Drucksache - DS/1034/VI  

 
 
Betreff: Baustelle an der Warschauer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Fuchslocher, KoljaFuchslocher, Kolja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)     Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Einhaltung der Gehwegmindestbreite von 2 m sicher zu stellen (vgl. DS 994/VI Antwort zu Frage 1), die an keinem Abschnitt des Bauzaunes zur Warschauer Straße gewährt ist und teilweise sogar um mehr als die Hälfte unterschritten wird, wie ein Nachmessen des Fragestellers am 27.01. ergab (90 cm inkl. Kleinpflaster, 60 cm ohne Kleinpflaster) und maximal 190 cm inkl. Kleinstpflaster an der breitesten Stelle betrug)?

 

2.)     Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Begehbarkeit des verbliebenen Bürgersteiges in der Revaler Straße zu verbessern, der zwar seit dem Fällen der Straßenbäume, wenn auch nicht barrierefrei aber doch deutlich besser begehbar ist aber dennoch von umfassenden Hindernissen versperrt ist, wie z.B. durch das Toilettenhaus der BVG, so dass nach Auffassung des Fragestellers nicht nur von einer minimalen Einengung gesprochen werden kann (vgl. DS 994/VI Antwort zu Frage 1)?

 

3.)     Wie viele Quadratmeter an Nutzfläche entstehen nach Kenntnis des Bezirksamts mit der Baumaßnahme jeweils an Wohnfläche, Bürofläche und Einzelhandelsfläche? 

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Einhaltung der Gehwegmindestbreite von 2 m sicher zu stellen (vgl. DS 994/VI Antwort zu Frage 1), die an keinem Abschnitt des Bauzaunes zur Warschauer Straße gewährt ist und teilweise sogar um mehr als die Hälfte unterschritten wird, wie ein Nachmessen des Fragestellers am 27.01. ergab (90 cm inkl. Kleinpflaster, 60 cm ohne Kleinpflaster) und maximal 190 cm inkl. Kleinstpflaster an der breitesten Stelle betrug)?

 

Das Bezirksamt hat die Einhaltung der Vorgaben der verkehrsrechtlichen Anordnung gegenüber dem zuständigen Bauunternehmen eingefordert und wird dies auch kontrollieren.

 

  1. Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Begehbarkeit des verbliebenen Bürgersteiges in der Revaler Straße zu verbessern, der zwar seit dem Fällen der Straßenbäume, wenn auch nicht barrierefrei aber doch deutlich besser begehbar ist, aber dennoch von umfassenden Hindernissen versperrt ist, wie z.B. durch das Toilettenhaus der BVG, so dass nach Auffassung des Fragestellers nicht nur von einer minimalen Einengung gesprochen werden kann (vgl. DS 994/VI Antwort zu Frage 1)?

 

Das Bezirksamt wird sich die Situation vor Ort ansehen und im Falle einer bestehenden Verkehrsgefährdung die bauausführende Firma zur Nachbesserung auffordern. Grundsätzlich ist das an das private Grundstück angrenzende öffentliche Straßenland leider sehr schmal. Auf die Nutzung der privaten Fläche, die in der Vergangenheit dem Fußverkehr zur Verfügung stand, hat der Bezirk keinen Anspruch. Bei der Wiederherstellung des Gehwegs nach der Baumaßnahme wird das Bezirksamt sich für eine Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen einsetzen.

 

  1. Wie viele Quadratmeter an Nutzfläche entstehen nach Kenntnis des Bezirksamts mit der Baumaßnahme jeweils an Wohnfläche, Bürofläche und Einzelhandelsfläche?

 

Aus der Anfrage ist nicht zu erkennen, um welches Bauvorhaben es sich handelt. Ohne Straße und Hausnummer ist eine Zuordnung nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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