:

Wir werden keinen Mietvertrag abschließen, deswegen werde Ich jetzt auch mich jetzt nicht auslassen über einen Wohn- oder Gewerbemietvertrag, sondern wir werden eine Duldungsvereinbarung abschließen. Die ist noch nicht fertig, es wird diese Woche noch einen Entwurf geben und darüber werden wir im Bezirksamt reden und deswegen werde Ich hier heute keine Inhalte präsentieren. Wir haben auch mit den Besetzern verabredet, also sie haben ja durch aus gesagt, dass sie für die entstandenen Schäden aufkommen und wir haben verabredet, dass wir nach außen hin, also auch jetzt nicht über Vertragsgeschichten in der Presse auslassen, sondern wir warten, bis der Entwurf da ist. Den werden wir im Bezirksamt dann am kommenden Dienstag besprechen. Dann kriegen den die BesetzerInnen. Dann werden wir mit ihnen, wie verabredet und das im Bezirksamt mehrheitlich beschlossen worden ist, dann auch in die Verhandlung gehen. 

 

Herr Dummin:

auch schon Herr Hehmke gesagt hat, eine reihe von Fragen offen geblieben sind. Auf der anderen Seite deswegen enttäuscht, weil Ich mir wirklich mehr Aufklärung gewünscht hätte, mehr Informationen und nicht, wie es z.t. von ihnen gemacht wurde, Fragen mit „ja“ und „nein“ zu beantworten. Sicherlich, man kann jede Frage mit „ja“ und “nein“ beantworten, aber man sollte Sehr geehrte Frau Reinauer, ich bin enttäuscht auf der einen Seite, auf der einen Seite weil, wir sind ja hier nicht in einem Rätselquiz, sondern wir sind hier bei der politischen Bewertung eines nun nicht alltäglichen Vorgangs und da meine Ich schon, dass man da hätte etwas ausführlicher sein müssen. Man könnte fast auf die Idee kommen, nach den Ausführungen der Bürgermeisterin, dass dem Bezirksamt zumindestens in diesem Falle das Unrechtsbewusstsein gefehlt hat. Denn wie soll Ich sonst werten, wenn das Bezirksamt sagt, es war eine unfriedliche Besetzung, aber gleichwohl dann weiter mit den Besetzern verhandelt. Wenn Ich gefragt habe, ob das Bezirksamt tatenlos hinnimmt, habe Ich als Antwort erhalten „nein“. Aber die Frage ist doch, wer sind denn eigentlich die Täter. Das hört sich wunderbar an, dass man in der Duldungsvereinbarung etwas aufnehmen will bezüglich des Schadenersatzes, aber vom Grundsatz gehört zum Schadenersatz ein Verschulden und wenn die Besetzer dann sagen, ja wir waren das nicht, das war vielleicht vorher schon kaputt, nein wir waren es auf gar keinen Fall gewesen, was wird dann aus dem Schadenersatz. Bleibt der nicht letztendlich doch beim Land Berlin hängen oder wird das das Bezirksamt aus eigenen Mitteln und zwar aus dem S..., was es für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bekommt, seiner Aufgaben bekommt bezahlen. Ich begreife auch nicht, wie man eine derartige unfriedliche Besetzung, wie sie ja auch nach Auffassung von der Bürgermeisterin war, schlicht und einfach mit Deeskalation erkläret. Das ist mir allerdings zu dürftig, denn das wäre dann ein Freibrief für alle gewaltsamen Handlungen und das kann’s wohl nicht sein. Eine Frage, die Ich hier noch hatte ist schon beantwortet, nämlich die Duldungsvereinbarung ist noch nicht paraphiert. Nun gut, aber Frau Bürgermeisterin, wenn die Besetzer die Vereinbarung nun nicht unterschreiben, weil sie sagen, die Bedingungen erkennen wir nicht an, so haben wir uns das nicht vorgestellt. Diese Summe können wir nicht aufbringen, was ist denn dann und die nächste Frage, wobei Ich allerdings davon ausgehe, dass der Kollege vom Rechtsamt, der hier anwesend ist, sie ausführlich beraten hat, wer unterschreibt denn überhaupt diese Duldungsvereinbarung. Alle 60, oder aber Vertreter, 5 Vertreter und wie leiten sie denn ihre Vertretungsmacht her, auf die man ggf. zurück greifen könnte, also Ich glaube schon, es sind noch eine Reihe von Frage offen und das Thema kann noch nicht atakta gelegt werden.    

