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Auszug - Fortschreibung der Regelungen für das erhaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren in en Erhaltungsgebieten "Luisenstadt", Graefestraße, und Bergmannstr.-Nord (Anlage 1) Gast: Herr Gude
Bezirksstadtrat
Herr Dr. Schulz fasst den Inhalt der Vorlage zusammen und weist darauf hin,
dass die angewandten Kriterien von denen der SenStadtUmw abweichen. Der
Mittelwert des Berliner Mietspiegels
wurde als Obergrenze festgelegt. Herr Gude bestätigt die Sinnhaftigkeit dieses
Vorgehens. Steigende Mieten und sinkende
Einkommensstruktur kennzeichnen die Struktur der drei Gebiete genauso wie es in
ganz Berlin der Fall ist. Herr
Goumagias wirft ein, dass eine Festschreibung der Gettoisierung unbedingt
vermeiden werden muss. Von Herrn
Dr. Schulz werden folgende Informationen gegeben: ·
Innerhalb
von drei Jahren ist eine 20%ige Mieterhöhung ohne Wohnraumverbesserung
zulässig. ·
Die
Modernisierungsumlage (11% der
tatsächlich aufgewandten, nicht aus öffentlichen Mitteln gezahlten Kosten) muss
auch nach der Amortisation noch weitergezahlt werden, da sie nicht zeitlich
begrenzt ist. ·
Bei
Neuvermietung ist eine 10%ige Mieterhöhung zulässig. ·
Trotz
guter Ansätze in der Familienpolitik ist es ein Armutsrisiko, Kinder in die
Welt zu setzen und für sie zu sorgen. ·
Hinsichtlich
der Rentabilität der Immobilien gibt es keine Unterscheide inner- und außerhalb
der Milieuschutzgebiete. Über die
Kenntnisnahme der Vorlage wird
abgestimmt. Abstimmungsergebnis: 7 Ja – Stimmen 0
Nein – Stimmen 3 Stimmenthaltungen Der BVV wird mehrheitlich empfohlen, der Vorlage des Bezirksamtes – DS/1951/II – zuzustimmen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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