Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0681/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management
Sehr geehrter Frau Gärtner,
die Berliner Bäderbetriebe liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirkes. Wir haben dort angefragt und um eine Rückmeldung zu Ihren Fragen gebeten. Es wurde uns dazu folgendes mitgeteilt.
Berechtigte können auch während der Sommersaison kostenlos in den Hallenbädern schwimmen, welche regulär auch während der Sommersaison geöffnet bleiben, und zwar innerhalb der Zeiten, in denen das betreffende Bad für die „Öffentlichkeit“ geöffnet ist. Wann die verschiedenen Bäder in Berlin im Einzelnen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ist auf den Webseiten der jeweiligen Bäder bei den BBB aktuell hinterlegt.
Die Berechtigung gilt für Hallenbäder (s.o. Antwort zu 1.). Nähere Informationen zum Angebot der BBB im Rahmen des „Netzwerk der Wärme“ inklusive FAQ finden Sie hier auf unseren Webseiten: https://www.berlinerbaeder.de/aktuelles/detail/netzwerk-waerme-freier-eintritt-fuer-berechtigte-ehemals-berlinpass/
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke Bezirksstadtrat
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- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
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