 

Herr Meissner:

Lieber Dieter Dummin, Ich war eigentlich nicht enttäuscht, weil die Bürgermeisterin eigentlich genau das hier zum besten gegeben hat, wie Ich es erwartet hatte. Vielleicht kriegen wir ja noch ein paar Zusagen von ihr. Ich würde mich sehr darüber freuen. Dass sie natürlich im Verhandlungsvorfeld natürlich nicht die Konditionen ausplaudern, kann Ich verstehen, würde sie aber darum bitten, dass die Mitglieder des Haushaltsausschusses während der Sommerpause ihren Entwurf persönlich, vertraulich nach Hause geschickt bekommen, um dieses zu begutachten. Ich sage ihnen von dieser Seite hier für mich und natürlich auch für die Mitglieder des Haushaltsausschusses diese Vertraulichkeit auch zu, weil Ich sag mal, wir haben einen Umgang mit solchen enstpr. Unterlagen dort geklärt. Es ist dort protokollarisch festgehalten, dass dieses entspr. vertraulich zu behandeln ist und insofern würde Ich sie herzlich bitten, dieses dann umgehend, sobald sie im Bezirksamt ihr Verhandlungsergebnis vorliegen haben, dieses wie gesagt persönlich, vertraulich an die persönliche Anschrift nach hause schicken. Vielleicht könnten sie aber davon jetzt mal losgelöst auch noch erklären, ob sie – Ich sage mal, sie haben ja sehr zuversichtlich hier erklärt, dass das Geld entspr. für die Beschädigung hier hineinkommt. Die Frage dann, wenn sie das so mit einem ... vortragen, ob sie sozusagen heute hier erklären würden, ob sie persönlich dafür einstehen, dass dieses auch in den Haushalt des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg hier einfließen wird. Sie sind ja offensichtlich sehr zuversichtlich. Ich möchte von ihnen  eine Zusage, dass sie sagen, persönlich sind sie davon überzeugt, sie stehen dafür auch ein, sie würden hier im Wort stehen, ggf. dass dieses Geld an den bezirklichen Hauhalt , gebeutelten Bezirk hier zurück fließt und zum Schluss eine Frage noch – sind sie der Meinung, dass im Bezirksamt und in letzter zeit ja relativ häufig als Maklerbüro missbraucht , eigentlich noch diese politischen Außenwirkung hat, wie ein Bezirksamt eigentlich haben sollte, sind sie nicht mit uns der Meinung, dass Maklerbüros durchaus professionelle geführt werden und zwar nicht unbedingt bezahlt durch die öffentliche Hand.

 

Herr Glatzel:

Ich kann mich erst mal an die Worte von Herrn Meissner anschließen gleich. Da sind auch ein paar Sachen gefallen, die Ich auch ungefähr fragen wollte. Das ist jetzt noch eine Rechtsamtsberatung ja noch ganz schnell wegen der Duldung über 14 Tage. Ich frage das Bezirksamt , ist es der politische Wille des gesamten Bezirksamtes, dass a) die Art der aggressiven Besetzung gut zu heißen ist und b) dass der Bezirk, dass dem Bezirk derartige Schäden entstehen. Ich habe nämlich den Eindruck, wie vor 2 Montane, dass sie einfach so lapidar hier hin sagen, die Schäden , die hier in dem Rathaus entstanden sind, 1300, 1400 oder wie viel Euro es waren, das stimmt wahrscheinlich sowieso nicht die Rechnung, durch die Reinigung und alle anderen Sachen, werden wahrscheinlich viel größere Schäden entstanden sein, sind ja bis heute nicht beglichen, nehme Ich an und genauso wird es auch sein mit den 20,30 oder 35000 Euro, die da entstanden sind, da wollen wir noch gar nicht von den anderen Schäden reden, die eigentlich dem Land Berlin entstanden sind durch die paar Polizisten, die da im Einsatz waren. Ich schätze mal, dass es da um mehr als eine halbe Mio geht. Die 2. Sache ist, weshalb gibt es noch keinen entgültigen Duldungstermin. Das waren mindestens 5-6 Duldungstermine, abgesehen davon, dass im Rathaus auch schon welche waren. Dann frage Ich, wie steht das Bezirksamt zu dieser Information, nach der 1. und 2. Rathausbesetzung, dass es bezahlt wird. Das möchte Ich gerne wissen. Dann kommt noch ein ganz wichtiger Punkt, der glaube Ich, noch gar nicht besprochen wurde. Das Bezirksamt arbeitet ja umsonst in seiner Freizeit, Ich würde mal fragen, hat sich das Bezirksamt schon mal überlegt, wiewiel Kosten den Ämtern, dem Rechtsamt, den Stadträten, den ganzen Sitzungen, Pressekonferenzen und Immobilienmaklerei – hast du Recht, Lars – entstanden sind, dafür dass der Bezirk sich so vehement für diese illegale Hausbesetzung einsetzt. Das möchte Ich gerne wissen.         

