Drucksache - DS/1017/VI  

 
 
Betreff: Unsportlich gespielt? Zum Umgang des Bezirksamtes mit den Sportangeboten des Vereins Turnen in Berlin im Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

I. Genese eines Ermüdungswettkampfes

 

  1. Fühlte sich das neue Bezirksamt nach der Wahl 2021 dem politischen Willen der vorherigen Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann verpflichtet, das Sportangebot im Görlitzer Park mit einer temporären Überdachung bzw. Leichtbauzelt für die kalte Jahreszeit zu ermöglichen?

 

  1. Warum sind in den zur Verfügung gestellten Akten keine schriftlichen Stellungnahmen oder Anweisungen von Seiten der jeweiligen Stadträt*innen zu finden, obwohl sich die Leitungen der involvierten Fachämter über die politische Bedeutung dieses Vorhabens sehr wohl bewusst waren?

 

  1. Inwieweit erfolgte die politische Steuerung durch Telefonate, Flurgespräche oder ähnliches ohne Dokumentation?

 

  1. Welche Abstimmungsrunden zwischen den zuständigen Stadträt*innen mit und ohne der Bezirksbürgermeisterin haben mit welchen Ergebnissen stattgefunden?

 

  1. Ab welchem Zeitpunkt wussten die Entscheidungsträger*innen im Bezirksamt und auf Fachebene, dass keine temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt kommen soll?

 

  1. Auf welcher Grundlage konnte die Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes, welche beteiligt aber nicht federführend war, am 31.01.2023 dem Betreiber per Mail mitteilen, dass es keine Genehmigung für eine temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt geben kann und geben wird?

 

  1. War diese E-Mail zuvor mit einer Stadträtin/Stadtrat oder Bezirksbürgermeisterin abgesprochen und zu welchem Zeitpunkt haben die involvierten Stadträt*innen davon Kenntnis erlangt?

 

  1. Sollte diese „Kündigungsmail“ ohne Kenntnis der politischen Leitungen erfolgt sein, ist zu fragen, warum im Anschluss keine Korrektur oder Rücknahme der E-Mail erfolgte?

 

  1. Wurde mit dieser E-Mail gezielt bezweckt, dass der Betreiber des Sportprojekts aufgibt, keinen weiteren Bauantrag für ein temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt einreicht und von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht?

 

  1. Welches Ziel verfolgt das Bezirksamt mit welcher Strategie im Hinblick auf sein Vorgehen?

 

  1. Wurde mit der außerordentlichen Kündigung der Kooperationsvereinbarung durch den Betreiber das politische Ziel des Bezirksamtes erreicht?

 

  1. Warum erfolgte nach Eingang der außerordentlichen Kündigung keine Kontaktaufnahme oder Korrespondenz mit dem Ziel, dass der Betreiber die Kündigung zurücknimmt?

 

  1. Warum erfolgte nach Eingang der außerordentlichen Kündigung lediglich auf Fachebene die Verabredung, sich ein gemeinsames Wording für die politische Kommunikation in die Öffentlichkeit zu überlegen?

 

  1. Wäre es nicht ehrlicher gewesen, nach der Wahl mit neuer Stadträtin und neuer Bezirksbürgermeisterin die Reißleine zu ziehen, sich von dem politischen Versprechen der vorherigen Bezirksbürgermeisterin zu verabschieden und dem Kooperationspartner mitzuteilen, dass das Sportangebot ohne temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt erfolgen soll, als dass man Betreiber und Verwaltung in einen fast zweijährigen Ermüdungswettkampf schickt?

 

II. Offene finanzielle Forderungen der TIB

 

  1. Aus welchem Grund wurden die eingereichten und von einem Wirtschaftsprüfer attestierten Rechnungen des Betreibers seit gut 28 Monaten nicht vom Bezirksamt beglichen?

 

  1. Wurde der Betreiber nach Einreichung der Rechnungen auf fehlende Unterlagen zur weiteren Bearbeitung und Auszahlung hingewiesen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Auf welche Summe belaufen sich die bis jetzt eingereichten Rechnungen und Zinsen?

 

  1. Wann werden die eingereichten Rechnungen beglichen?

 

  1. Werden die vom Betreiber aufgewendeten Zinszahlungen auch dann vom Bezirksamt beglichen, wenn dafür die von Landesseite freigegebenen Projektmittel nicht mehr auskömmlich sind?

 

III. Aus Alt wird Neu – Aktueller Sachstand zu den Gesprächen mit dem neuen Träger

 

  1. Warum schließt das Bezirksamt einen neuen Betreibervertrag mit der GSJ und schließt nicht von Anfang an eine Überdachung für die Wintermonate aus?

