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Drucksache - DS/1022/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: Bezirksstadträtin Annika Gerold
zu Frage 1: Nach § 6 Abs. 9 Baumschutzverordnung sind die aus der Ausgleichsabgabe aufkommenden Mittel zeitnah und ausschließlich für Maßnahmen zu verwenden, die der Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen.
Diese Regelung ist nicht in dem Sinne maßnahmenscharf, dass ein bestimmter Eingriff, also hier die Fällung der Bäume in der Marchlewskistraße 40, zu einer konkret zuzuordnenden Ausgleichsmaßnahme führt. Vielmehr plant die Untere Naturschutzbehörde, also das Umwelt- und Naturschutzamt, Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Mittel und nach den fachlichen Möglichkeiten. Die bei dem von der Frage bezeichneten Projekt anfallenden Ausgleichsmittel werden erst fällig, wenn die Bäume gefällt sind.
zu Frage 2: Dies wird durch die vom Bauherrn zu beauftragende artenschutzfachliche Baubegleitung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde bestimmt.
zu Frage 3: Die Naturschutzbehörde kann bei Verletzung des Artenschutzes jederzeit Anordnungen nach § 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetzt in Verbindung mit § 44 Bundesnaturschutzgesetz treffen.
zu Frage 4: Vorbehaltlich einer notwendigen Einzelfallprüfung bedarf es vermutlich einer neuen Baugenehmigung, falls die Änderungen sich nicht in einem Rahmen bewegen, der über eine Tektur oder einen Nachtrag zu bearbeiten ist.
zu Frage 5: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Verkehrskonzept nicht erforderlich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Kindertagesstätten richtet sich jeweils nach der Gebietsausweisung. Sind diese dort zulässig, sind sie auch zu genehmigen. Sollte es Sicht eines Trägers oder des Bezirksamtes Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Verkehrskonzeptes geben, würde dies erstellt werden.
Zum Schluss möchte ich gerne noch einige allgemeine Informationen zur Einordnung des Bauvorhabens mitteilen: Der Planungsstandort befindet sich in der Bezirksregion Karl-Marx-Allee Süd. Diese Bezirksregion ist im Förderatlas des Landes Berlin der Kategorie 3+ zugeordnet, d. h., in den Kindertagesstätten der Bezirksregion sind nur noch geringe Platzreserven vorhanden bei prognostisch steigendem Bedarf.
Der Förderatlas des Landes Berlin ist ein Instrument für die zielgerichtete Verwendung von Fördermitteln aus dem Kitaausbauprogramm zur Schaffung von Kitaplätzen. Mit dem Förderatlas wird der Bedarf am weiteren Ausbau in den Berliner Bezirksregionen transparent. Träger der Kindertagesbetreuung können auf dieser Grundlage ihre Ausbauplanung auf Bedarf prüfen und Förderanträge einreichen. Der Förderatlas kann auch auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesehen werden. Durch die Zuordnung der Bezirksregion Karl-Marx-Allee Süd zur Kategorie 3+ wird der Bedarf an weiteren Kitaplätzen dort formuliert. Vor dem Hintergrund prognostisch steigender Kinderzahlen und der Ermöglichung einer höheren Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertagesbetreuung ist in der Bezirksregion Karl-Marx-Allee Süd ein weiterer Ausbau dieser Angebote erforderlich. Vielen Dank.
Frau Sommer-Wetter: Danke schön Frau Gerold. Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunkt Einwohner*innenanfragen.
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