 

Herr Borchardt:

Also, vielleicht sagen wir es noch mal, weil es in der Zwischenzeit in der Diskussion ein bisschen untergegangen ist. Der Kollege Hehmke hat es ja eingangs schon ausgeführt. Wir führen hier eine Diskussion nicht das Wohnprojekt ehemals Yorckstraße 59, sondern wir haben hier eine Reihe von Fragen, die beantwortet werden müssen, von denen wir uns erhoffen, dass mindestens unserer Rechtsauffassung in dem Zusammenhang ja dann noch mal klar gestellt wird, richtig gestellt wird, dass wir dann in der Lage sind, hier enstpr. Bewertungen abzugeben. Frau Reinauer, sie haben in der Beantwortung der Großen Anfrage eine Reihe von Punkten aufgeführt, ohne sie näher auszuführen. Der Kollege Hehmke hat das schon mal angesprochen. Ich möchte sie noch mal drum bitten, die Frage 10 der SPD Fraktion sich anzusehen und die Antwort nachzureichen. Das haben sie leider nicht gemacht. Dann haben sie, was ja schon bekannt war, immer auf die Schreiben von Herrn Fierl und Herrn Tannert hingewiesen. Da würden wir gerne wissen, was sie diesen Herren nun geantwortet haben. Sie haben immer jeweils bestätigt, diese Schreiben sind gekommen, aber wir wissen ja nicht welche Reaktion sie hatten und da haben sie noch mal weiter ausgeführt, dass es darüber hinaus über die bekannten Beschwerden jetzt in der Zwischenzeit Beschwerden gibt von der Musikschule, vom Freilichtkino und wenn Ich das richtig verstanden habe, von 2 Bewohnern. Wir würden gerne wissen, um welche Art von Beschwerden handelt es sich da und was war der Hintergrund. So und dann noch mal zu ihrer letzten Bemerkung, dass sie sich hier außer Stande sehen, den Duldungszweck zu benennen. Das ist nun wirklich in der Tat etwas verblüffend, denn immerhin sind sie ja seit geraumer Zeit bereit in der Lage, hier eine Duldung hinzunehmen, nicht mehr wollen sie ja machen Die hat noch keine Schriftform, es gibt sozusagen eine mdl. Duldung und da müssten sie sich schon mal entscheiden und überlegen, was sie jetzt machen wollen. Das sie da so zögerlich sind an der Stelle, dass ist auch gar nicht verwunderlich, denn sie haben in der Tat tierische Schwierigkeiten, hier ein Nichtwohnen zu begründen, denn es kommt nämlich nicht darauf an, dass sie nachher in ihrem Vertrag, Nutzungsvertrag oder Duldungsvertrag schreiben, was sie machen, ob sie z.b. Büroräume überlassen, sondern es kommt real darauf an, was in diesen Räumen dann tatsächlich stattfinden wird. Der Kollege Hehmke hatte darauf hingewiesen, da gibt es entspr. Institutionen hier in diesem Bezirksamt, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, Gesundheitsamt, nämlich wegen der Frage der Mindestausstattungen von Wohnungen, wie er dargestellt hat und Fragen der Hygiene und selbst wenn sie sozusagen weitergehende Vorschriften für Gemeinschaftswohnen oder Wohnräume anwenden, müssten sie zur Verfügung haben Toiletten, separate Küchen oder Kochgelegenheiten, separate Waschräume mit entweder Duschen oder Badewannen, so ist das nämlich in den enstpr. rechtlichen Bestimmungen vorgesehen. Das alles gibt es da nicht und deshalb werden sie natürlich ein großes Problem haben, hier es enstpr,. zu qualifizieren, dass das rechtlich auch vor den Behörden Bestand hat, denn damit wir uns nicht falsch verstehen, hier ist das Bezirksamt, dass aus einer politischen Motivation heraus etwas gerne möchte, was rechtlich sehr problematisch ist und wenn sie das versuchen sollten, werden wir uns nicht scheuen, die Behörden, die dafür zuständig sind, noch mal in Anspruch zu nehmen, um den Vorgang, den sie hier politisch durchbiegen wollen, noch mal sozusagen von der Verwaltungskorrektheit her zu überprüfen und aus diesem Grunde können wir ihnen nur den guten Rat geben, versuchen sie nicht zu tricksen, so wie der Herr Schulz das letztens in der Beantwortung dargestellt hat. Ich sag das gleich noch mal, Ich lese das noch mal vor. Sie wissen doch, werte Frau Kollegin, Ich werde keine Unterstellungen, keine Behauptungen aufkommen lassen, ohne das auch zu belegen. Da hat nämlich der Herr Schulz auf die Frage, wie denn der Vertrag gestaltet werden soll, schon mal geantwortet „ das Bezirksamt hatte sich entschieden, auf der letzten Bezirksamtssitzung nicht ein Erbbauvertrag oder einen Mietvertrag für dauerhaftes Wohnen oder ähnliches zu behandeln, sondern sich verständigt darauf, eine befristete Vereinbarung, Duldungsvereinbarung abzuschließen und  diese befristete Duldungsvereinbarung ist natürlich dann mit anderen Anforderungen verbunden , als würde man zum dauerhaften Aufenthalt und Wohnen eine Fläche vermieten wollen. Das lässt einen Spielraum“ -  und genau das stimmt nicht. Wohnen oder es gibt kein wohnen. Das ist das einzigste, was sozusagen rechtlich zu prüfen ist und Spielräume an der Stelle im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten, die da existieren, gibt es nicht. Diese Räume, die ganz zutreffen, die das Rechtsamt bereits geschildert hat, diese Räume sind für Wohnzwecke nicht geeignet.               