 

  1. Welche Rahmenbedingungen haben sich in der Zwischenzeit geändert, wenn von Seiten des Bezirksamtes nun doch wieder eine Überdachung gewollt ist?

 

  1. Würde mit der zukünftigen Genehmigung einer Überdachung dem alten Betreiber nicht der Klageweg regelrecht aufgedrängt?

 

  1. Besteht die Gefahr, dass Fördergelder vom Bezirk zurückverlangt werden, da das von Landesseite finanzierte Projekt nicht in der Lage war, die Sportangebote auch in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten?

 

 

DS/1017/... Unsportlich gespielt? Zum Umgang des Bezirksamtes mit den

 Sportangeboten des Vereins Turnen in Berlin im Görlitzer Park

 

Leitung: Frau Regine Sommer-Wetter (DIE LINKE)

 

Fragestellung: Herr Vollmert (SPD)

 

Beantwortung: Frau Gerold (B‘90/Die Grünen)

 

 

 

zu Frage 1: In der Frage der tatsächlichen Umsetzung eines Leichtbauzeltes ist weniger politischer Wille, als das Baurecht maßgeblich.

 

zu Frage 2: Das Bezirksamt hat das Sportangebot im Görlitzer Park stets befürwortet und tut dies weiterhin.

In der Folge hat das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als zuständige Flächeneigentümerin einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem ehemaligen Betreiber des Sportangebots geschlossen. Und nach einseitiger Kündigung durch diesen hat das SGA mit dem Nachfolgebertreiber ebenfalls einen Vertrag geschlossen. Bestandteil des neuen Vertrages ist bspw. ein rein öffentliches Angebot. Bestandteil des vorherigen Vertrages waren auch Vereinszeiten. Insofern hat sich das Sportangebot für die Anwohner*innen überwiegend verbessert.

Unabhängig von den zivilrechtlichen Vereinbarungen sind genehmigungspflichtige Vorhaben auf Grundlage des geltenden Rechts bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

 

zu Frage 3: Wie unter 2. ausgeführt hat das SGA einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Betreiber geschlossen.

 

zu Frage 4: Das Thema Sport im Görlitzer Park war regelmäßig Thema von Abstimmungen bzw. in Regelrücksprachen mit Ämtern. Das ist jetzt erst mal ein Teil meiner Antwort, es gab aber auch noch diverse Zuarbeiten.

Darüber hinaus fand beispielsweise am 15.07.22 ein Termin bei Staatssekretärin Böcker-Giannini statt, bei dem außer mir selbst Stadtrat Hehmke und Vertreter des Sportanbieters anwesend waren. Auch in diesem Rahmen wurde letzteren erläutert, dass über Baurecht nicht verhandelt werde.

Am 1.3.23 nach der Kündigung durch TIB fand eine Runde mit BzBmin Herrmann, mit mir, mit dem UmNat, SGA und dem Rechtsamt mit Absprachen statt, um das Angebot für Sport im Park möglichst nahtlos aufrechtzuerhalten.

Auf Einladung des Büros der Bezirksbürgermeisterin hat es eine Videokonferenz mit der BzBmin, mit mir, mit der BzStRin Sommer-Wetter zusammen mit RA AL, Vertreter*innen des SGA und dem Jugendamt am 23.03.2023 gegeben, um nächste Schritte klären zu können. Das Jugendamt wurde im Vorfeld auch gebeten zu klären, ob es eine Möglichkeit für eine kurzfristige Übergangslösung über Gangway gäbe. Es erfolgte hierzu die Rückmeldung, dass eine Ergänzung des bestehenden Vertrages rechtlich ausgeschlossen und eine finanzielle Übernahme seitens des Jugendamtes somit ebenfalls ausgeschlossen sei.

Am 25.4.2023 fand dann u.a. auch eine Runde mit BzBmin, mit mir, mit dem SGA und der SPK statt mit dem Ziel, eine ad-hoc-Übergangslösung im Park zu ermöglichen. Diese ist ja dann auch gefunden worden und es hat dann ja auch eine neue Betreiberin das Sportangebot wieder aufgenommen.

