Auszug - Fortschreibung der Regelungen für das erhaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren in en Erhaltungsgebieten "Luisenstadt", Graefestraße, und Bergmannstr.-Nord (Anlage 1) Gast: Herr Gude  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Bauen und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/1951/II Fortschreibung der Regelungen für das erhaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren in en Erhaltungsgebieten "Luisenstadt", Graefestraße, und Bergmannstr.-Nord (Anlage 1)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung und BauenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Bezirksstadtrat Herr Dr

Bezirksstadtrat Herr Dr. Schulz fasst den Inhalt der Vorlage zusammen und weist darauf hin, dass die angewandten Kriterien von denen der SenStadtUmw abweichen. Der Mittelwert des Berliner  Mietspiegels wurde als Obergrenze festgelegt. Herr Gude bestätigt die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens. Steigende Mieten und  sinkende Einkommensstruktur kennzeichnen die Struktur der drei Gebiete genauso wie es in ganz Berlin der Fall ist.

Herr Goumagias wirft ein, dass eine Festschreibung der Gettoisierung unbedingt vermeiden werden muss.

 

Von Herrn Dr. Schulz werden folgende Informationen gegeben:

·          Innerhalb von drei Jahren ist eine 20%ige Mieterhöhung ohne Wohnraumverbesserung zulässig.

·          Die Modernisierungsumlage (11%  der tatsächlich aufgewandten, nicht aus öffentlichen Mitteln gezahlten Kosten) muss auch nach der Amortisation noch weitergezahlt werden, da sie nicht zeitlich begrenzt ist.

·          Bei Neuvermietung ist eine 10%ige Mieterhöhung zulässig.

·          Trotz guter Ansätze in der Familienpolitik ist es ein Armutsrisiko, Kinder in die Welt zu setzen und für sie zu sorgen.

·          Hinsichtlich der Rentabilität der Immobilien gibt es keine Unterscheide inner- und außerhalb der Milieuschutzgebiete. 

 

Über die Kenntnisnahme der  Vorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7  Ja – Stimmen           0  Nein – Stimmen    3  Stimmenthaltungen

 

Der BVV wird mehrheitlich empfohlen, der Vorlage des Bezirksamtes – DS/1951/II – zuzustimmen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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