 

Herr Mildner-Spindler:

Zumindestens bei der Begründung der Großen Anfrage ist da schon auf die Entscheidungssituation in der Bezirksverordnetenversammlung in der letzten Woche kurz abgehoben worden und dort möchte Ich eigentlich noch mal beginnen. Wir von der PDS Fraktion halten das für äußerst ungünstig, dass die Bezirksverordnetenversammlung in der letzten Woche keine Beschlussfassung treffen konnte, mehr oder weniger in der Antragslage unterschiedlich motiviert, darüber will Ich mich jetzt nicht verbreiten, sich gegenseitig parralesiert hat und nicht in der Lage war, tatsächlich eine Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidung, die notwendig gewesen wäre 1. um dem Bezirksamt einen politischen Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung, das ist ja hier mehrmals kritisiert worden zu geben und 2. auch, um diejenigen, die in dem Interessenskonflikt befangen sind, deutlich darauf hinzuweisen, was in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichhain-Kreuzberg dann zumindest mehrheitlich politisch gewollt ist. Die Möglichkeit dazu hat unseres Erachtens bestanden. Da liegen, denke Ich die Positionsbestimmungen gar nicht soweit auseinander. Das habe Ich versucht letzte Woche auch mit unserem Antrag schon mal zu begründen. Ich glaube, es gab weder vor dem 11. Juni, noch nach dem 11. Juni ein Dissenz in der Bezirksverordnetenversammlung darüber, dass wir als Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg an der Stelle Bethanien in der Zukunft ein anders, als öffentlich organisiertes , aber ein Kulturprojekt, ein Kulturstandort wollen, mit einem Investor, der das entwickelt, was zugleich die Grundlage dafür ist, dass der Bezirkshaushalt in dieser Frage entlastet wird. Daran gab es vor dem 11. Juni keinen Streit und den gibt es, denke Ich auch danach nicht. Jetzt kann man bewerten, wie unterschiedlich geeignet die Anträge in der letzten Woche waren, genau das zu erreichen. Ich habe in der letzten Woche schon gesagt, ein Antrag, der darauf abhebt, denjenigen, die jetzt momentan im Seitenflügel Bethanien drin sind, der ihnen offeriert eine Fiktion, sie könnten für 1 Euro einen Alternativstandort erwerben, oder der ihnen offeriert, sie könnten vielleicht sogar in die zukünftige Nutzung, also sozusagen ständig verortet bei Bethanien bleiben, erscheint uns wenig geeignet, in dem was wir erwarten und das haben wir schon vor der Räumung von Yorck 59 erwartet nämlich, dass war unser Auftrag ans Bezirksamt und deswegen finde Ich es auch nicht fair, jetzt zu sagen, das Bezirksamt übernimmt Maklerdienste, die sonst andere tun. Es war der politische Auftrag des Bezirksamtes, in diesem Konflikt zu intervenieren mit dem Land, mit dem Liegenschaftsfonds und nach Alternativen zu suchen. Das hat das Bezirksamt getan, das hat die Bezirksverordnetenversammlung gewollt, da können wir hinterher dem Bezirksamt nicht sozusagen dafür irgendwie kritisieren. Gut tun sie das, aber wir ertwarten nach wie vor und das hat das Bezirksamt wider gesagt, dass wir die Situation nach dem 11. Juni, es sollen glaubhaft und zielorientiert Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds um einen Ersatzstandort geführt werden. Da halten wir es für wenig sozusagen produktiv und für wenig eine Auseinandersetzung fördernd, wenn irgendeine Fiktion am Himmel erhalten wird, man könnte für 1 Euro, man könnte eventuell sogar dort bleiben. Nein, deswegen haben wir gefordert, das Bezirksamt solle weiterhin, nennen sie es Maklerdienste oder was auch immer, zusammen mit dem Land und dem Liegenschaftsfonds, danach