Auszug - Umsetzung des Beschlusses DS/1734/IV zum Ex-Yaam-Grundstück  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/1828/IV Umsetzung des Beschlusses DS/1734/IV zum Ex-Yaam-Grundstück
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATEN/BV JustVorsteherin
Verfasser:1. Gerlich, Ralf
2. Just, Felix
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Panhoff führt aus, dass es eine Beschlussfolge und eine Beschlusslage gibt, die quasi nicht früh genug war, um die reale Entwicklung zu beeinflussen. Im Ausschuss wurde hinsichtlich eines B-Plans diskutiert, um letztendlich die Baumasse und eventuell auch die Bauhöhe zu reduzieren und dann in der BVV beschlossen. Unterdessen ist aber die Frist für die Bauvorbescheidserteilung abgelaufen. In dem erteilten Bauvorbescheid ist bejaht worden, dass das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs umgesetzt werden soll. Dabei handelt es sich um ein Konzept von Winking und Froh Architekten, das eine Straßenbegleitbebauung mit Hotelnutzung, einem zum Wasser ausgerichteten Flügel mit Wohnnutzung und den Wohnturm beinhaltet.

D.h., der Bauvorbescheid wurde noch vor Beschlussfassung in der BVV erteilt und bindet die Verwaltung hinsichtlich der Baugenehmigung, die insofern zu erteilen ist. Wenn jetzt noch ein B-Planverfahren, bei dem fraglich ist ob es zeitlich überhaupt noch geht, begonnen werden soll um diese Bebauung zu verhindern, dann wird auf jeden Fall über Schadens-ersatzansprüchen zu sprechen sein. Da die Baugenehmigung nicht rechtsfehlerhaft sei, bestehe auch kein Grund, diese zurück zu ziehen, so BezStR Herr Panhoff.

 

Weiter erläutert BezStR Herr Panhoff, dass bei dem Hotel anstelle der beantragten vier Betten pro Zimmer maximal zwei genehmigt wurden, da an dieser sensiblen Stelle ein Hostel mit dem bekannten Klientel und den daraus resultierenden Begleiterscheinungen nicht gesehen wird.

 

Auf Nachfrage erklärt BezStR Herr Panhoff, dass der Bauvorbescheid am 10.06.2015 erteilt wurde.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung B'90/Die Grünen, SPD, CDU), den Antrag mit folgender Änderung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt soll für das Ex-Yaam Grundstück Stralauer Platz 35 umgehend ein Bebauungsplanverfahren einleiten und den Bauantrag des Grundstückskäufers JUWI 3 Immobilien GmbH, dessen Inhalt mit dem Beschluss DS/1734/IV abgelehnt wurde, zurückstellen.

 

Der BVV ist im Oktober zu berichten.

 

 
 

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