Drucksache - DS/2083/V  

 
 
Betreff: Gleiches Recht für alle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSitzungsleitung
Verfasser:Dahl, JohnHeck, Werner
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:FDP
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) gegenstandslos     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.05.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beratung ff
19.05.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) erledigt   
02.06.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.06.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Gleiches Recht für alle  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bauvorbescheid der Holzmarktgenossenschaft für ein Hochhaus auf dem Baufeld 1 nach den Vorgaben des B-Plan V-76 zu prüfen. Sofern der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 2-36 dem entgegensteht, ist den Antragstellern eine Befreiung zu erteilen, oder die Zielstellung des B-Plans 2-36 entsprechend anzupassen.

 

Der BVV ist bis Juni 2021 zu berichten

 

Die BVV beschließt ferner, zur Information der Anwohnerschaft über das Bauvorhaben zuvor eine Einwohner:innenversammlung durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

Das BA berichtete in einer der Sitzungen des StadtBW, dass beabsichtigt ist, den neuen Vorhabenträgern des ehemaligen Eckwerks (nun Wissenswerk) Baurecht nach dem alten B-Plan V-76 zu bewilligen. In Bezug auf die Pläne der Holzmarktgenossenschaft wurde im Ausschuss hingegen signalisiert, dass ihr Vorhaben nicht mehr nach dem alten B-Plan V-76 bewilligt werden soll. Dieses Ungleichgewicht ist nicht nachvollziehbar.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 2-36 hatte zum Ziel, die GFZ im gesamten Planungsgebiet zu halbieren. Mit dem Änderungsbeschluss von 2014 sollte das Konzept des Holzmarktes planungsrechtlich abgesichert und so die hohe und dichte Bebauung jenseits des S-Bahnviadukts gerechtfertigt werden. So war vorgesehen, dass der Holzmarkt die dafür notwendigen Frei- und Ausgleichsflächen schafft und auf einen wesentlichen Teil der möglichen Bebauung verzichtet. Bislang wurden die nötigen Befreiungen zur Bebauung des Holzmarktes auf Basis des B-Plans V-76 genehmigt.

 

Deshalb ist es geboten, in dem Planungsgebiet weiter einheitliches Recht zugrunde zu legen. Hinzu kommt, dass durch die weiterentwickelte Planung des Holzmarktes weniger Fläche am Spreeufer versiegelt und die im B-Plan 2-36 vorgesehene bauliche Masse noch einmal deutlich unterschritten wird.

 

Aufgrund des eigentlich entgegenstehenden Bürgerentscheids „Spreeufer für alle“ ist eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

 

 

BVV 26.05.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 02.06.2021

ÄA B90/Die Grünen und Beschlussempfehlung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Einwohner*innenversammlung zum Vorhaben der Holzmarktgenossenschaft für ein Hochhaus auf dem Baufeld 1 durchzuführen. Hierbei soll die Anwohner*innenschaft über das Bauvorhaben informiert und befragt werden. Das Ergebnis der Einwohner*innenversammlung ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen und von diesem auszuwerten um eine Entscheidung hinsichtlich des Bauprojektes zu treffen.

 

BVV 16.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Einwohner*innenversammlung zum Vorhaben der Holzmarktgenossenschaft für ein Hochhaus auf dem Baufeld 1 durchzuführen. Hierbei soll die Anwohner*innenschaft über das Bauvorhaben informiert und befragt werden. Das Ergebnis der Einwohner*innenversammlung ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen und von diesem auszuwerten um eine Entscheidung hinsichtlich des Bauprojektes zu treffen.

 

 

 
 

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