 

zu Frage 5: Die in Rede stehende Fläche befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Außenbereich gilt das gesetzliche Leitbild, den Außenbereich von Bebauung freizuhalten. Nur in Ausnahmefällen und unter strengen Kriterien sind Bauten im Außenbereich, wie das in Rede stehende Zelt, möglich. Dieser Sachverhalt wurde in Gesprächen zwischen dem Betreiber des Sportangebots, dem ehemaligen Betreiber und den zuständigen Behörden ausführlich erörtert. Ein Bauantrag auf das Zelt ist vom Betreiber zwar gestellt, aber später wieder zurückgezogen worden.

zu Frage 6: Das Umwelt- und Naturschutzamt hat im Rahmen des Bauantrages (siehe Antwort zu Frage 5) unzählige Fachgespräche mit dem Betreiber des Sportangebots geführt und in diesem Rahmen mitgeteilt, was notwendig sei, um das gewünschte Vorhaben zu verwirklichen. In der Folge ist der Bauantrag vom Betreiber des Sportangebots unvermittelt zurückgezogen worden. Nach dem Rückzug des Bauantrages gab es fachlich nichts Neues, keine neuen Erkenntnisse und damit keine Grundlage für weitere Gespräche zu einem in Aussicht gestellten neuen Bauantrag in gleicher Sache. Die angesprochene Mail reagierte auf die zu diesem Zeitpunkt bekannte Faktenlage – allen Beteiligten bekannte Faktenlage.

 

zu Frage 7: Nein. Die Stadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt, also ich, wurde im Rahmen der Regelrücksprachen informiert.

 

zu Frage 8: Es handelte sich nicht um eine Kündigungsmail. Eine Kündigung durch das Bezirksamt ist nie erfolgt.

 

zu Frage 9: Nein.

 

zu Frage 10: Das Ziel des Bezirksamtes ist die Erbringung der zivilrechtlich vereinbarten vertraglich zu erbringenden Leistungen, um ein Sportangebot im Park durchzuführen. Die zuständigen Behörden arbeiten nach Recht und Gesetz.

 

zu Frage 11: Nein.

 

zu Frage 12: Der Betreiber des Sportangebots hat das Bezirksamt mit der zivilrechtlichen Kündigung einseitig überrascht. Die Kündigung stellte sich für das Bezirksamt als unverrückbare Entscheidung durch den Betreiber dar.

 

zu Frage 13: Das ist unzutreffend. Es fand eine Abstimmung zwischen dem SGA und mir zur politischen Kommunikation im Rahmen der Regelrücksprachen statt.

 

zu Frage 14: Die Frage impliziert, dass das Projekt am Bezirksamt gescheitert sei. Diese Implikation ist unzutreffend. Das Projekt ist an der Kündigung durch den Betreiber des Sportangebots vorübergehend gescheitert. Dem Bezirksamt ist es jedoch gelungen, einen neuen Partner zu finden.

 

zu Frage 15: Bisher liegt kein geeignetes Testat durch einen Wirtschaftsprüfer vor. Gleichwohl hat das Bezirksamt Zahlungen bereits an den Betreiber des Sportangebots geleistet; diese sind derzeit mit einer Bankbürgschaft gesichert.

 

zu Frage 16: Der ehemalige Betreiber wurde auf die Notwendigkeit einer fach- und sachgerechten Belegprüfung durch einen sach- und fachkundigen externen Dritten hingewiesen.

 

zu Frage 17: Entfällt, siehe die Antwort zu Frage 16.

 

zu Frage 18: Die Summe ist erst nach Vorlage eines Prüfberichts genau zu beziffern.

 

zu Frage 19: Die eingereichten Rechnungen sind bis zur Höhe des vertraglich vorgesehenen Maximalbetrags bereits beglichen. Bis zum Vorliegen der angesprochenen Prüfergebnisse werden die Zahlungen per Bankbürgschaft gesichert.

 

zu Frage 20: Die Zinszahlungen sind innerhalb des vertraglich vergebenen Projektfinanzierungsrahmens und im Sinne einer sparsamen Wirtschaftsprüfung als Kostenbestandteile des Projekts anerkannt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

zu Frage 21: Über etwaige Bauanträge entscheiden die zuständigen Behörden im Rahmen des öffentlichen Rechts. Dies ist auch im zivilrechtlichen Kooperationsvertrag so festgehalten. Die Behörden können nur auf Anträge reagieren und die Sachlage erst nach Antragseingang bewerten.

 

zu Frage 22 und 23: Die Rahmenbedingungen haben sich nicht geändert. Dafür spricht auch das am 17.01.2024 ausgegangene Schreiben der Bauaufsicht an die GSJ, in der noch mal ausführlich dargelegt werden wird, welche Auflagen aktuell für diese Fläche bestehen.

Die Entscheidung über die Genehmigung für eine Überdachung bzw. ein Leichtbauzelt obliegt den Behörden, sollte ein bescheidfähiger Antrag eingehen. Eine gegen die Erteilung einer solchen Genehmigung gerichtete Klage des früheren Betreibers des Sportangebots hätte keine Erfolgsaussichten. Sie wäre mangels Klagebefugnis im Sinne von § 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, da für eine Verletzung in eigenen Rechten nichts ersichtlich ist. Der frühere Betreiber des Sportangebots hat sich dafür entschieden, den Vertrag mit dem Bezirksamt zu kündigen. Weiterhin hat er sich entschieden, gegen die Nichterteilung der Genehmigung für das Leichtbauzelt an ihn nicht juristisch vorzugehen. Vielmehr hat er einen ersten Antrag zurückgezogen und einen neuen in Aussicht gestellt, aber nicht eingereicht, sowie den zivilrechtlichen Vertrag gekündigt.

