Drucksache - DS/2212/V  

 
 
Betreff: Trägerwechsel Jugendclub Liebig 19
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen wurde per Interessenbekundungsverfahren bzw. Ausschreibungsverfahren der neue Träger des Jugendclub Liebig 19 zur Übernahme des dort vom alten Träger beschäftigten Personals verpflichtet?
     
  2. Wie oft wurde in den vergangenen zehn Jahren die verpflichtende Übernahme von Personal in den Interessenbekundungsverfahren bzw. Ausschreibungsverfahren des Jugendamtes festgeschrieben? (Aufschlüsselung bitte ohne die Übertragung von bezirklichen Einrichtungen in freie Trägerschaft)
     
  3. Wurden die Mitarbeitenden des Jugendklubs bzw. des alten Trägers vom Jugendamt zu den Zuständen, möglichen Missständen im Jugendclub befragt, diese Aussagen schriftlich protokolliert und von den Beteiligten unterzeichnet?

 

 

Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1:  Nach Ankündigung der fristlosen Kündigung des Leistungsvertrages zwischen dem Träger Berlin-Cult e.V. und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Juni 2019 wurde dem Jugendamt vom Träger mitgeteilt, dass die Mitarbeitenden nicht weiter beschäftigt werden könnten, da der Träger keine finanzierten Ausweicharbeitsplätze zur Verfügung stellen konnten. Die Beschäftigten im Jugendclub Liebig 19 hätten somit in die Arbeitslosigkeit gehen müssen.

Da der Bezirk und der Jugendhilfeausschuss ein Interesse an einem nahtlosen Übergang, insbesondere für die besuchenden jungen Menschen des Jugendclubs hatten, die Beschäftigten ihr Interesse an einer Weiterbeschäftigung äerten und der akute Fachkräftemangel jedem neuen Träger Schwierigkeiten in der Nachbesetzung bereitet hätte, wurde im Interessenbekundungsverfahren eine befristete Übernahme des Personalsr 12 Monate festgeschrieben. Dem hat der JHA so zugestimmt.

 

zu Frage 2: Ich glaube, so verbindlich haben wir es bisher noch nicht gemacht. Ich kann mich vage erinnern, dass beim Trägerwechsel im Böcklerpark ebenfalls Wert darauf gelegt haben, dass das Personal beim Trägerwechsel berücksichtigt wird, also das alte Personal beim neuen Träger berücksichtigt wird, allerdings haben wir auch nicht allzu häufig Kündigungen im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

zu Frage 3: Ja, die Mitarbeitenden des Jugendclubs Liebig vertrauten sich Mitarbeitenden der Jugendförderung zu den erlebten Missständen im Jugendclub im Jahr 2019 und wurden daraufhin zu einem Gespräch in das Jugendamt eingeladen. Dieses Gespräch wurde protokolliert und von allen Seiten unterzeichnet.

 

Herr Vollmert: Steht die Übernahmeverpflichtung des Personals in einem Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Betreiber?

 

zu Nachfrage 1: Die Frage verstehe ich nicht.

 

Herr Vollmert: Ich frage bedingt …, war das eine Voraussetzung für das andere?

 

zu Nachfrage 1: Wollen Sie gerade unterstellen, dass weil die Mitarbeitenden die Missstände protokolliert haben und zu Aussagen bereit waren, der neue Träger gezwungen worden ist, die Mitarbeitenden zu übernehmen? Ich verstehe Ihre Frage wirklich nicht.

Oder meinen Sie, ob die Aussage der Mitarbeitenden sozusagen die Missstände protokolliert aufgezeigt hat, sodass man zur Staatsanwaltschaft gehen konnte?

 

Herr Vollmert: Das Zweite.

 

zu Nachfrage 1: Ja, auch die aussagenden ehemals Mitarbeitenden, aber auch die Begleitung und Kontrolle des Jugendamtes, also das ist voneinander nicht zu trennen, da sind ja zwei …, sozusagen zwei Punkte mit drin.

Also sowohl das Jugendamt hat sich vor Ort mehrfach selbst ein Bild gemacht, hat das auch protokolliert und aufgezeichnet, das war auch Grundlage zur Kündigung des Trägers, aber auch die Beschreibung bzw. die Aussagen der Mitarbeitenden waren auch Grundlage, ja.

 

Herr Vollmert: Dann würde ich gerne von meiner 2. Nachfrage Gebrauch machen. Inwiefern übernehmen Sie eigentlich die politische Verantwortung dafür, dass sich das Jugendamt mit der Einschaltung der Staatsanwaltschaft andere Handlungsoptionen beraubt hat und somit erstens politisches Porzellan gegenüber dem Jugendhilfeausschuss zerschlagen wurde, der sich explizit für eine Fortsetzung des Leistungsvertrages auf Probe mit dem alten Träger ausgesprochen hat und zweitens eine verunsicherte Trägerlandschaft im Bezirk hinterlassen wurde?

