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Drucksache - DS/1039/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Sollen nach jetzigem Stand Geflüchtete auf dem SEZ-Gelände untergebracht werden? 2. Bestehen dort die räumlichen und baulichen Voraussetzungen für eine wohnliche Unterbringung? 3. Wie steht das Bezirksamt zur Unterbringung von Geflüchteten in den Gebäuden des SEZ?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Sollen nach jetzigem Stand Geflüchtete auf dem SEZ-Gelände untergebracht werden?
Dies ist dem Bezirksamt nicht derzeit nicht bekannt. Für die Unterbringung von Geflüchteten ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zuständig. LAF-Sprecher Sascha Langenbach, bestätigte der Berliner Zeitung (so in der Ausgabe vom 20.01.2024), „(…) dass der Senat entsprechende Prüfungen veranlasst habe. Dabei gehe es aber nicht um das Bestandsgebäude SEZ oder um die große Freifläche dahinter, sondern um den Parkplatz zur Landsberger Allee hin (…)“. Dieser Prüfprozess ist nach Kenntnis des Bezirksamts nicht abgeschlossen.
2. Bestehen dort die räumlichen und baulichen Voraussetzungen für eine wohnliche Unterbringung?
Wie oben zitiert, zieht das LAF eine bisherige Parkplatzfläche in Betracht. Auf dieser Fläche liegen die baulichen Voraussetzungen bis dato nicht vor.
3. Wie steht das Bezirksamt zur Unterbringung von Geflüchteten in den Gebäuden des SEZ?
Um sich mit dieser Frage zu befassen, fehlen dem Bezirksamt grundlegende Informationen. Nach Bekanntwerden der oben zitierten Presseberichterstattung hat sich die Bezirksbürgermeisterin am 22. Januar 2024 an die zuständige Senatorin Kiziltepe, Staatssekretär Bozkurt sowie die BIM gewandt und darum gebeten, den Bezirk bei der Prüfung des SEZ als Standort für Geflüchtete zukünftig miteinzubeziehen und dem Bezirk alle Informationen über den aktuellen Stand und den Zeitplan zur Verfügung zu stellen. Eine Antwort steht noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Herrmann Bezirksbürgermeisterin
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