 

zu Frage 24: Sollten sich hierfür Anzeichen verdichten, müsste geprüft werden, inwieweit der Betreiber des Sportangebots eine Vertragsverletzung gegenüber dem Bezirksamt begangen hat und hierfür haftet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aussprache

 

Frau Sommer-Wetter: Vielen Dank Frau Gerold. Ich eröffne die Aussprache. Herr Vollmert bitte.

 

Herr Vollmert: Ich würde erst mal eingangs das BVV-Büro bitten, wenn es eh nicht regelhaft ist, zu diesem Tagesordnungspunkt ein Wortprotokoll anfertigen zu lassen. Vielen Dank dafür.

Ja, sehr geehrtes Bezirksamt, für Ihre Ausführungen und Darstellungen kann ich mich nicht wirklich bedanken. Ich nehme das jetzt erst mal so zur Kenntnis. Zur Kenntnis kann ich auch nur nehmen, dass – wie erwartet – die Fragen nicht vollumfänglich beantwortet wurden und da, wo es unumgänglich war, die Nebelkerzen gezündet wurden.

Wenn ich explizit zu dem alten Betreiber frage, wo es Abstimmungsrunden des Bezirksamtes gegeben hat, werde ich mich …, werde ich mit Abstimmungsrunden bezüglich des neuen Betreibers zufriedengestellt. Ihre Schilderungen, dass alles einen ordentlichen Verwaltungsgang, also nach Gesetz und Recht entsprechen würde, kann ich aufgrund der Aktenlage nicht folgen.

Die ehemalige Bezirksbürgermeisterin hätte sicher nicht bei der Ankündigung dieses Projektes zu einer Presseerklärung gegriffen, wenn sie sich nicht sicher gewesen wäre, dass diese Leichtbauhalle genehmigungsfähig gewesen wäre. Mehr als bedauerlich, dass keine Akten aus ihrer Amtszeit noch vorliegen.

Das Frau Herrmann nicht eins, also Frau Herrmann, Monika Herrmann, nicht ganz falsch lag, zeigen zumindest die Akten aus dem 1. Halbjahr Anfang 2021. Der notwendige Bauantrag wurde von Seiten des Umweltamtes positiv im Vorbescheid beschieden mit Auflagen. Das Stadtplanungsamt hat aufgrund der besonderen Ausrichtung des Projektes die Ausnahme nach Baugesetzbuch § 35 gegeben. Die maßgebliche Stelle hat zu diesem Zeitpunkt eigentlich den Weg freigegeben. Aber der Missing Link in der politischen Steuerung des Prozesses durch die involvierten Stadträt*innen wurden auch nicht durch diese Beantwortung heute Abend beantwortet.

Was ich auch nicht gefunden habe, war eine Güteabwägung zwischen konkurrierenden Interessen bzw. Sachgebieten der jeweiligen Verwaltungseinheiten. Die Ziele des Umwelt- und Naturschutzes gegen die sozialen Belange im Görlitzer Park und einem politischen Willen zur Errichtung der Sportangebote wurde nicht miteinander abgestimmt.

Hier kommt der sog. Ermessensspielraum der Verwaltung zum Tragen und jetzt muss ich einmal zitieren: „Ermessen ist die gesetzlich angeordnete Entscheidungsfreiheit der Verwaltung, angesichts des Ob der Handlung oder des Wie der Handlung. Ermessensnormen erlauben ein flexibles Handeln der Verwaltung und ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit.“ Dieser Ermessensspielraum ist also kein politisches Bonbon, welches genutzt wird, um politisch Gewünschtes zu ermöglichen, er ist regelhaft. Ich finde aber keine Aktennotiz, ob diese Güteabwägung getroffen wurde oder das Projekt auf dem politischen Flur auf nichtschriftlicher Ebene beerdigt wurde.

Ich finde aber reichlich Zitate von Verwaltungsmitarbeitern und Austausch, dass man das Projekt im Grunde gar nicht wollte und das innerhalb eines Genehmigungsprozesses. Es muss also eine Übereinkunft gegeben haben unter den zuständigen Stadträt*innen und aus welchem Grund sonst kann die Amtsleitung z.B. des Straßen- und Grünflächenamtes bei zwei Gelegenheiten, ich hebe hervor, im laufenden Verfahrens, zwei Mal verschriftlichen, dass von Seiten des Amtes der Vertrag als erfüllt angesehen wird, da ja bereits jetzt der Zuspruch der Sportangebote als erfüllt angesehen werden kann und nur aus diesem Grunde eine Leichtbauhalle nicht notwendig ist.

