Auszug - bezirkliches Vorkaufsrecht  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Panhoff berichtet, dass in 2013 eine AG "Vorkaufrecht zugunsten Dritter", in der die Gewobag, die Baujuristin, die Mitarbeiterin Milieuschutz und die ASUM vertreten sind, eingerichtet wurde, um grundsätzliche Fragen zu erörtern.
Konkret wurden vier Fälle unter Berücksichtigung der Fristen durchgearbeitet. Alle Fälle waren negativ. Gründe dafür sind insbesondere die sehr kurze Zweimonatsfrist und

 

1.      Die Wirtschaftlichkeit. Wohnungsbaugesellschaften können, insbesondere im ersten Jahr aufgrund des Mietniveaus und oder des Instandhaltungsaufwands die 4%ige Rendite nicht erreichen.


Hier müsste, so BezStR Herr Panhoff insofern angesetzt werden, dass ein Verkauf bzw. Ankauf auch aus politischen Gründen ermöglicht wird.
 

2.      Jeder Verkaufs- und Ankaufvorgang muss dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Allein die dortigen Abläufe und Terminfindungen umfassen nicht selten zwei Monate. Zudem hat SenFin eine Mitspracherecht.

Hier müssten, so BezStR Herr Panhoff, Vorratsbeschlüsse gefasst werden. Insofern, als das die Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen ankaufen können. Zudem müsste die BVV das Bezirksamt ermächtigen in bestimmten Fällen aktiv zu werden.
 

3.      Obwohl die Verkaufspreise Verkehrswerte sind, sind diese teilweise zu hoch.
 

Daher plant das Bezirksamt eine Fachtagung mit SenFin, SenStadtUm und Experten, mit dem Ziel einer Verabredung die Abläufe etwas zu beschleunigen und eine Handlungsrahmen zu definieren, um schneller zum Abschluss zu kommen. Darüber hinaus sollte das Abgeordnetenhaus eine generelle Freigabe in Milieuschutzgebieten erteilen.
 

Auf Nachfrage erklärt BezStR Herr Panhoff zur Wrangelstr. 66, dass der Vorgang (Verkauf aller Wohnungen) derzeit geprüft werde. Ein Vorkaufrecht für Fälle des Wohnungseigentums (Einzelwohnungen) sei ausgeschlossen.

 

 
 

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