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Auszug - Abstimmung gem. § 21 Abs. 9 GO-BVV
Der Ausschussvorsitzende stellt die Fortsetzung der Sitzung analog § 21 Abs. 9 GO-BVV zur Abstimmung.
Der Ausschuss beschließt, die Sitzung nicht fortzusetzen. Die Sitzung wird beendet.
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