Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0883/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Entsiegelungskonzept und das Mobilitätskonzept, um die Entsiegelung von Hochbordradwegen zu ergänzen. Dabei soll geprüft werden, auf welchen Nebenstraßen es schmale Radwege auf dem Bordstein gibt, die entsiegelt werden können, nachdem geschützte Radwege auf der Straße oder Fahrradstraßen eingerichtet wurden. Wenn möglich, sollen die entsiegelten Flächen in Grünstreifen umgewandelt werden und Straßenbäumen mehr Platz verschaffen. Die Barrierefreiheit muss dabei gewährleistet sein. Bei sehr schmalen Gehwegen könnte der alte Radweg auch dem Gehweg zugeordnet werden, sollte dabei aber wasserdurchlässig gemacht werden. Aufgrund der geringen Mittel im Tiefbau ist die Umsetzung von der Einwerbung von Fördermitteln abhängig. Für die Pflanzung und Pflege des neuen Straßenbegleitgrüns ist das Bezirksamt aufgefordert, auskömmliche Mittel vom Land zu beantragen. Hochbordradwege gibt es z.B. noch in den Nebenstraßen Ohlauerstraße, Alexandrinenstraße, in der Möckernstraße zwischen York- und Kreuzbergstraße, Lilienthalstraße, Züllicher Straße, Golßener Straße, Obentrautstraße etc.
Begründung:
Der Klimawandel mit unregelmäßigen und häufig extremen Wetterereignissen wie Dürre, Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen erfordert die Speicherung von Regenwasser im Boden und Grundwasserleiter anstelle der bisherigen Ableitung in die Kanalisation. Die Entsiegelung und Begrünung von alten Radwegen entspricht dem Ziel der Landes- und Bundesregierung, Berlin zur Schwammstadt zu machen und das Wasser zu halten. Grünstreifen sorgen für Schatten, Abkühlung durch Verdunstung, eine bessere Luftqualität und CO2 Speicherung. Zudem tragen Grünstreifen auch kleinräumig zum Ziel eine Biotopverbunds und der Stärkung der Biodiversität bei.
Es gibt in unserem mit fast 70% weit überdurchschnittlich versiegelten Bezirk die Notwendigkeit, aktiv nach Flächen zu suchen, die entsiegelt werden und als Versickerungsfläche für Niederschläge dienen können, um Straßenbäume und anderes Stadtgrün mit Wasser zu versorgen. Das Bezirksamt kann Entsiegelungsmaßnahmen nur auf Nebenstraßen planen, auch wenn die Entsiegelung von Hochbordradwegen in Hauptstraßen wie der Skalitzer Straße oder der Prinzenstraße das Ziel der Schwammstadt weiter voranbringen würden. Diese Straßen liegen in der Verantwortung des Landes.
Bei der Planung könnte sich das Bezirksamt über die Entwicklung in Neukölln informieren, wo ein vergleichbarer Beschluss von September 2022 durch die BVV vorliegt und das Bezirksamt im August 2023 einen Schlussbericht vorgelegt hat: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8168. Besonders die Idee des Neuköllner Antrags, Spontanvegetation zuzulassen anstelle einer Begrünung durch das Bezirksamt ist auch aus Kostengründen interessant.
BVV 18.10.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
UGK 09.11.2023 VerkehrOrd 06.12.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Entsiegelungskonzept und das Mobilitätskonzept, um die Entsiegelung von Hochbordradwegen zu ergänzen. Dabei soll geprüft werden, auf welchen Nebenstraßen es schmale Radwege auf dem Bordstein gibt, die entsiegelt werden können, nachdem sobald geschützte Radwege auf der Straße oder Fahrradstraßen eingerichtet wurden. Wenn möglich, sollen die entsiegelten Flächen in Grünstreifen umgewandelt werden und Straßenbäumen mehr Platz verschaffen. Die Barrierefreiheit muss dabei gewährleistet sein. Bei sehr schmalen Gehwegen könnte der alte Radweg auch dem Gehweg zugeordnet werden, sollte dabei aber wasserdurchlässig gemacht werden. Aufgrund der geringen Mittel im Tiefbau ist die Umsetzung von der Einwerbung von Fördermitteln abhängig. Für die Pflanzung und Pflege des neuen Straßenbegleitgrüns ist das Bezirksamt aufgefordert, auskömmliche Mittel vom Land zu beantragen. Hochbordradwege gibt es z.B. noch in den Nebenstraßen Ohlauerstraße, Alexandrinenstraße, in der Möckernstraße zwischen York- und Kreuzbergstraße, Lilienthalstraße, Züllicher Straße, Golßener Straße, Obentrautstraße etc.
BVV 31.01.2024 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Entsiegelungskonzept und das Mobilitätskonzept, um die Entsiegelung von Hochbordradwegen zu ergänzen. Dabei soll geprüft werden, auf welchen Nebenstraßen es schmale Radwege auf dem Bordstein gibt, die entsiegelt werden können, nachdem sobald geschützte Radwege auf der Straße oder Fahrradstraßen eingerichtet wurden. Wenn möglich, sollen die entsiegelten Flächen in Grünstreifen umgewandelt werden und Straßenbäumen mehr Platz verschaffen. Die Barrierefreiheit muss dabei gewährleistet sein. Bei sehr schmalen Gehwegen könnte der alte Radweg auch dem Gehweg zugeordnet werden, sollte dabei aber wasserdurchlässig gemacht werden. Aufgrund der geringen Mittel im Tiefbau ist die Umsetzung von der Einwerbung von Fördermitteln abhängig. Für die Pflanzung und Pflege des neuen Straßenbegleitgrüns ist das Bezirksamt aufgefordert, auskömmliche Mittel vom Land zu beantragen. Hochbordradwege gibt es z.B. noch in den Nebenstraßen Ohlauerstraße, Alexandrinenstraße, in der Möckernstraße zwischen York- und Kreuzbergstraße, Lilienthalstraße, Züllicher Straße, Golßener Straße, Obentrautstraße etc.
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