Drucksache - DS/0681/VI  

 
 
Betreff: Endet der kostenlose Eintritt im Rahmen des Netzwerks für Wärme mit Beginn der Freibadsaison bei den Berliner Bäderbetrieben?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Gärtner, TainaGärtner, Taina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchen Hallenbädern können Berechtigte mit Leistungsnachweis über den Sommer kostenlos schwimmen gehen im Rahmen des Netzwerks für Wärme vom 15.2.23-31.12.23?
  2. Da auf der Website der Berliner Bäderbetriebe keine Informationen zu finden sind, in welchen Sommerbädern können Berechtigte unter dieser Regelung kostenlos schwimmen?
  3. Bleiben zusätzliche Hallenbäder über die Sommersaison geöffnet, sollte diese Regelung aufgrund der eingeschränkten Zeitfenster für das kostenlose Schwimmen in den Sommerbädern aufgrund der dort ausgegebenen Tageskarten nicht praktikabel sein?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abteilung Schule, Sport und Facility Management

 

 

Sehr geehrter Frau Gärtner,

 

die Berliner Bäderbetriebe liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirkes. Wir haben dort angefragt und um eine Rückmeldung zu Ihren Fragen gebeten.

Es wurde uns dazu folgendes mitgeteilt.

 

  1. In welchen Hallenbädern können Berechtigte mit Leistungsnachweis über den Sommer kostenlos schwimmen gehen im Rahmen des Netzwerks für Wärme vom 15.2.23-31.12.23?

 

Berechtigte können auch während der Sommersaison kostenlos in den Hallenbädern schwimmen, welche regulär auch während der Sommersaison geöffnet bleiben, und zwar innerhalb der Zeiten, in denen das betreffende Bad für die „Öffentlichkeit“ geöffnet ist. Wann die verschiedenen Bäder in Berlin im Einzelnen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ist auf den Webseiten der jeweiligen Bäder bei den BBB aktuell hinterlegt.

 

  1. Da auf der Website der Berliner Bäderbetriebe keine Informationen zu finden sind, in welchen Sommerbädern können Berechtigte unter dieser Regelung kostenlos schwimmen?

 

Die Berechtigung gilt für Hallenbäder (s.o. Antwort zu 1.).

Nähere Informationen zum Angebot der BBB im Rahmen des „Netzwerk der Wärme“ inklusive FAQ finden Sie hier auf unseren Webseiten:

https://www.berlinerbaeder.de/aktuelles/detail/netzwerk-waerme-freier-eintritt-fuer-berechtigte-ehemals-berlinpass/

 

  1. Bleiben zusätzliche Hallenbäder über die Sommersaison geöffnet, sollte diese Regelung aufgrund der eingeschränkten Zeitfenster für das kostenlose Schwimmen in den Sommerbädern aufgrund der dort ausgegebenen Tageskarten nicht praktikabel sein?

 

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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