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Auszug - Anwohner*innen vor übermäßigem Verkehrsaufkommen schützen - Tempo 30 in der Großbeerenstraße einführen
Herr Schulz-Herrmann berichtet, dass die Straße im Zuge der Bauarbeiten vermessen und die Daten an die Senatsverwaltung geben wurden. Von dort wird ein Ingenieurbüro das Radmaßnahmen betreut, beauftragt einen neuen Anordnungsplan zu erstellen. Allerdings wird hierbei das Längsparken mit 2,20/2,30 m und der Radstreifen mit 1,60 m auf das normale Maß gebracht, so dass für den Fahrzeugverkehr ca. 3 m je Fahrtrichtung bleiben.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Gegen 1 BD), den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach Fertigstellung der derzeit stattfindenden Straßenbauarbeiten in der Großbeerenstraße ganztägig und auf voller Länge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen wird. Alle dafür unter Umständen notwendigen Gutachten sind einzuholen.
Ergänzend dazu soll geprüft werden, ob durch die Ausweisung von Querparken auf einer Straßenseite die für den fließenden Autoverkehr verfügbare Fahrbahnbreite reduziert werden kann. Im Falle positiver Prüfung ist die Ausweisung von Querparken im Bereich zwischen Hallesches Ufer und Yorckstraße umzusetzen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Mai 2016 zu berichten.
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