Auszug - Bewirtschaftung Gleisdreieckpark Gast: Frau Profé (SenStadtUm)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Frau Profé führt aus, dass der Gleisdreieckpark weitestgehend fertig gestellt ist

Frau Profé führt aus, dass der Gleisdreieckpark weitestgehend fertig gestellt ist. In der Prozessorientierten Baufertigstellung wurde ein Großteil der Baumittel für die Errichtung ausgegeben und die verbliebenen Mittel sind für Nachbesserungsbedafe und Nachsteuerungen vorgesehen. In dieser Phase wird der Park von der Grün Berlin, in Rückkoppelung mit der projektorientierten Arbeitsgruppe, bewirtschaftet.

 

Bis zur endgültigen Fertigstellung im Jahr 2017 ist auch die Frage zu klären, wie der Park bewirtschaftet und weiter entwickelt werden soll. Die projektorientierte Arbeitsgruppe hat sich mit verschiedenen Modellen befasst und sich bereits Ende 2012 mehrheitlich für ein Stiftungsmodell ausgesprochen. Maßgeblich für die Entscheidung waren die beiden Aspekte

 

a)      wie organisiert man verbindlich und klar zwischen den Trägern der Organisation und Pflege und den Nutzer*innen?

b)      Wie sichert man die Parkpflege und die Finanzierung?

 

Für beide Aspekte spricht eine öffentlich rechtliche Stiftung.

 

BezStR Herr Panhoff berichtet, dass in dem Gutachten mit verschiedenen Modellen das Stiftungsmodell eine Option war. Hierbei wären die Grundstücke als Stiftungskapital einzubringen. Aus Sicht des Bezirks wäre die Stiftung mit starken partizipativen Instrumenten und einem Parkbeirat anzureichern. Alternativ wäre auch eine Arbeitsgruppe aus BVV und Bürger*innen oder ein Sonderausschuss ähnlich dem Sonderausschuss Spree denkbar. In jedem Falle ließe sichh die Partizipation an den Bezirk koppeln, was bei einer Stiftung noch zu klären wäre.

Die Parkpflege kann vom Bezirk ebenso gut erbracht werden. Einzig bei der Finanzierung hat der Bezirk einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, da die zugewiesenen Mittel zusätzlich normiert werden.

 

Aus dem Ausschuss wird das favorisierte Stiftungsmodell kritisch hinterfragt. Insbesondere der reduzierte Einfluss des Bezirks wird bemängelt und die die Vorteile des Modells für das Land hinterfragt.

 

Hierzu erläutert Frau Profé, dass die Stiftung nicht mehr Mittel erhält, jedoch entgegen dem Mechanismus in den Bezirken (fehlender KLR-Wettbewerb und keine Normierung) die Mittel in vollem Umfang im Park eingesetzt werden können. Der Einfluss des Bezirkes bliebe in zweierlei Hinsicht  bestehen. Einerseits ist der Park eine gewidmete Grünfläche für die die Zuständigkeit beim Bezirk liegt. Andererseits wird über eine Satzung Ziel, Inhalt und Zweck der Stiftung definiert und die Beteiligung des Bezirks im Vorstand und/oder Stiftungsrat ermöglicht. Zudem sei eine gemeinnützige Stiftung steuerlich begünstigt.

 

Im Ausschuss werden deutliche Bedenken geäußert, dass das Stiftungsmodell alleine durch die ungleiche Finanzierungsmöglichkeit der Pflege bevorteilt wird. BezStR Herr Panhoff sieht den Bezirk durchaus in der Lage, dir Parkpflege und den Erhalt zu bewerrkstelligen.

 

Auch sieht der Ausschuss in der fehlende Partizipation die Interessen der  Bürger*innen unzureichend berücksichtigt und den Bezirk, als direkter Ansprechpartner für die Bürger*innen, mit zu wenig Einfluss auf die Belange.

 

 
 

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