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Auszug - Rekommunalisierung der Kreuzberger Parkgaragen
Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT mehrheitlich, den Antrag mit Änderung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bewirtschaftung der bezirklichen Parkgaragen an drei Kreuzberger Schulen (87 Stellplätze) wird zukünftig wieder durch den Bezirk selbst durchgeführt. Das Bezirksamt entwickelt hierzu bis Oktober 2018 Januar 2019 ein Konzept, welches insbesondere das bezirkseigene Parkraumbewirtschaftungsunternehmen die bezirkseigene Parkbewirtschaftung einbezieht. Das Rekommunalisierungskonzept wird durch die BVV beschlossen. Als Teil des Konzepts werden insbesondere folgende Aspekte geprüft:
1.) Verbesserung der Verkehrssituation: Mindestens 5 PKW-Stellplätze pro Parkgarage werden zu Fahrradstellplätzen mit Fahrradbügeln für insgesamt ca. 40 Fahrräder umgewandelt. So wird mehr notwendiger, überdachter Parkraum für Fahrräder geschaffen. Des Weiteren werden die Parkgaragen von außen klar als öffentliche Stellplätze gekennzeichnet und helfen so den Parkdruck in Kreuzberg zu reduzieren.
2.) Bessere Partizipation der Schulen: In Absprache mit den Schulgemeinschaften der Lenau- Grundschule, der Rosa-Parks-Grundschule und der Charlotte-Salomon-Grundschule werden Teile der Stellplätze für die jeweilige Schule reserviert bzw. diesen vergünstigten Parkraum angeboten. Insbesondere die ggf. notwendigen Behindertenstellplätze sollen mitgedacht werden.
3.) Wirtschaftlichkeit für den Bezirk: Die Stellplätze liegen ab Oktober 2018 in/an bezirklichen Parkraumbewirtschaftungszonen. Analog zu diesen soll der Ertrag pro Stellplatz in der Garage wieder vollständig dem Bezirk zugutekommen. Erträge, die bisher an Private abfließen, kommen damit wieder dem Bezirk zugute. Der Preis pro Stellplatz sollte mindestens dem von umliegenden Parkplätzen im öffentlichen Straßenland, zuzügliche eines Aufschlags für überdachtes Parken, entsprechen. Die regelmäßigen Kontrollgänge der bezirklichen Parkraumbewirtschaftung beziehen die Parkgaragen mit ein und stellen so die notwendige Kontrolldichte sicher.
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