Drucksache - DS/2109/V  

 
 
Betreff: EA149 - Immobiliengeschäfte der Markthalle Neun Betreiber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.05.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso behauptet Florian Schmidt, dass es die Adresse Eisenbahnstraße 40-41 nicht gäbe, obwohl im Grundbuch zum Immobilien- und Grundstückskauf der Markthalle Neun Betreiber die Adresse Wrangelstraße 23 zusammen mit der Adresse Eisenbahnstraße 40-41 eingetragen ist?
     
  2. Warum bezeichnet Florian Schmidt die vorliegende Freiwillige Verzichtserklärung der Markthalle Neun Betreiber zur Wrangelstraße 23 als ein gutes Ergebnis für die Mieter, obwohl die vorliegenden Einschränkungen dieser Verzichtserklärung weit unter den Einschränkungen von den normalen Verzichtserklärungen einer harten Abwendungsvereinbarung in einem Vorverkaufsverfahren bleiben?
     
  3. Warum verhandelt Florian Schmidt nicht umgehend mit den Markthalle Neun Betreibern zumindest deren Verzicht auf die Umwandlungen von den Mietswohnungen in Eigentumswohnungen für mindestens 20 Jahre für die Wrangelstraße 23, so wie es die Mieter dort fordern?
     
  4. Warum verhandelt Florian Schmidt für die Wrangelstrasse 23 nicht umgehend eine in ihren Einschränkungen wesentlich weitreichendere Freiwillige Verzichtserklärung der Markthalle Neun Betreiber, die dann vergleichbar mit einer harten normale Abwendungsvereinbarung ist, so wie die Mieter es dort fordern?
     
  5. Wieso hat Florian Schmidt das Vorverkaufsverfahren zur Wrangelstraße 23 mit dem Grundstück Eisenbahnstraße 40-41 nicht schon beim ersten 50%igen Teilkauf der Markthalle Neun Betreiber im Herbst 2019 eröffnet, obwohl sich gezeigt hat, dass es viele private Käufer in einem Vorverkaufsverfahren zu Bruchsteileigentum gibt, die eine harte Abwendungsvereinbarung unterschreiben würden, die den sozialen Schutz der Mieter umfassend sicherstellt?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wieso behauptet Florian Schmidt, dass es die Adresse Eisenbahnstraße 40-41 nicht gäbe, obwohl im Grundbuch zum Immobilien- und Grundstückskauf der Markthalle Neun Betreiber die Adresse Wrangelstraße 23 zusammen mit der Adresse Eisenbahnstraße 40-41 eingetragen ist?

Die Adresse Eisenbahnstraße 40-41 wurde im Jahre 1996 aufgehoben. Im entsprechenden Grundbuch wurde die Adresse ebenfalls gestrichen.

 

  1. Warum bezeichnet Florian Schmidt die vorliegende Freiwillige Verzichtserklärung der Markthalle Neun Betreiber zur Wrangelstraße 23 als ein gutes Ergebnis für die Mieter, obwohl die vorliegenden Einschränkungen dieser Verzichtserklärung weit unter den Einschränkungen von den normalen Verzichtserklärungen einer harten Abwendungsvereinbarung in einem Vorverkaufsverfahren bleiben?

 

Einige Regelungen der Verzichtserklärung bleiben hinter denen der Abwendungsvereinbarung zurück. Beispielsweise hat die Käuferin nicht den Verzicht auf die Begründung von Wohneigentum erklärt. Gleichzeitig findet sich in der Erklärung jedoch ein allgemeiner Verzicht auf Eigenbedarfskündigungen für den Zeitraum von 20 Jahren. Eine solche Regelung ist in Abwendungsvereinbarungen nicht enthalten. Insgesamt bietet die Erklärung einen guten Schutz v.a. für die Bestandsmieter*innen des Gebäudes Wrangelstr. 23.

 

  1. Warum verhandelt Florian Schmidt nicht umgehend mit den Markthalle Neun Betreibern zumindest deren Verzicht auf die Umwandlungen von den Mietswohnungen in Eigentumswohnungen für mindestens 20 Jahre für die Wrangelstraße 23, so wie es die Mieter dort fordern?

 

Es besteht im aktuellen Verfahren keine Rechtsgrundlage, auf der der Bezirk Zugeständnisse erzwingen oder herausverhandeln könnte. Anders als in Vorkaufsverfahren hatte der Bezirk nicht das Recht, hier Vorgaben zu machen. Die Käuferin musste überhaupt keine Verpflichtungen eingehen und hat sich mittlerweile freiwillig selbst verpflichtet.

 

  1. Warum verhandelt Florian Schmidt für die Wrangelstrasse 23 nicht umgehend eine in ihren Einschränkungen wesentlich weitreichendere Freiwillige Verzichtserklärung der Markthalle Neun Betreiber, die dann vergleichbar mit einer harten normale Abwendungsvereinbarung ist, so wie die Mieter es dort fordern?

 

Siehe 3.

 

  1. Wieso hat Florian Schmidt das Vorverkaufsverfahren zur Wrangelstraße 23 mit dem Grundstück Eisenbahnstraße 40-41 nicht schon beim ersten 50%igen Teilkauf der Markthalle Neun Betreiber im Herbst 2019 eröffnet, obwohl sich gezeigt hat, dass es viele private Käufer in einem Vorverkaufsverfahren zu Bruchsteileigentum gibt, die eine harte Abwendungsvereinbarung unterschreiben würden, die den sozialen Schutz der Mieter umfassend sicherstellt?

 

Die Ausübung des Vorkaufsrechts unterliegt stets einem Abwägungsprozess. Im Jahr 2019 wurde durch die Gruppe Erhaltungsgebiete auf Grundlage der damaligen Praxis entschieden, beim Verkauf von ½ am Grundstück das Vorkaufsrecht nicht zu prüfen. Stadtrat Schmidt wurde erst deutlich später davon in Kenntnis gesetzt. Nach damaliger Auffassung hätte ein Vorkauf nicht dem Allgemeinwohl gedient, da hiermit keine Steuerungswirkung verbunden gewesen wäre. Somit hätte ein Vorkaufsbegünstigter auch nicht verpflichtet werden können, das Grundstück im Sinne der Erhaltungsziele zu bewirtschaften. Spiegelbildlich hätte sich die Erwerberin nicht verpflichten können, das Vorkaufsrecht durch eine gleichlautende Verpflichtung abzuwenden. Daneben sind auch andere Aspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel mögliche Risiken vor dem Hintergrund, dass der Bezirk als Gesamtschuldner für das Vorkaufsrecht haftet. Bisher stand in vergleichbaren Fällen kein Dritter bereit, Bruchteilseigentum vorzukaufen.

 

Die in der Frage aufgestellte Behauptung wird angezweifelt. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg fanden bisher keine Prüfverfahren nach Bruchteilsverkauf statt, sodass zumindest in diesem Bezirk eine entsprechende, bekannte Bereitschaft von Grundstückskäufer*innen nicht bestehen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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