suchen, dass ein Alternativstandort zu Verkehrswertbedingungen erworben werden kann. Wir sehn durchaus, dass schon vor der Räumung am 6.6. eine solche Situation gegeben war, mit der sich die Yorck 59 ernsthaft auseinandersetzen sollen. Das ist nicht getan worden, es muss jetzt getan werden. Die Situation, wenn man sie einschätzt muss man vielleicht wirklich drinnen in der Beschreibung der Situation vor dem 11.6. und nach dem 11.6. Ich denke, die Situation vor dem 11.6. war klar, Ich habe das hier versucht schon zu beschreiben. Ich denke, dass es zu diesem Zeitpunkt im Bezirksamt auch einhellig die Position gab und die hätte die Bezirksverordnetenversammlung auch mehrheitlich unterstützt, eine wenn auch zeitlich befristete Besetzung von Bethanien ist nicht gewollt. Das war die Situation vor dem 11.6. Mit dem 11.6. haben wir eine andere Situation und dann muss man sich schon fragen, wie konnte es zu der anderen Situation, nach dem 11.6. kommen und da muss man ein paar Fragen stellen, die sind in den beiden Großen Anfragen meines Erachtens so noch nicht gestellt worden. Wenn die Bezirksbürgermeisterin ausführt, dass das Bezirksamt davon ausging, dass am 6.6. ist die Yorck 59 geräumt worden, am Wochenende drauf könnte im Bethanien eine Besetzung anstehen. Stellt sich die Frage, wie hat sich das Bezirksamt auf den 11.6. vorbereitet. Wo ist der zuständige stellv. Bürgermeister und zuständige Fachdezernent am 11.6. nachmittags zwischen 15 und 20.00 Uhr gewesen, der dann für das Bezirksamt hätte handeln müssen. Hat der zuständige Stadtrat, wenn das Bezirksamt davon ausging, dass es besetzt werden könnte, die Maßnahmen ergriffen, damit nicht besetzt werden kann. Wenn ja, warum haben diese Maßnahmen nicht gegriffen. Das sind Fragen, die zu beantworten sind, wenn man die Situation nach dem 11.6. beurteilt. Jetzt angesichts dessen, dass nicht mehr die Verhinderung einer Besetzung, sondern die Deeskalation, die aus der Situation der Besetzung auf der Tagesordnung steht, das Bezirksamt zu fragen, was es denn getan hat seit dem 11.6. ist berechtigt, aber nur berechtigt, wenn auch die Frage beantwortet wird, was ist bis zum 11.6. und was ist am 11.6. getan, ja so. Wir als PDS Fraktion unterstützen die Position des Bezirksamtes, die davon ausgeht, dass ist kein Wahlkampfgeschenk – Wahlkampf machen im Moment andere, Ich denke, dass das Bezirksamt in der Situation, wo es um Deeskalation geht, keinen Wahlkampf betreibt. Es geht um die Eskalation, es geht darum, die Situation, die mit dem 11.6. entstanden ist so zu regeln und so zu lösen, dass das was unser gemeinsames Ziel ist, nämlich der Kulturstandort Bethanien, der Kulturstandort Bethanien in eine andere Organisationsform, in eine Organisationsform, die dem Bezirk nichts mehr kostet, realisiert werden kann. Wir sind letzte Woche nicht gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, das Bezirksamt zu beauftragen, dem Bezirksamt politisch in der Frage den Rücken zu stärken, weil unterschiedliche Positionen vertreten worden sind. Die etwas populistische Position, ihr könnt ja vielleicht doch noch dieses oder jenes besser kriegen, als das ihr euch mit dem verkehrswert auseinandersetzt, die gelinde gesagt auch etwas populistische Position, jetzt muss mal rein Schiff gemacht werden. Wir halten weder das eine noch das andere für gedeihlich aus der Situation, wie sie mit dem 11.6. entstanden ist so rauszukommen, dass dem Bezirk kein Schaden erwächst, dass der Bezirk das Ziel, was uns gemeinsam verbindet noch erreichen kann und Ich denke, dort sollten wir wieder anknüpfen.