Hier wird nicht formal argumentiert, sondern politisch. Hier wird nicht aufgrund eines rechtsgültigen Vertrages argumentiert, sondern nach Anspruch der eigenen Erwartungen und Bedarfe. So geht man aber nicht mit einem Kooperations- oder Geschäftspartner um. Pacta sunt servanda. Eine Vertragserfüllung ist beiderseitig zu erfolgen. Hat der Betreiber Turnen in Berlin einen Fehler gemacht? Sicherlich. Der größte Fehler war aber m. E., dass der Betreiber den Bauantrag zurückgezogen hat. Das hat er aber nicht getan, weil er nicht mehr wollte, sondern er wollte die Auflagen des Umweltamtes erfüllen.

Ihm war es ein großes Anliegen, gemeinsam im Schulterschluss mit der Verwaltung etwas Besonderes für diesen Görlitzer Park zu schaffen. Eine Leichtbauhalle, die die Fläche nicht nur für den Sport in den Wintermonaten ermöglich, sondern auch aus energetischer und biologischer umwelttechnischer Gründen heraus etwas Besonderes ist und das war auch der Verwaltung und muss auch der zuständigen Stadträtin bekannt gewesen sein, weswegen der Betreiber zu diesem damaligen Zeitpunkt den Bauantrag zurückgezogen hat mit der ganz klaren Ansage, wir nehmen uns die Auflagen zu Herzen, wir versuchen, es noch besser zu machen und wir reichen einen neuen Antrag ein.

Aber mit dem Rückzug des Bauantrages waren plötzlich alle Türen in der Verwaltung und Politik verschlossen. Weder Verwaltung noch Stadträt*innen waren zu einem weiteren des problemlösenden Gesprächs bzw. Bauantragsverfahren bereit.

Meine persönliche Vorsprache bei Frau Clara Herrmann, sich das neue Konzept doch mal bitte anzuschauen und an die Stadträt*innen weiterzuleiten, waren erfolglos und dieser elender Ermüdungswettkampf gipfelte in der E-Mail der Leitung des Umweltamtes. Es kann und es darf keine Leichtbauhalle geben. Es wurde apodiktisch argumentiert, es ist nicht möglich. Die Auflagen …, es wurde aber …, es hätte eine Baugenehmigung gegeben unter Auflagen. Die Auflagen waren aber schwierig und sie wollten es besser machen.

Wie kann dann die Amtsleitung des Umweltamtes sagen, es kann und es wird keine Halle geben. Woher weiß das Umweltamt, dass mit einem neuen Bauantrag, mit einem neuen Konzept die Auflagen nicht erfüllt werden konnten? Das muss mir das Bezirksamt erklären.

Und ist damit die Geschichte zu Ende? Nicht wirklich. Vertragsgemäß hat Turnen in Berlin die Fläche beräumt, um die Auflage zur Neubegrünung der ehemaligen Hundeauslauffläche zu erfüllen. Ein Angebot von TIB, das Equipment und die Containerbauten vor Ort zu lassen, solange die Suche nach einem neuen Betreiber dauert, um diesen ein einsatzfähiges Feld übergeben zu können, wurde abgelehnt. Warum? Das macht doch gar keinen Sinn.

Aber es macht sehr wohl Sinn, wenn das Anliegen des Amtes und der Verwaltung, also und der Hausleitung war, die ehemalige Hundeauslauffläche ohne jegliche Bebauung wieder in die Verfügungsgewalt des Bezirkes zu überführen. Mit dem Abtransport der Containerbauten erlischt nämlich deren Genehmigung und damit fängt für den neuen Betreiber das Spielchen von vorne an. Aber dafür hat die Verwaltung und die Hausleitung billigend in Kauf genommen, das Containerequipment, sonstige Werte dem neuen Betreiber nicht mehr zur Verfügung stehen. Was für eine Geldverschwendung.

Und was bleibt nach diesem Desaster? Es wurde Geld verbrannt und es wurde Vertrauen bei dem ehrenamtlichen Verein zerstört. Es wurde aber vor allem den Besucherinnen und Besuchern und den Anwohnenden des Görlitzer Parks eine gut funktionierende Anlaufstelle genommen.

