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Auszug - bezirkliches Vorkaufsrecht
BezStR Herr Panhoff berichtet, dass in 2013 eine AG "Vorkaufrecht zugunsten Dritter", in der die Gewobag, die Baujuristin, die Mitarbeiterin Milieuschutz und die ASUM vertreten sind, eingerichtet wurde, um grundsätzliche Fragen zu erörtern.
1. Die Wirtschaftlichkeit. Wohnungsbaugesellschaften können, insbesondere im ersten Jahr aufgrund des Mietniveaus und oder des Instandhaltungsaufwands die 4%ige Rendite nicht erreichen.
2. Jeder Verkaufs- und Ankaufvorgang muss dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Allein die dortigen Abläufe und Terminfindungen umfassen nicht selten zwei Monate. Zudem hat SenFin eine Mitspracherecht. 3. Obwohl die Verkaufspreise Verkehrswerte sind, sind diese teilweise zu hoch. Daher plant das Bezirksamt eine Fachtagung mit SenFin, SenStadtUm und Experten, mit dem Ziel einer Verabredung die Abläufe etwas zu beschleunigen und eine Handlungsrahmen zu definieren, um schneller zum Abschluss zu kommen. Darüber hinaus sollte das Abgeordnetenhaus eine generelle Freigabe in Milieuschutzgebieten erteilen. Auf Nachfrage erklärt BezStR Herr Panhoff zur Wrangelstr. 66, dass der Vorgang (Verkauf aller Wohnungen) derzeit geprüft werde. Ein Vorkaufrecht für Fälle des Wohnungseigentums (Einzelwohnungen) sei ausgeschlossen.
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