 

zu Nachfrage 2: Ich teile Ihre Einschätzung nicht, Herr Vollmert. Erstens hat es keine Verunsicherung in der Trägerlandschaft gegeben, sondern es hat eine Sicherheit in der Trägerlandschaft gegeben, dass das Jugendamt und die Träger sehr wohl eine hohe Qualitätsstandards bei uns im Bezirk auch realisiert wissen wollen.

Das Jugendamt hat über sehr, sehr lange Jahre den Träger begleitet. Der Jugendhilfeausschuss ist über viele Jahre über die Missstände in der Arbeit des Trägers informiert worden. Wir haben auch nichtöffentliche Sitzungen gehabt, sie sind sozusagen über alles informiert worden, was tatsächlich vor Ort passiert und wir haben eine solche … in einer Größenordnung keine korrekte Durchführung der Arbeit, die sie nach den Zielvereinbarungen und nach den Standards des Jugendamtes, aber nicht durch des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg, sondern der Standards des Landes Berlins Verstöße dagegen, dass das Jugendamt handeln musste.

Und das ist übrigens auch eine Sicherheit für die Träger, für die anderen Träger, weil das natürlich auch klar ist, dass sie auch hingucken was passiert eigentlich wo und wie lange lässt man das eigentlich laufen, was passiert.

Ich habe auch nicht den Eindruck, dass der Jugendhilfeausschuss in Gänze ein zerschlagenes Porzellan hat, sondern mir fällt schon auf, dass es gewisse Richtungen, politische Richtungen im Jugendhilfeausschuss gibt, die eine andere Entscheidung gewünscht hätte.

Wir sind allerdings auch als Jugendamt in der Verantwortung und in der Funktion, dass da, wo Jugendarbeit gemacht wird, dass sie auch den Standards entspricht. Das ist die Aufgabe des Jugendamtes, das ist die Aufgabe der Koordination des Jugendamtes und dafür nehme ich in der Tat die politische Verantwortung.

 

Herr Vollmert: Also wenn ich Sie richtig verstehe, es werden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Bezirk zum Standard eines kooperativen Verhältnisses zwischen Jugendamt und freier Trägerschaft, ja?

 

zu Nachfrage 3: Herr Vollmert, ich weiß, dass Sie beim Thema Liebig 19 und da sind Sie ja nicht der Einzige, gerne die Dinge drehen und wenden.

Also: Wir haben einen Träger, der seine Arbeit nicht korrekt gemacht hat. Wir hatten Information darüber, dass auch Gelder nicht in der Form verausgabt worden sind, wie sie hätten korrekt verausgabt werden müssen und wenn sich das Jugendamt gemeinsam mit dem Rechtsamt sozusagen diese Vergehen sich anschaut und der Meinung ist, das sollte auch vor Gericht geklärt werden, dann ist das keine Verfehlung, das ist nicht anrüchig, sondern das ist tatsächlich Aufgabe des Jugendamtes. Wenn wir der Meinung sind, dass …, wir sprechen hier von einer vermuteten Veruntreuung, dann müssen wir handeln, ja, das ist die Aufgabe des Jugendamtes.

Dass das Verfahren eingestellt worden ist und wir haben es schon mal gesagt, das gibt weder der einen noch der anderen Seite recht, das ist so, aber das Handeln an sich ist nicht vom Grundsatz her falsch und das ist auch nicht der Standard und das wissen Sie auch ganz genau, dass ich von anderen Standards, nicht von Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendarbeit gesprochen Da haben wir ein sehr gutes Qualitätshandbuch, gemeinsam mit den Trägern erarbeitet übrigens, und ich denke schon, wenn Unregelmäßigkeiten vorkommen, dann muss das Jugendamt handeln und eigentlich müsste … nee, den Nebensatz spare ich mir. Dann muss das Jugendamt handeln und das ist unsere Aufgabe.

 

Herr Vollmert:rde ich noch mal gerne wahrnehmen. Frau Herrmann, wenn Sie von vermuteten Missständen sprechen, da mögen Sie ja recht haben, dass es vermutet ist. Zu welchem Ergebnis sind denn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gekommen?

 

zu Nachfrage 4: Die Ermittlungen haben nicht ergeben, dass die Vermutungen falsch sind, sondern die Staatsanwaltschaft hat auch nicht die Aussagen der Mitarbeitenden bzw. des Jugendamtes in sozusagen Zweifel gezogen. Die Staatsanwaltschaft hätte es gerne dezidierter mit Summen etc. belegt. Das konnten wir nicht leisten und deswegen ist das Verfahren eingestellt worden, aber es ist nicht eingestellt worden, weil nichts vorgekommen ist.

 
 

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