Auszug - Sachstand Baerwaldbad Gast: Herr Kersten, TSB Wasserratten e. V.  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Zum Sachstand des Baerwaldbades berichtet BzStR Dr. Beckers, dass am 26.06.2015 eine Begehung des Bezirksamtes und des Gesundheitsamts stattgefunden hat. Die Begehung erfolgte im Einvernehmen mit dem TSB Wasserratten e.V. um den Zustand der leeren Becken zu begutachten.

 

Zuvor gab es eine unangemeldete Begehung des Gesundheitsamtes, welche beim TSB Wasserratten e.V. auf Kritik gestoßen ist, da man sich nach dem ablaufen des Wassers zunächst selbst ein Bild von der Lage machen und bereits erste Instandsetzungen vornehmen wollte. Ges L Dr. Pitzing berichtete dem Bezirksamt, dass die unangemeldete Begehung vor dem offiziellen Termin als Entgegenkommen an den Verein gedacht war, um frühzeitig auf Mängel hinzuweisen und Zeit zu sparen.

 

Herr Kersten vom TSB Wasserratten e.V. berichtet hierzu, dass das kleine Becken wieder mit Wasser gefüllt wurde und die Vorbereitungen zur Befüllung des gren Beckens laufen. Das Gesundheitsamt hatte auf zu tiefe Verfugungen im großen Becken hingewiesen, was eine Verletzungsgefahr für Badegäste darstelle.

 

Das Schwimmbad bleibt bis auf weiteres geschlossen. Seitens des Gesundheitsamtes wird erwartet, dass vorhandener Schimmel und Rost beseitigt werden. Der Ausschuss diskutiert darüber, inwiefern Schimmel und Rost als Begründung für ein Andauern der Schließung vertretbar sind und ab welchem Grenzwert von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen wird, zumal das Gesundheitsamt bisher noch keine hinreichend konkreten Kriterien für eine Wiedereröffnung des Schwimmbetriebes benannt hat. Das Gesundheitsamt fordert ein Gutachten, welches klären soll ob bauliche Mängel für die Bildung von Rost und Schimmel verantwortlich sind. Das Gutachten soll unabhängig von ohnehin geplanten Sanierungen bei einem Architekten in Auftrag gegeben werden. Das Gesundheitsamt soll bei der Formulierung des Gutachtenauftrags die Bedingungen r eine Wiederöffnung rechtssicher zuarbeiten.

 

 
 

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