Auszug - Bericht der Beauftragten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Diversity und Antidiskriminierung (DivAn)
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Diversity und Antidiskriminierung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.02.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:45 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum
 
Wortprotokoll

GleichB Frau Koch-Knöbel berichtet zum stattgefundenen Gedenktag anlässlich des Todestages von Hatun Sürücü am 7. Februar. In diesem Jahr wird eine erneute Befragung zum Thema Zwangsverheiratung in Berlin durchgeführt. Beratungsangebote müssen ausfinanziert werden. Könnte im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention möglich sein. Die Schokofabrik hat einen Antrag zur Finanzierung für ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zu häuslicher Gewalt beim Land Berlin gestellt.

 

BehB Frau Ehrlichmann berichtet zu erhöhten Nachfragen und Unsicherheiten zur Umstellung des Berlin-Passes auf die Berechtigungskarte S, um das Sozialticket zu erwerben (nur online basiert), v.a. bei Personen, die keinen aktuellen Leistungsbescheid haben. Die beschlossene Drucksache zur leichten/barrierefreien Sprache ist in der Umsetzung und wird bei ordentlicher Umsetzung über Jahre noch beschäftigen. Zwei Veranstaltungsankündigungen: 14.02. Begehung/Berollung der neuen Räumlichkeiten des Jobcenters in der Landsberger Allee zu Fragen der Barrierefreiheit. 26.04. Berollung der Karl-Marx-Allee gemeinsam mit der Senior*innenvertretung und dem Denkmalschutzamt (wg. Reaktionen Gewerbetreibende).

 

PB L Frau Nell berichtet, dass Frau Gierke zum 01.02. die Koordinierungsstelle inklusive Verwaltung angetreten hat. Die Fachstelle Diversität und Miteinander wird voraussichtlich zum 15.03. besetzt. Am 5.07. wird eine die Fachveranstaltung Inter-Kreuzhain zum Thema strukturelle Diskriminierung/institutionelle Diskriminierung stattfinden. In vielen Beratungsstellen und Trägerschaften ist aktuell ein großes Thema die Schwierigkeit, Termine bei der Ausländerbehörde zu bekommen. Mit dem Jobcenter wurde eine Lösung gefunden hinsichtlich der Sorge nach wegfallenden Leistungen, wenn nicht rechtzeitig eine Verlängerung von Aufenthaltstiteln gelingt: Wenn die Terminierung eines nächsten Beratungstermins vor der Frist angestrebt wurde, dann gilt der Aufenthaltstitel als fortlaufend bis zum tatsächlichen Termin und damit sind auch die Leistungen gesichert.

 

Frau Nell teilt über den Chat:

„1. Aufenthaltstitel und Leistungen vom JC

In den fachlichen Weisungen zu § 7 wird unter RZ 41 ausgeführt: Beantragen Drittstaatsangehörige, welche einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels rechtzeitig, so gilt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde der bisherige Aufenthaltstitel als fortbestehend und der Aufenthalt somit als erlaubt (§ 81 Absatz 4 AufenthG). Der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland kann in diesen Fällen angenommen werden.“

 

 
 

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