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Auszug - Aktueller Sachstand B-Plan 2-36 – Neues vom Eckwerk
Die Bauherren berichten, dass sie in der vergangen zwei Jahren mit zahlreichen Vorschlägen versucht haben, den B-Plan 2-36 durchzuführen und sehen ihn mit dem letzten von BezStR Herr Panhoff gezeichneten Schreiben jetzt als gescheitert an. Selbst der letzte Vorschlag, im B-Plan auf eigenes Risiko auf Wohnnutzung zu verzichten und eine Umnutzung, dort wo es möglich ist, im Baugenehmigungsverfahren zu beantragen fand beim Bezirksamt keine positive Resonanz, so dass der Wille, dieses Projekt zu realisieren in Frage gestellt wird.
BezStR Herr Panhoff betont, dass das Projekt gewollt sei und nicht verhindert werde. Jedoch bestehe weiterhin der alte Streitpunkt. Das Bezirksamt hält, um im Prüfverfahren nicht zu scheitern, die Lösung der Lärmemission in der textlichen Festsetzung im B-Plan für zwingend erforderlich, während die Bauherren dies erst im Baugenehmigungsverfahren lösen wollen. Selbst wenn das Bezirksamt den Ausführungen der Gutachter folgt, was im Rahmen der Abwägung möglich wäre, sei es mehr als fraglich, ob auch die prüfende Senatsverwaltung dem folgt.
Auf Nachfrage, warum die Nutzung als Bürogebäude im Kerngebiet nicht genehmigungsfähig sei, erklärt BezStR Herr Panhoff, dass auch bei einem Bürogebäude im Hinblick auf gesunde Arbeitsverhältnisse die Lärmproblematik zu lösen sei. Die Vorschriften haben sich verschärft und das Schienenprivileg sei weggefallen. Die schalldämmenden Maßnahmen bzw. die Schalldämmwerte müssen genau definiert werden! Wie Herr Panhoff schon schriftlich mitgeteilt hatte, ist es den Bauherren freigestellt, später Änderungsanträge für das Wohnen zu stellen. Ferner sei die Überschreitung der Abstandsflächen im B-Plan zu regeln. Da dem Bezirksamt bisher kein konkreter Entwurf der Konturen vorliege, könne die Lösung der Problematik in Bezug auf das B-Planverfahren nicht abgeschätzt werden.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass auch der BVV an dem Projekt gelegen sei und verweist auf die entsprechenden Beschlüssen. Es wird appelliert, dass das Bezirksamt und die Bauherren im gemeinsamen Gespräch die notwendigen Lösungen finden. Falls eine Entscheidung über Ausnahmen erforderlich werde, müsse der BVV eine entsprechende Vorlage zur Abstimmung zugeleitet werden.
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