 

Herr Hehmke:

Die letzte Wortmeldung hat mich ja doch noch mal dazu angehalten, hier noch eine kurze Entgegnung vorzunehmen. Zum einen, Herr Mildner-Spindler, sie können nicht das eine fordern oder sagen und das andere tun. Wenn sie sagen, sie wollen die Perspektive fürs Bethanien, wie wir es bisher verabredet haben, wir wollen die Übertragung an Lifo in einer bestimmten zeitlichen Perspektive, die die Bürgermeisterin genannt hat bis da hin, wir wollen die Weiterführung des Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel, ein Abschluss zu haben und dort einen Investor zu haben, der den Standort profiliert, dann können sie nicht sagen, aber jetzt nehmen wir da eine Zwischennutzung hin, von der sie genau wissen, dass die Rechtsfolgen sind, wie sie sind und das sie dann auch kein Druckmittel mehr haben, dass sie auch kein Druckmittel mehr haben, zu sagen, da gibt’s ein Liegenschaftsfonds, da müssen Verhandlungen geführt werden, die müssen zum Abschluss gebracht werden. Ich war selber einen Tag nach der Besetzung  Vorort und einige VertreterInnen sagten na ja, vor der Yorck 59 da haben wir ja verhandelt, da gab’s ja schon Konkretisierungen, stand ja auch in der Presse – Löwenstraße usw., da hätten wir ja noch 2 Wochen gebraucht, man muss doch erst mal die Kosten, die auf uns zu kommen abschätzen können, um zu wissen, welchen Investitionsbedarf haben wir dort. Können wir das uns leisten, können wir uns das nicht leisten, ob 1 Euro oder nicht, das ist völlig Wurscht und wenn’s 1 Euro ist und die Investitionskosten enstpr...  zu ermöglichen und wenn’s mehr als 1 Euro sind, ist es ja entspr. geringer. Das ist ja überhaupt nicht das Thema. Es wurde gesagt 2 Wochen bräuchten wir. Warum ist es dann nicht möglich, auf ein Verfahren zu einigen, dass man sagt, mit einer zeitlich eng befristeten Duldung, ohne die irgendwie vertraglich zu vereinbaren, schriftlich zu vereinbaren, reichen 2 Wochen. Die 2 Wochen sind lange vorbei, die 2 Wochen sind lange vorbei. Das wäre die Situation gewesen, wo das Bezirksamt hätte sagen können, o.k jetzt haben wir noch 2 Wochen und wenn dieser Zeitraum benötigt wird, um zum Vertragsabschluß zu kommen, dann machen wir das, aber dass jetzt auf eine zeitlich überhaupt nicht absehbare Begrenzung hinaus zu schieben und zu sagen, na wunderbar, aber wir verhandeln trotzdem, wird zu einem Ergebnis nicht führen und wenn’s schief geht, sind wir im Bereich des Zivilrechtes, dann wissen sie sehr genau, um welche Zeiträume Ich rede und dazu müssen sie sich aber auch bekennen, wenn sie sagen, sie wollen hier keine Maximalposition und die Grünen sind etwas populistischer, weil die andere Seite auch, dann müssen sie eindeutig auch unter Abwägung der Rechtsfolgen sagen, was sie dann machen in dem Falle, das es nicht funktioniert und sie wissen, welche Zeiträume wir in anderen Fällen gehabt haben, wenn wir uns im Bereich des Zivilrechtes bewegen. Das finde Ich einfach nicht konsequent in der Darstellung. Sie können nicht sagen, wir wollen das eine und machen das andere. Das geht nicht, das kann man nicht machen und das muss man hier auch deutlich benennen. Das andere ist, jetzt sozusagen die Verantwortung von einem Teil des Bezirksamtes, der ihnen da nicht so fern steht wegzunehmen und zu sagen, da gibt’s einen stellv. Bürgermeister. Wo war der denn, also so einfach ist das nicht zum anderen, wenn Ich zum einen, wenn Ich das Bezirksverwaltungsgesetz richtig gelesen habe und hier nicht mit geschlossenen Augen war und Ich sehe jetzt nicht die, die nicht da sind, dann ist jedem bekannt, dass das Bezirksamt 6 Mitglieder hat und da würde mich schon interessieren, wer von den 6 Mitgliedern ist denn informiert worden oder bei wem ist denn versucht worden, zu informieren und die andere Sache ist und das habe Ich ihnen Herr Mildner-Spindler in einem Flurgespräch gesagt und Ich habe selber versucht, den stellv. Bürgermeister auch wegen anderen Fragen schon früher zu erreichen, als zum Zeitpunkt der Besetzung, als er sein Handy verloren hatte auf einer bestimmten Veranstaltung und das er nicht in Berlin war, weil er einen nahen Verwandten im Krankenhaus besucht hat und da können sie jetzt dreimal lachen und toll, dass jemand im Krankenhaus liegt, aber es ist so und diesen Vorwurf hier zu erheben und dieses mit dieser Unterstellung zu begleiten, ja, da wäre jemand verantwortlich gewesen, der dann eventuell das nicht hätte verantworten wollen und wäre mal eben abgehauen, finde Ich, nein, das ist ein Ding der Unmöglichkeit und das Bezirksamt hat auch noch mehrere Mitglieder, wo Ich mir die Frage stelle, wer hat versucht die zu erreichen. Das muss Ich an dieser Stelle auch noch mal sagen. Das sind die beiden Aspekte, die Ich noch benennen wollte, ansonsten Herr Borchardt hat es ja richtig angeführt, sind da noch eine Menge Fragen, die heute nicht beantwortet worden, Ich gehe jetzt auch davon aus, dass sie nicht mehr abschließ0end beantwortet werden und wir werden dort dran bleiben. Während der Sommerpause gibt’s ja auch die Möglichkeit, dort auch schriftlich nachzufragen und wenn’s jetzt nicht hinreichend beantwortet wird, vielleicht klappst ja doch noch, dass wir einige Einigungen kriegen über bestimmte Dinge und Ich denke, zumindest, dass wir an diesem Punkt nach Beendigung der Sommerpause die Diskussion fortführen.         

 

Herr Salonek:

