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Auszug - Verschiedenes
Auf Nachfrage zur nachgehenden Beantwortung von Mündlichen Anfragen, die in der BVV nicht beantwortet werden konnten, bestätigt die Vorsteherin das in § 34 Abs. 7 GO-BVV festgelegte Verfahren der nachgehenden schriftlichen Beantwortung durch das Bezirksamt. Weiter führt sie aus, dass die Abschriften aus der BVV am 27.05. bisher nicht vorlagen und somit durch das Büro der BVV nicht an die ausstehenden Beantwortungen erinnert werden konnte.
Es wird bemängelt, dass die Ausschüsse WiOEB und StadtBW in Präsenz getagt haben und entgegen der Vereinbarung eine Mitgliederbefragung nicht durchgeführt haben. Es wird erneut auf die eigenständige Entscheidungsfreiheit der Ausschüsse verwiesen und um dringende Einhaltung der Vereinbarung zur Befragung und verbindlicher Umsetzung des Mehrheitsergebnisses verwiesen. |
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