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Auszug - Regelmäßige Information über Anträge auf Negativ-Atteste
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, die Beschlussempfehlung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, ab sofort der BVV 14-tägig über eingegangene Anträge auf Negativ-Attest im Zuge von Grundstücksverkäufen in Erhaltungsgebieten im Bezirk zu unterrichten. Dabei sind folgende Informationen zu geben: Grundstück, Größe, Anzahl der Wohnungen, Kaufpreis.
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