Ein paar Kleinigkeiten womöglich am Ende, weiß Ich gar nicht – der allerletzte kleine Streit stimmt mich ein kleines bisschen hoffnungsfroh. Offenbar ist es im Bezirksamt so, dass man sich überlegt, wer eigentlich im schlimmsten Falle von den Beteiligten zur Verantwortung gezogen wird. Es ist ja, kann sichre ein Problem sein, dass vor einer Woche dann verpasst wurde, dass das Verwaltungshandeln anzuregen, wie es ja der Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung ist, aber das Handeln des Bezirksamtes hat ja immer, nicht nach ermessen, sondern nach pflichtgemäßen Ermessen stattzufinden, d.h. auch wenn es keine Anregungen aus seiten der Bezirksverordnetenversammlung gibt, muss der einzelne Stadtrat so handeln, dass er nicht nur die politischen Auswirkungen, sondern auch die rechtlichen und finanziellen – er ist ja ein Beamter für den Bezirk abwägt und da scheint mir gerade in der letzten Stunde der Diskussion hier – in Punkt ist hier überhaupt nicht aufgekommen – aus welchem Grund sind die ehemaligen Bewohner der Yorckstraße jetzt im Bethanien. Es gibt doch gar keinen sachliche Zusammenhang zwischen dem Kauf eines Hauses vom Liegenschaftsfonds an anderer Stelle und dem besetzen des Hauses von Bethanien. Aus welchem kühnen Grunde werden denn jetzt alle künftig Leute, die aus Mietschuldengründen geräumt werden von Gerichtsvollziehern plötzlich im Betahnien einquartiert, in der Hoffnung, dass die dann hinterher das Geld haben, um ein Haus zu kaufen beim Liegenschaftsfonds wir können doch der Zeitung entnehmen, dass der Eigentümer der Yorckstraße bereits Forderungen angeblich von 90000 Euro bereit hält. Das Bezirksamt hat künftig 30000 Forderungen auf 120000 Euro Forderungen. In der Zeitung stand, dass der Kaufpreis unter Umständen –Löwenstraße, ist glaube Ich bei 200000 liegen soll. Wir müssen natürlich vorher erst mal die Zwangsvollstreckungen von Seiten der Yorkstraße abgearbeitet werden, denn natürlich sind die geräumten Leute dafür verantwortlich, die Kosten der Räumung zu tragen, die fallen ja nicht einfach weg, sondern die werden den in Rechnung gestellt und wenn man jetzt anfängt ein Haus zu kaufen, die ganzen Rechtsfragen, wer ist dann die unterschreibende Person, wer haftet da für wen wird natürlich der Eigentümer ersteinmal direkt in die Kredite der Bank einpfänden. Das kann er nämlich, eh die an das Bezirksamt oder weiß Ich wen beim Land Berlin ausgezahlt werden für das Haus über das man verhandelt. Der Punkt, über den sie hier anführen, ist ja das Wort Deeskalation. Unter Deeskalation steht ja, wenn sie jetzt tätig werden die Räume, die die Besetzer räumen, dann werden die Besetzer höchstwahrscheinlich richtig handgreiflich und das ist so gefährlich, dass es aus Sicht des Staates, ja wir denken uns da eine Form von Bürgerkrieg immer noch das geringere Übel ist, dass es auf diese Gefahr, die offensichtlich seitens der Besetzer ausgeht – Deeskalation – so zu reagieren, dass wir da aus Angst am besten gar nichts machen, mal abwarten, ob wir mit den gleichen Leuten, die wir uns zu räumen nicht trauen, doch einen vertrauensvollen Übereinstimmung, einen Vertrag kriegen und dann natürlich vertrauensvoll der Meinung sind, wenn hinterher der Kaufvertrag nicht zustande kommt, dann werden die aber bestimmt aufgrund ihres Wortes, vorher war noch Deeskalation aber dann stehen die natürlich wie ein Mann zu ihrem Wort und sofort am nächsten Tag raus und während wir hier darüber debattieren, Woche zu Woche wird die Frist immer länger bis der jetzt langsam schleichend die Sache mit dem Hausfriedensbruch dann eben abebbt, die Räumung nicht mehr rechtlich möglich ist und wir dann ohne irgendeinen Vertrag vor der Situation stehen, ersteinmal war ja hier schon im Gespräch , klagen zu müssen, so und dann frage Ich noch mal, haben sie dann wirklich und das ist egal, welcher Stadtrat das war, haben sie dann wirklich pflichtgemäß gehandelt.  

 

Frau Reinauer:

Ich wollte ja die Frage 10  schriftlich, die werden sie auch bekommen. Zu den Beschwerden kann Ich nochmal sagen, bei dem Freilichtkino und bei dem Freilichtkino war das gleich am ersten Wochenende der Besetzung, weil sie Sorgen hatten, dass sie belästigt werden wegen dem Lärm. Genauso waren die Beschwerden der einen Anwohnerin, die hat sich beschwert wegen Lärmbelästigung, wegen dem Partysender während des ersten Wochenendes und aber auch wegen des Festes des Bethanien abgehalten wurde. Bei Betahnien AG, die haben angekündigt also dass sie ihre Mieteinzahlungen einstellen werden. Sie haben meiner Meinung das noch nicht getan. Ich habe Herrn Tannert noch mal schriftlich zukommen lassen die Beschlusslage des Bezirksamtes und natürlich gibt es eine Zuständigkeit, also das Bezirksamt und jeder Dezernent handelt in seiner Verantwortung und wenn keine Mietzahlungen erfolgen soll, wird natürlich selbstverständlich der Kolleg Postler noch mal mit der Künstlerhaus Bethanien AG reden müssen, aber noch haben wir keine Einstellung. 

Ich werde einfach ihre Anregungen berücksichtigen, werde aber dazu jetzt keine Stellung nehmen.