Was ich aber persönlich in der Nachkommunikation unterirdisch fand, war, das zu behaupten, der Verein hätte grundlos gekündigt. Die Behauptung, er hätte die Container und Equipment einfach abtransportiert, ist eine Verdrehung der Fakten und Tatsachen und grenzt – ganz ehrlich – für mich an Rufschädigung. So kann man mit ehrenamtlichen Vereinen, sei es Sportvereine oder andere Vereine, nicht umgehen, wenn man meint, mit ehrenamtlichen Vereinen soziale Infrastruktur in diesem Bezirk aufbauen zu wollen. Das geht nicht.

Leider hat das Bezirksamt auch an dieser Stelle verpasst, einiges zurechtzurücken oder gar Worte des Bedauerns oder der Entschuldigung zu finden.

Und ich komme noch mal auf diesen Punkt, was wollte die Verwaltung, was mir echt auch nachhängt: Wenn der Betreiber ein Unterstützungsschreiben für ein Projektantrag bei der Aktion Mensch machen möchte und ein Unterstützungsschreiben von der Verwaltung bekommt und dann in diesem Unterstützungsschreiben mit drin steht, das Projekt ist super, alle sind begeistert und alle 15 Kooperationspartner von Turnen in Berlin sind begeistert, die Polizei ist begeistert, der Parkrat ist begeistert und ich dann lesen muss, ja, das ist alles super, aber – jetzt kommt die Einschränkung – die Amtsleitung befürwortet nicht, dass mit diesem Geld von Aktion Mensch eine Leichtbauhalle erfolgt, in einem laufenden Prozess, wo nach Recht und Gesetz entschieden wird, ob ein Bauantrag genehmigt werden kann oder nicht. Ein Widerspruch in sich.

Und was bleibt für uns hängen und für die Sportvereine? Kein Quadratmeter für den Sport durch das grüne Bezirksamt. Vielen Dank.

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Schmidt fürs Bezirksamt hatte ums Wort gebeten. Bitteschön.

 

Bezirksstadtrat Florian Schmidt: … Unterlagen, die ich vorlegen wollte, ist es jedoch ein bisschen …

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Schmidt, Herr Dabisch hat auch ums Wort gebeten, vielleicht lassen Sie ihn dann vor und Sie suchen noch ein bisschen. Bitteschön.

 

Herr Dabisch (B‘90/Die Grünen): Hallo zusammen. Ich werde versuchen, mich ein bisschen kürzer zu fassen, aber einig sind wir uns glaube ich hier alle, dass Sport 365 ein extrem wichtiges Projekt ist und politisch gewollt.

Diese sportorientierte Jugendsozialarbeit, die dort im Görlitzer Park veranstaltet wird vom Träger der GSJ jetzt, ist ein Lichtblick im Görlitzer Park und ich als der, jemand, der am Görlitzer Park aufgewachsen bin, bin sehr froh, dass es da ist und ich glaube, das teile ich hier mit allen Fraktionen und auch mit dem Bezirksamt.

Wir haben ja auch als Grüne-Fraktion einen Antrag eingebracht zur Unterstützung dieses Projekts. Leider ist der nicht …, hat nicht die Mehrheit gefunden hier in der BVV, aber ich glaube, wir sind uns alle einig, dass eben der Drops nicht gelutscht ist und das liegt auch daran, dass unsere Bürgermeisterin sich kurz nach dem TIP, dem Projekt den Stecker gezogen hat und gleich nach einem Nachfolgeträger gesucht hat, dem Land geschrieben hat, dafür gesorgt hat, dass dieses Projekt eben weitergeht.  Und deshalb macht Sport 346 auch unter der Trägerschaft von der GSJ weiter und deswegen muss ich auch mal Danke sagen, Danke an die GSJ, Danke an die Sportjugend und Danke vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese ganze Hängepartie sich angetan haben und trotzdem dort weiterarbeiten und trotz dessen, dass TIB diese Leute alle vor die Tür gesetzt hat, arbeiten die dort weiter und ich bin da wirklich sehr dankbar. Vielen Dank.

Und Danke, dass es auch eben jetzt als öffentlich, 100% öffentliches Sportangebot dort im Görlitzer Park stattfindet.

Was die ganze Frage der Aufbauten angeht: Ich glaube, das Problem ist, dass wir einen § 35 haben im Baugesetzbuch, alle die Lust haben nachzulesen, es ist ein komplexer Paragraph, aber der macht es eben sehr schwierig, in einem Außenbereich auf einer Grünfläche Aufbauten hinzustellen. Ich bin froh, dass das Bezirksamt die Aufbauten, die damals von TIB abgebaut wurden, unter Auflagen wieder genehmigt hat und die stehen jetzt auch wieder und das ist super, dass diese Aufbauten dort wieder stehen können.

