Drucksache - DS/1035/VI  

 
 
Betreff: Umbenennung Mercedes-Platz in Uber-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Gottwald, GabrieleGottwald, Gabriele
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)     Wie bewertet das Bezirksamt die Umbenennung der Mercedes-Arena in Uber-Arena ab 22. März 2024 und vor allem auch des Mercedes-Platzes in Uber-Platz auf dem privaten Gelände des US- Konzern Anschütz Entertainment Group, das als einer der bekanntesten Veranstaltungsorte im Bezirk gilt?

 

2.)     Wann wurde das Bezirksamt offiziell von der Umbenennung nach einem US-Mietwagengewerbe informiert, das vor allem durch Lohndumping, Schwarzarbeit, Sozial- und Steuerbetrug von sich reden gemacht hat und einen zentralen Veranstaltungsort im Bezirk mit dieser Aura prägen wird?

 

3.)     Welche Auswirkungen auf den ÖPNV und das Taxigewerbe wird das neue Mobilitätskonzept von Uber haben, durch das der Verkehr intelligenter geleitet werden soll - so der Uber-Chef Christoph Weigler laut Morgenpost vom18.1.24 - und von dem das Taxi-Gewerbe weitgehende und nachgelagerte Konkurrenznachteile befürchtet?

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg             

Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Umbenennung der Mercedes-Arena in Uber-Arena ab 22. März 2024 und vor allem auch des Mercedes-Platzes in Uber-Platz auf dem privaten Gelände des USKonzern Anschütz Entertainment Group, das als einer der bekanntesten Veranstaltungsorte im Bezirk gilt?

 

In Bezug auf die Namensgebung hat der Bezirk keine Einflussmöglichkeit. Nach Berliner Straßengesetz steht die Befugnis zur Namensgebung eines Grundstückes allein dem privaten Grundstückseigentümer zu. Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass der zwischen der Anschutz-Entertainment-Group und dem Land Berlin geschlossene städtebauliche Vertrag besagt, dass die Namensgebung dem Eigentümer obliegt. Eine Ablehnung des Umbenennungsantrages für den Mercedes-Platz wäre daher rechtswidrig und würde Schadenersatzansprüche auslösen.

 

Andere Privatstraßen bzw. -plätze wurden in der Vergangenheit aber durchaus unter Hinzuziehung der Gedenktafelkommission be- oder umbenannt, wie beispielsweise die Möckernkiez-Straße oder der Anita-Berber-Platz. Grundsätzlich ist es im Interesse des Bezirks, unsere Straßen diverser zu gestalten, so wie es im bezirklichen Konzept für eine diversitätsorientierte Gedenkarbeit und Erinnerungskultur festgehalten ist. In Friedrichshain sind bspw. nur rund 8% der Straßennamen nach Frauen benannt.

 

 

  1. Wann wurde das Bezirksamt offiziell von der Umbenennung nach einem US-Mietwagengewerbe informiert, das vor allem durch Lohndumping, Schwarzarbeit, Sozial- und Steuerbetrug von sich reden gemacht hat und einen zentralen Veranstaltungsort im Bezirk mit dieser Aura prägen wird?

 

Am 17.01. erreichte die Information die Bezirksbürgermeisterin. Am 19.01. erreichte das SGA ein Antrag der AEG zur Umbenennung des Mercedes Platzes.

 

  1. Welche Auswirkungen auf den ÖPNV und das Taxigewerbe wird das neue Mobilitätskonzept von Uber haben, durch das der Verkehr intelligenter geleitet werden soll - so der Uber-Chef Christoph Weigler laut Morgenpost vom18.1.24 - und von dem das Taxi-Gewerbe weitgehende und nachgelagerte Konkurrenznachteile befürchtet?

 

Das Mobilitätskonzept ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 
 

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