 

Herr Meissner:

Also, wenn wir das Instrument der Großen Anfrage und in dem Fall sogar 2, also von 2 Parteien hier eingebracht, von 2 Fraktionen nicht mehr dafür nehmen, das hier Stellung genommen wird von der Bürgermeisterin oder meinetwegen von wem auch immer im Bezirksamt , also dann habe Ich das Gefühl, dann haben wir offensichtlich ein Grunddissens im Verständnis im Umgang Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt an der Stelle. Ich sage ihnen ganz deutlich, dass Ich das nicht akzeptieren kann. Ich möchte von ihnen auf die Fragen, die hier gestellt werden auch eine Antwort haben. Sie sind sogar zum Rechtsamtsleiter gerannt, wenn sie das selber nicht entspr. Beantworten können, dann haben sie ja nun die Möglichkeit gehabt, eine Auskunft einzuholen, also muss es ja offensichtlich auch ein Ergebnis dieser Beratung geben und Ich unterstelle mal, dass sie da auch eine Antwort bekommen haben, wie sie sie ja sonst auch immer bekommen und da erwarte Ich, da die muss sie offensichtlich so erschreckend gewesen sein, dass es ihr die Sprache verschlagen hat, dass sie dazu nichts mehr sagen können. Wenn es nicht so ist und sie den Kopf schütteln, dann können sie uns ja erzählen, dass es nicht so war, dann haben wir ja auch, das was wir wollten. Ich möchte jedenfalls von ihnen wissen und diese Frage stelle Ich ihnen hier heute noch mal, ansonsten muss man die auch öffentlich noch mal stellen, sie sind hier vehement dafür, dass dieses Geld hier reinkommt, dann kann sie doch heute noch mal erklären, jawohl Ich als Bezirksbürgermeisterin, Cornelia Reinauer stehe dafür gerade, dieses Geld wird in den bezirklichen Haushalt einfließen. Sie doch offensichtlich von diesem Gedanken beseelt und sie sind davon zutiefst überzeugt, z.b. die 32000 Euro, die bisher bei uns hier fehlen im Bezirkshaushalt künftig , weil wir sie aus anderen Mitteln aufbringen müssen. Sie sind doch beseelt von dem Gedanken, dass das alles funktioniert, da können sie doch hier dafür grade stehen, da können sie heute doch mal sagen – jawohl dieses Geld wird reinkommen und Ich stehe dafür grade, Ich bin davon überzeugt, das funktioniert und zu dem Verfahren bezüglich Haushaltsausschuss haben sie mehr auch keine Antwort gegeben, das kann ja zumindest sein, sie können ja zumindest sagen, wenn rechtlich dem nichts entgegen steht, werde Ich das sicherlich selbstverständlich gerne tun, damit sie ihre Information bekommen und Ich meiner Pflicht ihnen alle Informationen zukommen zu lassen genüge tue.

 

Frau Reinauer:

Ich rede nicht als persönlich als Bürgermeisterin, sondern Ich rede jetzt im Namen des Bezirksamtes und das Bezirksamt spricht mit einer Stimme und Ich , wir haben ganz klar und deutlich gesagt, dass wir natürlich die Schadensersatzforderungen gestellt haben und das machen wir bei allen anderen auch und da wird, wenn Schäden entstanden sind, dann wird natürlich zu prüfen sein, kann Ich sie zuordnen, ja oder nein und da wo Ich sie auch zuordnen kann, da wird es auch eine bezahlt werden, dass haben die BesetzerInnen auch tatsächlich bestätigt. Das war ja Verhandlungsgegenstand und Ich hab auch gesagt, ihre Bitte dass sie auch während der Sommerferien dann informiert werden , habe Ich gesagt, die nehme Ich mit und dann denke Ich auch, dass sie – wir haben ihre e-Mail Adressen- mehr kann Ich jetzt dazu nicht sagen. Wir müssen ja erst mal im Bezirksamt auch beraten. Und auch im Bezirksamt eine Mehrheit für die weiteren Verhandlungen.

 

Herr Meissner:

Liebe Frau Reinauer, sind sie denn wenigstens gewillt, uns zu zugestehen, dass sie einen Vertrag nur dann schließen werden, wenn sie sozusagen die Zuordnung herleiten können, denn die muss ja möglich sein, dass sie die sozusagen zuordnen können, wer Vertragspartner ist bezüglich des neuen Vertrages den sie schließen wollen, müssen sie auch eine Zuordbarkeit schließen können bezüglich derjenigen, die den Schaden gemacht haben, insofern würden sie denn heute wenigstens zusagen, nur wenn dieses erfolgt, können wir das zuordnen können und sicherstellen, dass das Geld fließt, werden wir auch eine weitere Duldung oder wie sie das auch immer nennen wollen, dann entspr. schließen können.

 

Frau Reinauer:

Sie können davon ausgehen, dass wir immer, wenn wir Vertragsabschlüsse tätigen, also auch eine Rechtsberatung haben und mehr brauche dazu nicht zu sagen.

 

 

               

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

            

           

 

 

 
 

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