Schade ist nur, dass TIB die Container, die sie mitgenommen haben, nachdem sie das Projekt von heute auf morgen beendet haben, schade, dass diese Container nicht zurückgebracht wurden, sondern dass die weiter auf dem Gelände von TIB stehen.

Wir haben als Grüne-Fraktion natürlich auch Akteneinsicht genommen und ich glaube, für uns ist klar, dass wir jetzt gemeinsam schauen müssen, dass dieses Projekt im Görlitzer Park weiterhin ein Erfolg bleibt und da bin ich gerne bereit mit Ihnen, Herr Vollmert, mal vor Ort hinzugehen und mit dem neuen Träger zu sprechen um zu schauen, wie wir das Projekt zum Erfolg führen, weil das ist wirklich das, dass es da ein …, dieses niedrigschwellige Angebot für Kinder und Jugendliche gibt. Das ist etwas, worauf wir uns glaube ich alle einigen können und ich glaube, wir müssen jetzt nicht eine Nabelschau machen, sondern es geht darum, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Projekt dort bleiben kann.

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Stadtrat Schmidt bitte.

 

Bezirksstadtrat Florian Schmidt: So, ich sehe es jetzt als meine Pflicht an, die BVV zu informieren, wie die Gesetzeslage ist und ich lese Ihnen jetzt etwas vor aus einem Dokument, dass ich dann auch per E-Mail Ihnen gern noch zukommen lassen kann vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, wo ich einfach jetzt mal eine entsprechende Passage jetzt gefunden habe auf die Schnelle, die das sehr schön umschreibt.

Es geht also in diesem Bericht um die Frage, Titel ‚Bauen im Außenbereich ermessen und Beurteilungsspielraum‘, das Thema, was Sie angesprochen haben. Ich lese ihn einfach mal vor: „Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im Außenbereich, die nicht unter § 35 Abs. 1 BauGB fallen, sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.“ Das sind z.B. – füge ich mal hinzu – Umweltbelange. „Dem Wortlaut der Norm können nach hat die Behörde also ein Ermessen, ob sie für ein solches Vorhaben das öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, eine Baugenehmigung erteilt oder nicht. Sie kann es, muss es aber nicht. Die herrschende Meinung geht allerdings davon aus, dass die Behörde entgegen dem Wortlaut gleichwohl zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist, wenn das Vorhaben öffentliche Belang nicht beeinträchtigt. Dies wird damit begründet, dass, wenn das Vorhaben öffentliche Belange in keiner Weise beeinträchtigt, es gegen Artikel 14 Abs. 1 GG verstoßen würde, die Baugenehmigung zu versagen bzw. es im Rahmen einer fehlerfreien Ermessensausübung schlicht nicht nachvollziehbar begründbar werden könnte, weshalb von dem eingeräumten Ermessen zum Nachteil des Eigentümers Gebrauch gemacht wird. Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB seit es nun als Vollzug einer behördlichen Pflicht, sei es aufgrund einer Ermessensentscheidung, ist allerdings, dass das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Bei der Prüfung dieser Frage steht der Behörde kein Ermessen oder, da es nicht um die Rechtsfolge, sondern um den Tatbestand geht, besser gesagt Beurteilungsspielraum zu. Es handelt sich vielmehr um einen Vorgang der Rechtsanwendung, der gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar ist.“

Es also nicht der § 35, der ein Problem darstellt, sondern das Verständnis von § 35, was hier unvollständig und falsch ist. Sie haben es ja vielleicht genauso gemeint, aber dann müssen wir halt noch mal ganz klar als Behörde feststellen, das Ermessen, was ich jetzt hier beschrieben habe, ist nur dann möglich und dann kann es sogar sein, dass sogar genehmigt werden muss, wenn diese Belange nicht betroffen sind und das ist halt nicht der Fall. Verstehen Sie das? Dann gibt es auch kein Ermessen.

Das habe ich Ihnen jetzt hier noch mal deutlich gesagt und dann können Sie zum Umweltamt gehen oder auch zu mir kommen, gerne, kontrollieren uns ja gerne und sich das noch mal genau erklären lassen, was für Ausgleichsmaßnahmen da möglich wären und warum das nicht geht. Und wahrscheinlich ist es so, dass es Amtsleitungen gibt, ich weiß jetzt gar nicht, welche gemeint war, die von vornherein sehen, dass bestimmte Dinge nicht möglich sind und die aber das politische Bemühen, was hier ja auch dokumentiert ist, sehen, weil sonst würde Frau Gerold und andere sich ja nicht zusammensetzen, weil eben man dieses Projekt unterstützen will.

