Drucksache - DS/1023/VI  

 
 
Betreff: Temporäre Spielstraßen erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPDStellv. Vorsteherin Sommer-Wetter, Regine
Verfasser:1. Koterewa, Olja
2. Hochstätter, Peggy
3. Jokisch, René
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Temporäre Spielstraßen  

ALLRIS net Ratsinformation

BVV 31.01.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:z

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber dem Senat darauf hinzuwirken, dass die Ankündigung der Verkehrssenatorin am 31.01.24 im Ausschuss für Mobilität und Verkehr des Abgeordnetenhauses von Berlin auch tatsächlich umgesetzt wird und damit auch künftig alle Spielstraßen, die im bisher etablierten Verfahren durchgeführt werden, finanziell unterstützt werden und nicht nur Spielstraßen im Rahmen eines Straßenfestes nach §29 StVO.

 

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt, dass sich in den letzten Jahren überall im Bezirk Anwohner*innen-Initiativen gegründet haben, die für die Organisation und Durchführung von temporären Spielstraßen Verantwortung übernehmen. Damit wird Nachbarschaft direkt gestaltet, Netzwerke geknüpft und der Kiezzusammenhalt vor Ort gestärkt. Mit der bisher finanzierten Stelle für die berlinweite übergeordnete Organisation der temporären Spielstraßen konnten die Initiativen in ihrer Arbeit unterstützt und damit eine erfolgreiche Umsetzung der Spielstraßen ermöglicht werden. Mit der nun angestrebten Verfahrensänderung würde diese Stelle und damit die Unterstützung für die Initiativen verloren gehen. Die bürokratischen Auflagen, die die Entscheidung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt mit sich bringen würde, würden faktisch das Ende der erfolgreichen, niedrigschwellig von Anwohner*innen organisierten temporären Spielstraßen bedeuten. Eine Einstufung als Veranstaltung im Sinne eines Straßenfestes hat das Verwaltungsgericht bereits 2015 für unzulässig erklärt. Zudem widerspricht das vom Senat nun benannte Verfahren dem Konzept der Spielstraßen und könnte (bei regelmäßiger Anwendung) Nachteile für die Nachbarschaft, wie z.B. die Möglichkeit von elektronisch verstärkter Musik, die Öffnung für kommerzielle Angebote und größerer Aufbauten etc. mit sich bringen.

 

 

 
 

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