Aber wenn es eben an bestimmten Stellen, an bestimmten Punkten schlichtweg aussichtslos erscheint, bestimmte Gebäude zu errichten, es geht hier eben nicht um ein Zelt, sondern es geht um ein Gebäude, dann kann es sein, ich weiß es jetzt aber nicht, dass jemand sagt Leute, das funktioniert … nein, das ist so mein Lieber, dass es halt nicht funktioniert und das ist die Anwendung des Rechts, was ich Ihnen gerade hier präsentiert habe.

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Vollmert bitte.

 

Herr Vollmert: Herr Schmidt, wir sind uns in der Deutung des § 35 BauGB durchaus einig. Ich weiß nur nicht, ob ich der richtige Adressat bin Ihrer Ansprache oder ob das Ihr Bauamt selber ist, weil merkwürdigerweise wurde von Seiten des Fachbereichs Stadtplanung, Bauaufsichtsamt zu dem Vorhaben Errichtung von Sportflächen mit Überdachung als temporäre Anlage sowie der dazu notwendigen Infrastruktur in Containern Stellung genommen. Und da schreibt das Bauamt Frage, also zu den einzeln gestellten Fragen im Vorbescheid, Frage: Wird das Bauvorhaben entsprechend gemäß Baugesetzbuch § 35 Abs. 1 Satz 4 planungsrechtlich genehmigt? Nein.

Frage 2: Wird das Vorhaben gemäß BauGB § 35 Abs. 2 planungsrechtlich genehmigt? Antwort: Ja mit Bedingungen und Auflagen.  Und die Bedingungen und Auflagen hat der Betreiber versucht zu erfüllen.

Also wem erzählen Sie hier eigentlich etwas, dass hier nach Gesetz, Recht und Gesetz der Prozess gelaufen ist. In den Akten steht eindeutig die Kommunikation zwischen Mitarbeitern. Im Grunde sind wir uns einig, wir wollen das nicht. Und das im Laufe eines Prozesses, weil es ein Verwaltungsprozess ist oder in einem politischen Prozess. Und mir geht es nicht darum, die Mitarbeitenden des Bezirksamtes hier in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Mir geht es darum, dass dieser Prozess nicht gesteuert wurde bzw. dass Sie noch nicht mal die Traute haben, Verwaltung geht voran, wir haben nicht die Traute, es politisch zu beerdigen, aber nicht zu sagen, es ist alles nach Gesetz und Ordnung gelaufen. Das kanns nicht sein, weil, die Verwaltung hat durchaus ins Spiel gebracht, den Genehmigungsprozess zu stoppen.

Ach Frau Herrmann, es ist schön, dass Sie da sind und auch mitreden wollen, denn die Zeit ist vorbei. Hätten Sie Ihre Zeit genutzt, das zu dokumentieren, wäre uns mehr geholfen gewesen hier an dieser Stelle.

Und Herr Dabisch, wir wollen hier keine Nabelschau betreiben. Es ist okay, dass Sie sich als Grünen-Fraktion vor Ihr Bezirksamt stellen, aber diese Nabelschau ist notwendig, um Verwaltungshandeln beurteilen zu können und politische Steuerung. Und es hilfreich auch für zukünftige Prozesse, dass das Kind nicht wieder in den Brunnen fällt. Vielen Dank.

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Schmidt bitte noch mal.

 

Bezirksstadtrat Florian Schmidt: Einfach nur mal kurz der Hinweis Herr Vollmert, also noch mal Herr Vollmert, wie gesagt, das mit dem Ermessen erkläre ich Ihnen gerne noch mal dann, aber … Sie haben es wirklich nicht verstanden. Aber jetzt kommt es noch mal dazu: Es geht hier um zwei verschiedene Vorgänge. Einmal das Thema Baugenehmigung für Container etc. und dann die Frage des Zeltes bzw. Gebäude und da muss man streng unterscheiden. Das, was Sie jetzt gerade gesagt haben, da müssen Sie immer dann Flächen … einfach mal … wir können uns ja echt mal zusammensetzen ja, weil, es interessiert mich dann auch. Müsste man halt immer dazu sagen, um was es dabei geht und das ist für mich jetzt von der Ferne her schwer zu unterscheiden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es da jetzt um diese Containeranlage ging.

 

Frau Sommer-Wetter: Ja, liebe Gäste, auf der Empore, so ist die Bezirkspolitik hier. Deshalb muss ich mal sagen ja, ich hatte Sie vorher darauf hingewiesen, dass das etwas länger dauern könnte, aber dafür sitzen wir hier, um uns auch zu solchen Details auszutauschen. Herr Vollmert, haben Sie noch den Wunsch zur Rede?

So, ich sehe von den anderen Fraktionen niemanden mehr, der sich zu äußern gedenkt. Damit sind wir am Ende der Aussprache zur großen Anfrage 1017 …

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: